stellplatz vom mieter einkassiert

1. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
unheiliger
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 33x hilfreich)
stellplatz vom mieter einkassiert

Hallo an alle, mal folgender hypothetischer Fall:

a vermietet an b der Stellplatz vor dem Haus wird von a nicht benötigt also läßt er b darauf parekn (ohne Miete zu kassieren es ist auch sonst nichts weiter vereinbart) Jetzt hat der Sohn von a einen Führerschein und ein Auto und will natürlich vor dem Haus stehen.
Das passt b jetzt aber gar nicht und er ist der Meinung, weil er 3 Jahre dort parken durfte hätte er jetzt Anspruch auf den Platz.

erste Frage ist das so? wenn ja was kann a machen?

könnte a z.b. eine Pfosten mit 3kantschlüssel so hinstellen, daß der Platz nicht mehr nutzbar ist, solange man keinen Schlüssel hat.



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"Niveau ist nur von unten betrachtet Arroganz."

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von unheiliger am 01.06.2012 15:32

Das passt b jetzt aber gar nicht und er ist der Meinung, weil er 3 Jahre dort parken durfte hätte er jetzt Anspruch auf den Platz. erste Frage ist das so?

Nö! Nur weil ihm erlaubt wurde auf dem Parkplatz zu parken wird das noch lang nicht sein Parkplatz. Wenn er ihn nicht über den MV mitgemietet hat hat er den wieder zu räumen wenn er vom VM anderweitig benötigt wird!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#2
 Von 
unheiliger
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 33x hilfreich)

also einfach nen Pfosten hinstellen und gut ist es?


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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

mh, wenn a dadurch seinen stellplatz vor dem unberechtigtzen parken von b schützen will! warum nicht?

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#4
 Von 
unheiliger
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 33x hilfreich)

Weil der Mieter gerade zur Kanalratte mutiert und dem Vermieter gegenüber einen Ton anschlägt, den sich nichtmal ein drill-instructor bei den US MArines erlauben würde. Zudem hat er auch schon den Filius vom Vermieter zugeparkt, weil das ja "sein" stellplatz ist.

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#5
 Von 
Tusneldchen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

SIE sind also Eigentümer des Grundstücks das als Stellplatz ausgewiesen ist??? Dann haben SIE alle Rechte und nicht der Mieter , so einfach ist das ... falls er es nicht begreift.... schriftlich mitteilen... falls er nicht lesen kann den Poller aufstellen und fertig

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""

-- Editiert Tusneldchen am 02.06.2012 19:50

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

a vermietet an b der Stellplatz vor dem Haus
Also besteht ein Mietvertrag über den Stellplatz.
Nur über den Stellplatz? Oder ist der Stellplatz im Wohnungsmietvertrag integriert?



quote:
ohne Miete zu kassieren

Es ist unerheblich ob Miete verlangt wird. Hauptschae es besteht ein Vertrag.



quote:
es ist auch sonst nichts weiter vereinbart

Dann gilt das Gesetz.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Harry van Sell am 03.06.2012 20:47

Also besteht ein Mietvertrag über den Stellplatz.

Ich sollte mir angewöhnen die Postings komplett zu lesen. Das habe ich nämlich überlesen. Ich dachte vermietet ihn nicht an b sondern lässt ihn darauf parken weil er ansonsten keine verwendung dafür hat..
Tja, wer lesen kann....
Danke für den Hinweis Harry

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#8
 Von 
unheiliger
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 33x hilfreich)

Hallo, da sieht man, was ein komma ausmacht. die Lage ist so wie radfahrer 999 es vermutet hatte; ich brauchte den Platz nicht also habe ich den Mieter da drauf gelassen. Kann er sich jetzt dadurch etwa Ansprüche auf den Platz ableiten. Vermietet ist ausdrücklich nur die Wohnung in dem Haus.

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"Niveau ist nur von unten betrachtet Arroganz."

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#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Dann wie gehabt!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Mietvertrag über den Parkplatz kann durchaus auch über "parken lassen" entstehen. <hr size=1 noshade>



Nein, das kann hier nicht sein. Voraussetzung für einen MV ist, dass eine Miete vereinbart wird. Das ist hier nicht so, beide Parteien sind davon ausgegangen und so wurde es auch praktiziert, daß das unentgeltlich sein sollte.

Dann ist das Leihe, der Stellplatz kann nach § 604 III BGB jederzeit zurückgefordert werden.

Ob man das im Sinne einer guten Nachbarschaft von einem Tag auf den anderen tun sollte, ist eine andere Frage.

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""

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#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)


Wie sind denn allgemein die Wohnverhältnisse: Vermieter und nur die eine Mietpartei im Haus? Dann kann der VM dezent auf sein Sonderkündigungsrecht hinweisen, sollte der Mieter kein Einsehen haben und vergreift sich weiter im Ton (´´<I>Weil der Mieter gerade zur Kanalratte mutiert und dem Vermieter gegenüber einen Ton anschlägt, den sich nichtmal ein drill-instructor bei den US MArines erlauben würde.</I>´´)

Den Kleinkrieg mit Pollern würde ich nicht beginnen, das zehrt nur an den Nerven.

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" "

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#13
 Von 
unheiliger
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 33x hilfreich)

Nachdem er mir heute vor Zeugen Gewallt angedroht hat, als ich mein Auto auf den Stellplatz gestellt habe...
Wird er morgen die fristlose Kündigung finden - für alles dahabe ich dann lieber ne leere Wohnung als so was.


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