Hallo,
wir haben eine Wohnung seit gut 1 1/2 Jahren vermietet an eine Lebensgemeinschaft mit 2 Personen (Eltern) mit einem Kind.
Zur Betreuung des Kindes halten sich in der Wohnung ein Verwandter (Oma .. oder Tante) im Wechsel dort auf . Eine Verwandte schläft in der Wohnung (Gästezimmer) und wohnt dort i.d.R für 2 Monate bis ein anderer "Betreuer" kommt.
Im Mietvertrag steht eine Überlassung/Nutzung der Wohnung durch 2 Personen als vereinbart.
Bei anderweitiger Überlassung der Wohnung oder von Teilen der Wohnung ...fallen Zuschläge an...
Frage ist, hätte die Mietpartei mir Bescheid geben müssen über die Situation mit der weiteren Person?
Kann man einen Zuschlag für die "Mehrabnutzung " berechnen?
Kenntnis habe ich von der "Wohnsituation zu 3 plus Kind" zufällig durch einen Nachbarn erhalten.
Danke im Voraus für einen Rat
temporäre Aufnahme von Verwandten Mitmieter oder Besucher ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Warum? Wenn die Nebenkosten ordentlich nach Verbrauch abgerechnet werden und andere Mieter nicht belästigt werden ....verstehe das Problem nicht, Farnmausi
Zitat:Im Mietvertrag steht eine Überlassung/Nutzung der Wohnung durch 2 Personen als vereinbart.
Die Klausel dürfte unwirksam sein, wenn damit untersagt werden soll, dass mehr als 2 Personen die Wohnung bewohnen.
Zitat:Bei anderweitiger Überlassung der Wohnung oder von Teilen der Wohnung ...fallen Zuschläge an...
Wenn es so pauschal formuliert ist, dürfte es ebenfalls unwirksam sein.
Zitat:Frage ist, hätte die Mietpartei mir Bescheid geben müssen über die Situation mit der weiteren Person?
Ja, allerdings hättet Ihr die Genehmigung wohl nicht verweigern dürfen. Da die Genehmigung fehlt, kann man den Mietern jedoch eine Abmahnung schicken.
Zitat:Kann man einen Zuschlag für die "Mehrabnutzung " berechnen?
Im Regelfall nicht.
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Zitatm Mietvertrag steht eine Überlassung/Nutzung der Wohnung durch 2 Personen als vereinbart. :
Bei anderweitiger Überlassung der Wohnung oder von Teilen der Wohnung ...fallen Zuschläge an...
Ja nach Wortlaut wären diese Klauseln ungültig.
ZitatFrage ist, hätte die Mietpartei mir Bescheid geben müssen über die Situation mit der weiteren Person? :
2 Monat ist schon hart an der Grenze, ich würde aber da noch "Besuch" sehen.
Das heisst also, dass eine "Mehrabnutzung " durch eine weitere Person hinzunehmen ist?
Was wäre denn im FAll, dass es nicht mehr als nur "Besuch" zu qualifizieren wäre?
Sehr enge Familienangehörige darf der Mieter immer auch ohne Genehmigung des Vermieters aufnehmen. Kinder jeden Alters gehören dazu, Hausangestellte gehörten früher auch dazu. Ich wäre mir recht sicher, dass die Oma als Babysitterin auch dazugehört. Bei der Tante weiß ich es nicht. Machen könnt ihr aber gegen keinen davon was. Wie hh schon sagte, wird der Mieter eh Anspruch auf Genehmigung haben, selbst wenn die Personen nicht mehr unter Besuch fallen.
Aber fragen wir mal anders herum: Von welcher Mehrabnutzung sprichst du? Hast du keine Schönheitsreparaturenklausel? Werden bei dir Nebenkosten wie Wasser oder Strom nicht umgelegt?
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