Hallo allerseits,
ich brauche eure Hilfe.
Bei der Wohnungsbesichtigung wurde durch den Vermieter erklärt,das vor dem Haus (Mehrfamiienhaus)kostenlos geparkt werden kann.
Im Immobilienexposé der Wohnung steht :Vor dem Haus sind PArklätze vorhanden,die genutzt werden können.
Diese Stellplätze sind nicht gekennzeichnet,abgesperrt oder sonstiges.
Es ist einfach nur eine große Fläche vor dem Haus,wo jeder parken tut.
Wir haben seit neuestem ein Auto und parken daher auf dieser Fläche.
Andere Mieter parken auch dort oder Besucher der Mieter.
Wir befinden uns aktuell im Rechtsstreit mit unserem Vermieter und daher ist er sowieso nicht gut auf uns zu sprechen.
Vorgestern sagte er uns,wir sollen das Auto wegfahren oder er würde es abschleppen lassen.
Nun meine Frage,darf er das?
stellplatzfrage
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was steht denn zu Parkmöglichkeiten im Mietvertrag?
jetzt lese ich das.
Dort steht:
Wird zwischen den Vertragsparteien ein Mietverhältnis über einen Kraftfahrzeugstellplatz abgeschlossen,entsteht hierdurch keine Kopplung zwischen dem Wohnungsmietvertrag und dem Stellplatzmietvertrag.
Sehe ich das jetzt richtig,das der Vermieter im Recht ist?
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Nein, zumindest nicht nach dem Passus, zumal der Passus im Zweifel vermutlich eh unwirksam ist.ZitatSehe ich das jetzt richtig,das der Vermieter im Recht ist? :
Es ist erst einmal die zentrale Frage zu beantworten, ob die Möglichkeit, dass Auto auf dieser Fläche abzustellen, mitgemietet wurde. Dazu sollte man erstmal den schriftlichen Mietvertrag durchforsten, ob darin irgendetwas dazu steht. Wenn nein, dann ist noch nicht aller Tage Abend, aber dann wird es kompliziert.
Also: Steht im schriftlichen Mietvertrag etwas über eine Abstellmöglichkeit von Autos? Steht in der Hausordnung etwas in der Richtung? Wenn beides nicht der Fall ist, die Anschlussfrage: Ist die Stellfläche irgendwie in den Nebenkosten enthalten? Räumt z.B. ein Schneeräumdienst auch diese Fläche und werden die Kosten dann auf die Wohnungsmieter in der Nebenkostenabrechnung umgelegt?
Im Mietvertrag ist dazu gar nichts aufgeführt.
Es wurde nur im Exposé der Wohnung aufgeführt,das die Parkplätze vor dem Haus genutzt werden können und halt die mündliche Zusage,das dieser kostenfrei sei.
In der Betriebskostenberechnung ist allgemein Schneeräumen aufgelistet.
Unser Vermieter wurde durch unseren Anwalt auf diese Situation hingewiesen,der Vermieter antwortete:
Wir hätten keinen Anspruch darauf da für unser Haus (2 Mietparteien) nur 1 Stellplatz zur Verfügung steht und für das Nebenhaus
(1 Mietpartei )angeblich 2 Stellplätze vorgesehen wären.
Wir zweifeln diese Aussage erheblich an.
Wir glauben eher dran,das die beide anderen Mietparteien kostenlos parken und er einfach uns eins auswischen will .
Und eine Hausordnung existiert nicht.
-- Editiert von neuhierabheute am 27.10.2021 16:27
Noch eine Frage:
Könnten wir über den Anwalt den Nachweis der Zahlung für die Stellplätze der anderen beiden Mieter als Beweis anfordern?
Hintergrund ist einfach,das der Vermieter ständig lügt und wir nicht glauben das die anderen Mieter eine Zahlung für den Stellplatz leisten, sondern uns einfach willkürlich dort nicht parken lassen will.Sind wir überhaupt dazu berechtigt?
Wenn ihr einen Anwalt habt, dann solltet ihr das auch mit dem Anwalt klären. Grundsätzlich gibt es aber kein Recht auf Gleichbehandlung. Wenn die anderen den Stellplatz kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen, dann heisst das nicht, dass ihr das gleiche Recht habt.
Auch wenn die Stellplätze nicht im schriftlichen Mietvertrag verankert sind, so können sie dennoch mitvermietet sein. Expose deutet darauf hin. Wenn die Aussage des Vermieters bei EInzug beweisbar ist, dann würde das weiter die Position unterstützen. Wenn die Mieter über die Nebenkosten die Schneeräumung der Stellplatzfläche mitbezahlen, dann deutet das erst recht darauf hin. Denn wenn die getrennt vermietet würden, dann dürfen die Kosten für diese Stellplätze nicht in den Nebenkostenabrechnungen der Wohnungen auftauchen.
Nur zur Klarstellung: Wenn der Vermieter das Auto abschleppen lassen würde, dann wird er das vermutlich selber zahlen müssen. Aber er könnte euch kostenpflichtig auf Unterlassung verklagen oder sogar nach Abmahnung den Wohnungsmietvertrag fristlos kündigen. Ob er damit durchkommen würde, ist eine Frage, die man dem eigenen Anwalt stellen sollte.
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