sich gegen ungerechte fristlose Kündigung wehren!!

5. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
msn512474-37
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
sich gegen ungerechte fristlose Kündigung wehren!!

Hallo,
Ich heiße Letitia und habe 3 Fragen zu meinem Fall. Ich bin Azubi und bin 25 Jahre alt.

Ich habe einen Mietvertrag am 01 Januar 2019 in Nürnberg unterschrieben ( Wg zusammen in einem Haus mit dem Vermieter). Der Mietvertrag wurde durch den Vermieter nach einem Streit am 23 März fristlos gekündigt ( 2 Wochen Frist für die Räumung). Im Vertrag hatte der Vermieter geschrieben, dass er maximal ein Monat nach dem Auszug, die Kaution überweist.
1) Muss er sich daran halten ?

Mein Vertrag hat eine Warmmiete von 400 Euro. Da die Miete warm war , rechne ich damit , dass wegen Nebenkostenabrechnung keinen Abzug erfolgt. Ich habe in der Wohnung insgesamt nur 3 Monaten verbraucht und kein Strommesser oder weiteres wurde an meinem Zimmer platziert.

2) Wie kann mein Stromverbrauch bewiesen werden ? Sonstige Reparaturen hat der Vermieter nie unternommen. Falls er einiges unternommen habe, wie kann er die Kosten auf uns beide umlegen, da ich nur für 3 Monaten dort gewohnt habe.

Da mir die Fristlose Kündigung am 23.03 ausgehändigt worden ist und ich wegen einer OP noch in Genesung war habe ich nicht viel dagegen gemacht. Der Grund der Kündigung wurde in dem schreiben nicht ernannt, nur eine Frist. Eine Abmahnung hat auch nicht vorher stattgefunden. Der Auslöser war ein Streit über den Wohnzimmertisch, den sie alleine nutzen sollte, wenn sie gerade arbeitet ( In dem Mietvertrag wurde nichts darüber festgemacht ).

3.a) Darf der Vermieter mich wegen eines Streits über den Esstisch fristlos kündigen ?

ich habe mich nicht mehr wohl gefühlt in der Wohnung (Erpressung, Schikanen, usw). Vor 4 Tagen, habe ich eine neue Wohnung gefunden. Ich habe auch den Auszug bestätigt , den der Vermieter per Rückschein geschickt hat. Mir geht's wieder besser und ich möchte mich wehren. Heute habe ich eine Beratungshilfschein beantragt.

4) kann ich einen Schandenersatz verlangen ( Zeit für die Suche einer neuen Wohnung, etc....)

Viele Grüße.

Danke für Antworte

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von msn512474-37):
2) Wie kann mein Stromverbrauch bewiesen werden ?


Muss gar nicht, wenn der MV eine andere Art der Abrechnung enthält, zB nach Kopf oder qm.

Zitat (von msn512474-37):
3.a) Darf der Vermieter mich wegen eines Streits über den Esstisch fristlos kündigen ?


Nein!

Zitat (von msn512474-37):
4) kann ich einen Schandenersatz verlangen ( Zeit für die Suche einer neuen Wohnung, etc....)


Leider nein, sie hätten nicht ausziehen müssen.

Es geht um kleine Beträge, lassen SIe einfach durch den Anwalt die Kaution zurückfordern und leben in Frieden in der neuen Wohnung, alles andere ist den Aufwand nicht wert.

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die fristlose Kündigung ist so wohl nicht wirksam.
Wenn man freiwillig auszieht, wird man aber nichts an "Schadensersatz" bekommen.

Gerade viele Hinzugezogene verstehen das deutsche Mieterrecht nicht. Nur weil der Eigentümer/Vermieter (landlord) den Mieter raushaben will, heisst das noch lange nicht, dass der Mieter auch ausziehen muss.

-- Editiert von vundaal76 am 05.04.2019 14:19

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von msn512474-37):
1) Muss er sich daran halten ?
Ja. So stehts im Vertrag.
Zitat (von msn512474-37):
2) Wie kann mein Stromverbrauch bewiesen werden ?
Bei Einzug Zählerstand---bei Auszug Zählerstand. Hattest du nur 1 Zimmer im Haus, dann gehts wohl nur nach qm- Aufteilung.
Zitat (von msn512474-37):
Sonstige Reparaturen hat der Vermieter nie unternommen.
Was sollte er in den 3 Monaten denn reparieren? Was stand im Protokoll bei Übernahme?
Zitat (von msn512474-37):
3.a) Darf der Vermieter mich wegen eines Streits über den Esstisch fristlos kündigen?
Nein, aber hat es trotzdem gemacht. In der Kündigung steht doch auch gar kein Grund.
Zitat (von msn512474-37):
ein Streit über den Wohnzimmertisch, den sie alleine nutzen sollte
Wer ist denn *sie* und wieso sollte sie den Tisch nutzen? Die Vermieterin?
Zitat (von msn512474-37):
Heute habe ich eine Beratungshilfschein beantragt.
Warum? Was willst du denn erreichen?
Zitat (von msn512474-37):
4) kann ich einen Schandenersatz verlangen
Verlangen kannst du alles. Kriegen wirst du nichts.

Hol dir die Kaution und Ende.
Fordere die Auszahlung der Kaution gem. MV-Vereinbarung bis zum entspr. Tag (1 Monat nach deinem Auszug)
Stelle diese Forderung schriftlich und nachweislich zu. Gib deine Kontonummer an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Nein, aber hat es trotzdem gemacht. In der Kündigung steht doch auch gar kein Grund.


Kündigen kann der Vermieter, wie er lustig ist. Aber nicht jede Kündigung ist rechtlich wirksam und durchsetzbar.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Aber nicht jede Kündigung ist rechtlich wirksam und durchsetzbar.
Ich lese, die TE ist schon ausgezogen.
Ob die Kündigung wirksam ist? Ich hatte gefragt, was die TE denn mit dem BerHS will?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich hatte gefragt, was die TE denn mit dem BerHS will?


Sie will die Kaution zurück und evtl. Schadensersatz ...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie will die Kaution zurück und evtl. Schadensersatz ...
Und ich hatte empfohlen, dass sie das doch wie üblich machen kann. 1 Monat nach Auszug die Rückzahlung der Kaution verlangen..
Was soll der Anwalt da beraten?

Schadensersatz wird sie nicht bekommen, weil ja richtigerweise geschrieben wurde--- sie hätte nicht ausziehen müssen. Und Schaden ist nicht sichtbar, eine Wohnung hat sie schon gefunden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was soll der Anwalt da beraten?


Sie hat bereits einen Beratungsschein beantragt und das ist eine sehr gute Idee!!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie hat bereits einen Beratungsschein beantragt
Hoffentlich bekommt sie auch einen.
Zitat (von AltesHaus):
Es geht um kleine Beträge, lassen SIe einfach durch den Anwalt die Kaution zurückfordern und leben in Frieden in der neuen Wohnung, alles andere ist den Aufwand nicht wert.
Wenn sie einen Schein bekommt und einen Anwalt findet, der das über einen BerH-Schein macht...
Ich kenne keinen Anwalt, der für einen 15-€-BHS einfach so was schreiben würde...

Vielleicht ist die Kaution auch ohne Aufforderung und anwaltliche Hilfe schon max. 1 Monat nach Auszug auf dem Konto? Weiß mans heute schon?
Zitat (von msn512474-37):
dass er maximal ein Monat nach dem Auszug, die Kaution überweist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von msn512474-37):
Mir geht's wieder besser und ich möchte mich wehren.


Wogegen? Du hast dem Räumungsersuchen des Vermieters doch schon schriftlich zugestimmt.
Zitat (von msn512474-37):
Ich habe auch den Auszug bestätigt , den der Vermieter per Rückschein geschickt hat.
Spätestens damit ist doch der Drops gelutscht.

Die Kündigung bleibt nach wie vor unwirksam, aber die Bestätigung des Auszuges lässt sich als Einigung über eine Mietvertragsaufhebung verargumentieren.

Hoffentlich wurde der Sachverhalt bei Beantragung der Beratungshilfe auch so vollständig angegeben.

Berry

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#11
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

ich kann auch aus ner wohnung ausziehen und trotzdem mieter bleiben. hab ich selbst schon gemacht.



-- Editiert von der_böse_Vermieter am 05.04.2019 22:49

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