Hallo,
Ich heiße Letitia und habe 3 Fragen zu meinem Fall. Ich bin Azubi und bin 25 Jahre alt.
Ich habe einen Mietvertrag am 01 Januar 2019 in Nürnberg unterschrieben ( Wg zusammen in einem Haus mit dem Vermieter). Der Mietvertrag wurde durch den Vermieter nach einem Streit am 23 März fristlos gekündigt ( 2 Wochen Frist für die Räumung). Im Vertrag hatte der Vermieter geschrieben, dass er maximal ein Monat nach dem Auszug, die Kaution überweist.
1) Muss er sich daran halten ?
Mein Vertrag hat eine Warmmiete von 400 Euro. Da die Miete warm war , rechne ich damit , dass wegen Nebenkostenabrechnung keinen Abzug erfolgt. Ich habe in der Wohnung insgesamt nur 3 Monaten verbraucht und kein Strommesser oder weiteres wurde an meinem Zimmer platziert.
2) Wie kann mein Stromverbrauch bewiesen werden ? Sonstige Reparaturen hat der Vermieter nie unternommen. Falls er einiges unternommen habe, wie kann er die Kosten auf uns beide umlegen, da ich nur für 3 Monaten dort gewohnt habe.
Da mir die Fristlose Kündigung am 23.03 ausgehändigt worden ist und ich wegen einer OP noch in Genesung war habe ich nicht viel dagegen gemacht. Der Grund der Kündigung wurde in dem schreiben nicht ernannt, nur eine Frist. Eine Abmahnung hat auch nicht vorher stattgefunden. Der Auslöser war ein Streit über den Wohnzimmertisch, den sie alleine nutzen sollte, wenn sie gerade arbeitet ( In dem Mietvertrag wurde nichts darüber festgemacht ).
3.a) Darf der Vermieter mich wegen eines Streits über den Esstisch fristlos kündigen ?
ich habe mich nicht mehr wohl gefühlt in der Wohnung (Erpressung, Schikanen, usw). Vor 4 Tagen, habe ich eine neue Wohnung gefunden. Ich habe auch den Auszug bestätigt , den der Vermieter per Rückschein geschickt hat. Mir geht's wieder besser und ich möchte mich wehren. Heute habe ich eine Beratungshilfschein beantragt.
4) kann ich einen Schandenersatz verlangen ( Zeit für die Suche einer neuen Wohnung, etc....)
Viele Grüße.
Danke für Antworte
sich gegen ungerechte fristlose Kündigung wehren!!
5. April 2019
Thema abonnieren
Frage vom 5. April 2019 | 13:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
sich gegen ungerechte fristlose Kündigung wehren!!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. April 2019 | 14:06
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Zitat2) Wie kann mein Stromverbrauch bewiesen werden ? :
Muss gar nicht, wenn der MV eine andere Art der Abrechnung enthält, zB nach Kopf oder qm.
Zitat3.a) Darf der Vermieter mich wegen eines Streits über den Esstisch fristlos kündigen ? :
Nein!
Zitat4) kann ich einen Schandenersatz verlangen ( Zeit für die Suche einer neuen Wohnung, etc....) :
Leider nein, sie hätten nicht ausziehen müssen.
Es geht um kleine Beträge, lassen SIe einfach durch den Anwalt die Kaution zurückfordern und leben in Frieden in der neuen Wohnung, alles andere ist den Aufwand nicht wert.
#2
Antwort vom 5. April 2019 | 14:18
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Die fristlose Kündigung ist so wohl nicht wirksam.
Wenn man freiwillig auszieht, wird man aber nichts an "Schadensersatz" bekommen.
Gerade viele Hinzugezogene verstehen das deutsche Mieterrecht nicht. Nur weil der Eigentümer/Vermieter (landlord) den Mieter raushaben will, heisst das noch lange nicht, dass der Mieter auch ausziehen muss.
-- Editiert von vundaal76 am 05.04.2019 14:19
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. April 2019 | 14:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Ja. So stehts im Vertrag.Zitat1) Muss er sich daran halten ? :
Bei Einzug Zählerstand---bei Auszug Zählerstand. Hattest du nur 1 Zimmer im Haus, dann gehts wohl nur nach qm- Aufteilung.Zitat2) Wie kann mein Stromverbrauch bewiesen werden ? :
Was sollte er in den 3 Monaten denn reparieren? Was stand im Protokoll bei Übernahme?ZitatSonstige Reparaturen hat der Vermieter nie unternommen. :
Nein, aber hat es trotzdem gemacht. In der Kündigung steht doch auch gar kein Grund.Zitat3.a) Darf der Vermieter mich wegen eines Streits über den Esstisch fristlos kündigen? :
Wer ist denn *sie* und wieso sollte sie den Tisch nutzen? Die Vermieterin?Zitatein Streit über den Wohnzimmertisch, den sie alleine nutzen sollte :
Warum? Was willst du denn erreichen?ZitatHeute habe ich eine Beratungshilfschein beantragt. :
Verlangen kannst du alles. Kriegen wirst du nichts.Zitat4) kann ich einen Schandenersatz verlangen :
Hol dir die Kaution und Ende.
Fordere die Auszahlung der Kaution gem. MV-Vereinbarung bis zum entspr. Tag (1 Monat nach deinem Auszug)
Stelle diese Forderung schriftlich und nachweislich zu. Gib deine Kontonummer an.
#4
Antwort vom 5. April 2019 | 16:25
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:Nein, aber hat es trotzdem gemacht. In der Kündigung steht doch auch gar kein Grund.
Kündigen kann der Vermieter, wie er lustig ist. Aber nicht jede Kündigung ist rechtlich wirksam und durchsetzbar.
#5
Antwort vom 5. April 2019 | 16:40
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Ich lese, die TE ist schon ausgezogen.ZitatAber nicht jede Kündigung ist rechtlich wirksam und durchsetzbar. :
Ob die Kündigung wirksam ist? Ich hatte gefragt, was die TE denn mit dem BerHS will?
#6
Antwort vom 5. April 2019 | 17:05
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatIch hatte gefragt, was die TE denn mit dem BerHS will? :
Sie will die Kaution zurück und evtl. Schadensersatz ...
#7
Antwort vom 5. April 2019 | 17:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Und ich hatte empfohlen, dass sie das doch wie üblich machen kann. 1 Monat nach Auszug die Rückzahlung der Kaution verlangen..ZitatSie will die Kaution zurück und evtl. Schadensersatz ... :
Was soll der Anwalt da beraten?
Schadensersatz wird sie nicht bekommen, weil ja richtigerweise geschrieben wurde--- sie hätte nicht ausziehen müssen. Und Schaden ist nicht sichtbar, eine Wohnung hat sie schon gefunden.
#8
Antwort vom 5. April 2019 | 17:49
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatWas soll der Anwalt da beraten? :
Sie hat bereits einen Beratungsschein beantragt und das ist eine sehr gute Idee!!
#9
Antwort vom 5. April 2019 | 17:59
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Hoffentlich bekommt sie auch einen.ZitatSie hat bereits einen Beratungsschein beantragt :
Wenn sie einen Schein bekommt und einen Anwalt findet, der das über einen BerH-Schein macht...ZitatEs geht um kleine Beträge, lassen SIe einfach durch den Anwalt die Kaution zurückfordern und leben in Frieden in der neuen Wohnung, alles andere ist den Aufwand nicht wert. :
Ich kenne keinen Anwalt, der für einen 15-€-BHS einfach so was schreiben würde...
Vielleicht ist die Kaution auch ohne Aufforderung und anwaltliche Hilfe schon max. 1 Monat nach Auszug auf dem Konto? Weiß mans heute schon?
Zitatdass er maximal ein Monat nach dem Auszug, die Kaution überweist. :
#10
Antwort vom 5. April 2019 | 17:59
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatMir geht's wieder besser und ich möchte mich wehren. :
Wogegen? Du hast dem Räumungsersuchen des Vermieters doch schon schriftlich zugestimmt.
Spätestens damit ist doch der Drops gelutscht.ZitatIch habe auch den Auszug bestätigt , den der Vermieter per Rückschein geschickt hat. :
Die Kündigung bleibt nach wie vor unwirksam, aber die Bestätigung des Auszuges lässt sich als Einigung über eine Mietvertragsaufhebung verargumentieren.
Hoffentlich wurde der Sachverhalt bei Beantragung der Beratungshilfe auch so vollständig angegeben.
Berry
#11
Antwort vom 5. April 2019 | 22:47
Von
Status: Schüler (398 Beiträge, 180x hilfreich)
ich kann auch aus ner wohnung ausziehen und trotzdem mieter bleiben. hab ich selbst schon gemacht.
-- Editiert von der_böse_Vermieter am 05.04.2019 22:49
Und jetzt?
Schon
268.166
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
24 Antworten
-
5 Antworten
-
15 Antworten
-
6 Antworten
-
20 Antworten
-
7 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten