Grüatzi!
Bei uns ist turnusmäßige Heizthermenwartung. Soll 50 Euren kosten, die jede Wohnung im Haus abschmücken muss. Vermieter meint, das wäre "Gesetz".
Sollte doch eigentlich Vermietersache sein? Er muss mir doch eine beheizbare Wohnung zur Verfügung stellen, und dazu gehört ja wohl auch die Wartung der Therme.
Oder nicht?
thermenwartung - Sollte doch eigentlich Vermietersache sein?
27. September 2004
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Frage vom 27. September 2004 | 10:49
Von
Status: Praktikant (918 Beiträge, 235x hilfreich)
thermenwartung - Sollte doch eigentlich Vermietersache sein?
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#1
Antwort vom 27. September 2004 | 20:16
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Nein, zu den umlagefähigen Betriebskosten gehört nicht nur das Gas für die Therme (das Du ja sicher zahlst), sondern auch die Wartungskosten (Reinigen, Einstellen, Immissionsmessungen, Schornsteinfegergebühren).
Nicht durch Dich zu zahlen sind Reparaturkosten.
Gruß
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