In unserem Haus gibt es einen Mieter, der dafür sorgt, dass wir täglich intensiv mitbekommen, was es abend zu essen gibt ( Knobi, Bohnenkraut,
Sauerkraut ...scharf Gebratenes... ). Er läßt später die Wohnungstür offen, so dass die Dämpfe in den Flur ziehen. Derweil geht er in den Keller oder geht vor die Haustür, schließt diese natürlich und raucht.
Da er unten wohnt, steigen die abgestandenen Gerüche in die oberen Etagen und setzen sich dort fest.
Beim Öffnen der dortigen Wohnungstüren dringt dieser dann abgestandene Geruch massiv in die Wohnungen. Und das ist ekelhaft und nur mit langem Durchzugslüften zu beseitigen.
Gespräche läßt der Mieter nicht zu, schaltet selbst auf Durchzug.
Auf die Frage, warum er die Küchentür nicht beim Kochen schließt, das Küchenfenster öffnet oder die Abzugshaube einschaltet, um wenigsten die meisten Kochdünste gleich zu beseitigen, antwortet er, dass er machen kann, was er will und wir das in einem Mietshaus eben hinzunehmen haben.
Er müsse weder Fenster in der Wohnung öffnen noch Strom für die Abzugshaube vergeuden, noch seine Küchentür schließen. Und wir können ihm ja wohl nicht verbieten, seine Wohungstür zum rein-und rausgehen zu benutzen.
Wir sehen aber nicht ein, dass wir seinen Gestank auf Dauer ertragen sollen.
Bisher war es so, dass wir beim Betreten des Hauses - und nach Feststellen der Geruchsbelästigung - alle Flurfenster bis nach oben und die Haustür weit geöffnet haben ( mind. 15 Minuten ) und uns die Mühe gemacht haben, diese dann wieder zu verschließen.
Leider scheint der Mieter jetzt stets zu lauern, wenn wir zur Initiative greifen und schließt sofort wieder die Fenster und die Tür. Natürlich nicht, ohne derweil seine Wohnungstür offenzulassen...Und er läßt sich Zeeeeiiiittt.
Jetzt hat sich der Mieter auch noch beim Hausbesitzer beschwert; die kalte Luft im Hausflur würde in seine Wohnung ziehen, wenn er die Tür öffnet. Er drohte Mietminderung an und fühle sich schikaniert. Prima!
Der Hausbesitzer sagt lapidar, wir sollen uns kurzfristig einigen.
Welchen Kompromiss kann man hier finden oder liegt die Ursache des Streites
allein im Verhalten des Mieters aus der unteren Etage?
Eine Eskalation wollen wir alle nicht.
-- Editiert am 29.10.2009 09:26
täglich Essensgerüche / Lüften über Hausflur
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
Dann versuchen wir das mal, danke.
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--- editiert vom Admin
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@Scalar.2:
dann müsste es sich aber um ein uraltes Haus handeln:
AG Tiergarten
Entscheidungsdatum: 04.04.1990
Aktenzeichen: 4 C 550/88
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Norm: § 537 BGB
Mietvertragsrecht: Mietminderung wegen Essensgerüchen aus anderen Wohnungen
Orientierungssatz
Durch den Küchenfußboden aufsteigende Essensgerüche aus anderen Wohnungen berechtigen zur Minderung der Miete um 7%.
...wenn Essensgerüche durch den Fußboden aufsteigen.
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