Guten Tag,
könnten Sie mir bitte folgendes erläutern:
Vor einer Woche habe ich eine vermietete Wohnung ersteigert.
Ich möchte nach Sonderkündigungrecht §57a (ZVG) mit der Begründung "Eigenbedarf" eingreifen.
Die Mieterin verweigert es, dass ich die Wohnung besichtige, so konnte ich mir nicht ihren Mietvertrag ansehen. Man sagt, dass die Mieterin seit 20 Jahren in der Wohnung wohnt.
Daher meine Bitte:
1. wie kann ich der Frau die Sonderkündigung ubergeben? Um die gesetzliche Frist zu überbrücken, wird sie sicherlich jede Kontaktaufnahme (auch per Telefon) vermeiden, vielleicht sogar während dieser Frist verreisen.
2. ich hätte gerne die Wohnung für meine Tochter (Studentin, 22J), kann dieser Grund als Eigenbedarf gelten?
3. Wie kann ich die Einsicht in den Mietvertrag erlangen , wenn die Frau jede Kontaktaufnahme verweigert?
4. wenn es so weiter geht, wie kann ich die Miete bis zur Kündigungsfrist anfordern?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen.
Danke
sonderkündigung nach zwangsversteigerung
15. Februar 2007
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Frage vom 15. Februar 2007 | 21:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
sonderkündigung nach zwangsversteigerung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 15. Februar 2007 | 22:40
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 28x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 16. Februar 2007 | 09:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
zu 1.: Per Einschreiben mit Rückschein
zu 2.: Ja, der Eigenbedarf sollte jedoch ausführlich begründet sein. Die Kündigungsfrist dürfte 9 Monate betragen, wenn die Meiterin schon 20 Jahre in der Wohnung lebt.
zu 3.: keine Ahnung
zu 4.: Wenn sie keine Miete zahlt, dann ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung und Du bist sie schneller los.
Insgesamt würde ich Dir empfehlen, für die ganze Sache einen Rechtsanwalt einzuschalten.
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