shisha rauchen in der wohnung

23. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
rollstuhllinker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 14x hilfreich)
shisha rauchen in der wohnung

hallo zusammen,

ich hab seit geraumer zeit probleme mit meinem vermieter bzw. mit dem immobilienbetreuer. heute erreichte mich ein schreiben in dem steht das sich meine nachbarin (wohnt über mir) beschwert das in meinem garten (den ich garnicht besitze -> kein garten nur ein fenster mit ein stück wieder davor) aktiv shisha geraucht wird, dies wird auch von den "gegebenen utensilien in ihrem garten bestätigt" (auch dies stimmt nicht meine shisha steht auf ihrem LED-Panel und wird außer zu reinigungszwecken nicht bewegt.) nun kommt folgender satz: "da dies eine erhebliche geruchsbelästigung gegenüber den anderen beweohner ist, bitte wir sie dies umgehend einzustellen da dass mitverhältniss sonst fristlos gekündigt wird" ich finde das mehr als lächerlich die gute dame des vorrangeschrittenen alters findet immer wieder irgendwelche gründe um mit mir zu streiten ich kann mir das nicht erklären es gab nie zwischenfälle oder ähnliches... streitet sie nicht mit mir, streitet sie mit meiner nachbarin. nun zu meiner frage, da ich ausschließlich in meiner wohnung! rauche ist dies doch in keinster weise anfechtbar oder täusche ich mich? rauchen ist ja auch nicht verboten also auf normale zigaretten bezogen da dies so wie ich in erfahrung bringen konnte als "freien Entfaltung der Persönlichkeit" gilt? wie soll ich nun vorgehen? die post einfach mit einer kurzen schriftlichen stellungnahme beantworten? zudem ist evtl. auch zu sagen das die damen vermutlich sehr stark an einer verfälschten wahrnehmung der realität leidet (kohle für die shisha am fenster anzünden hatte die folge das ich angemahnt worde bin zu unterlassen an meinem haus feuer zu legen da meine nachbarn nun mit ständiger sorge um ihr wohlbefinden leben und dies nicht zu einem positiven gemeinschaftsleben beiträgt) ich hoffe ich konnte jetzt mal kurz zusammenschreiben wie das hier so aussieht... vielleicht habt ihr ein paar tips sollte ein guter anwalt aus augsburg da sein wär dies natürlich von vorteil. vielen dank schonmal


gruß

chris




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

was fürchtest du, wenn du es nicht warts/tust?

... ansonsten ist deine rede dunkel - ist es wirklich allgemeingut zu wissen, was *shisha* ist, die auf einem led-panel stehtund nur zu reinigungszwecken bewegt wird???

14x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 431x hilfreich)

Rauchen in der Wohnung gehört zum normalen Wohnungsgebrauch und ist kein Kündigungsgrund. Dabei wird auch nicht berücksichtig, um welche Art oder Form des Rauchens es sich handelt!
Man beachte: in den gemieteten Räumen hat der Mieter das Hausrecht!

-----------------
"MfG
Susanne"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rollstuhllinker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 14x hilfreich)


hab hier mal ein bild ist zwar alt aber im endeffekt sieht das ding so aus nur jetzt halt nicht mehr so provisorisch..
http://www.rollstuhllinker.de/gallery/displayimage.php?album=17&pos=0

geraucht wird da drin NUR! aromatisierter shisha tabak .. ergo: keine kiffe oder normaler tabak. was an meinem thread "dunkel" sein soll kann ich irgendwie nicht verstehen *g*

im grunde fürchte ich eigentlich nichts nur wollt ich wissen ob ich wirklich im recht bin oder ob es da irgendwas geben könnte wo die sich mir quer stellen... ;)

14x Hilfreiche Antwort

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