streit mit vermieter wegen schimmel

25. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
gruftschnecke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
streit mit vermieter wegen schimmel

hallo!
habe mal eine frage!eine bekannte von mir hat eine wohnung bewohnt die total verschimmelt war. der vermieter hatte davon vorher nichts erwähnt und er war noch nicht sichtbar der schimmel.ein paar wochen später sah man überall wie der schimmel durch die wände kam.der vermieter wurde mehrfach darauf hingewiesen (schriftlich) und hat sich geweigert den schimmel zu beseitigen.daraufhin wurde dann einen monat keine miete an ihn gezahlt und er hat sofort den mietvertrag gekündigt. jetzt will er 4000€ und hat eine zwangsvollstreckung in die wege geleitet. vor gericht sagte er, er hätte sie davon in kenntnis gesetzt. jetzt meine frage,
normalerweise muß das nicht gezahlt werden. wäre ein neuer rechtsstreit erfolgreich bzw. kennt sich jemand damit aus?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Also, keine Miete zu zahlen war schon mal der falsche Schritt. Mietminderung wäre das Schlagwort gewesen, und dann hätte er den MV auch nicht kündigen können, sondern hätte vielleicht eher gehandelt.

So hat sich Deine Bekannte selbst geschadet! Wieso gehst Du davon aus, dass sie das nicht bezahlen muss?

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#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Scalar12,

der TE schrieb doch: habe mal eine frage!eine bekannte von mir hat eine wohnung bewohnt die total verschimmelt war. der vermieter hatte davon vorher nichts erwähnt und er war noch nicht sichtbar der schimmel.ein paar wochen später sah man überall wie der schimmel durch die wände kam.

Beim besten Willen, nach ein paar Wochen kann kein Mieter was dafür wenn die Wohnung verschimmelt ist.

LG
Hmanu

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Den Vorsatz vom VM, den Mangel bei der Vermietung vertuscht zu haben, muss man nachweisen können.

Aber das ist nun doch eigentlich egal, denn der VM hat im die besseren Karten.

Die Mieterin hätte, nachdem der VM auf den Hinweis des Mangels nicht reagiert hat, die Miete mindern können, aber sie hatte nicht das Recht, einfach die komplette Miete nicht zu zahlen. Die Mietminderung ist als Druckmittel zu verstehen, damit der VM reagiert, und ihm hätte eine Frist zur Behebung des Mangels gesetzt werden können. Auf diese Art hat sich die Mieterin selbst ins Aus geschossen.

Wie der Betrag zu Stande kommt hängt wahrscheinlich zusammen mit Miete, Anwalts- und Gerichtskosten. Da kann schon ein Sümmchen zusammen kommen.

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Beim besten Willen, nach ein paar Wochen kann kein Mieter was dafür wenn die Wohnung verschimmelt ist.

Das geht schon (wenn man sich Mühe gibt).

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#6
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Vermutlich hatte auch schon der Vormieter Schimmelbefall, was aber geflissentlich verschwiegen wurde, um dem jetzigen Mieter die 'Schuld' anzulasten.
Wahrscheinlich ist auch schon der Vormieter wegen Schimmelbefall ausgezogen....wenn man nur dessen neue Adresse wüsste :grins:

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#7
 Von 
guest123-2175
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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