treppenhausreinigung - wortlaut des Mietsvertrages

23. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
mietgnu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
treppenhausreinigung - wortlaut des Mietsvertrages


Unser Mietvertrag enthält den Wortlaut : Die Reinigung der Allgemeinflächen ... (Auslassung von mir) werden nach der im Hause üblichen Reglung von den Mietern durchgeführt. Erforderlichenfalls kann der Vermieter diese Arbeiten im Einvernehmen mit den Mietern auf Dritte übertragen und die hierdurch entstehenden Kosten auf den Mieter umlegen.


Die Verwaltung interpretiert dies so, daß die Mieter (es handelt sich um ca. 100 Wohneinheiten !) mit Unterschrift des Vertrages ihr Einverständnis zur Beauftragung der Reinigungsfirma gegeben haben.


... erforderlich ist die Maßnahme wohl in erster Linie, um die Finanzlage der Verwaltung aufzubessern. Der Stundenlohn für die Putzkräfte dürfte so bei 60 Euro liegen ...


Danke für Antworten!

Mietgnu

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Depesche
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Mietgnu,

als Nichtjurist interpretiere ich die Forumlierung in eurem Mietvertrag so, dass es bereits eine Regelung der Reinigung unter den Mietern gibt.

Im folgenden Satz steht allerdings: „Erforderlichenfalls KANN“ der Vermieter diese Arbeiten im Einvernehmen mit den Mieter auf Dritte übertragen….. Das heißt: Er kann, aber er MUSS nicht. Leider!

Habt ihr Mieter schon eine Interessengemeinschaft gebildet und versucht, mit dem Vermieter zu verhandeln? Immerhin hätte die jetzige Regelung – vorausgesetzt, da hat es bisher kaum Beschwerden gegeben - für ihn ja den Vorteil, dass er sich nicht mit einer Reinigungsfirma rumschlagen muss.

Depesche

P.s. Öhm…. für 60,-- €/Std. würde ich auch euer Treppenhaus putzen. Selbst wenn nach Abzug aller Kosten noch 30,-- € übrigen blieben. ;)

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#2
 Von 
mietgnu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Frischling,

also mit "lieb und nett mit der Verwaltung reden" is nicht - alle Leute die bisher angerufen haben, wurden beschimpft und auch belogen !
( in dem Stil: Sie sind der erste, der sich beschwert, ihr Haus ist sowieso das Problemhaus der ganzen Siedlung, was glauben Sie - ich bekomme noch mehr in der Stunde (haha!), einer Rechstanwältin (die aber leider keine Ahnung von Mietsrecht hat) wurde gesagt: Sie und Rechtsanwältin ??? etc...)

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#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

An der Regelung im Mietvertrag ist IMHO nichts auszusetzen. Das ist üblich so.

Nun reicht es schon, dass einige Mieter nicht ordnungsgemäß ihre Hausordnung machen um die Klausel auszulösen.
Und nun versuchen Sie mal 100 Mietparteien zu überwachen - völlig unmöglich!
Sie haben nur die Möglichkeit dem Vermieter auf eigene Faust ein günstigeres Angebot vorzulegen - ob er dass dann berücksichtigen muss halte ich allerdings für fragwürdig.

Gruß
MCNeubert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

hallo mietgnu,

ich sehe die sache anders. eine einvernehmliche regelung setzt die zustimmung aller(!) beteiligten voraus. der vermieter kann also nicht einseitig (oder mit der mehrheit der mieter) bestimmen, dass eine reinigungsfirma die aufgaben übernimmt, selbst wenn einige mieter im haus offensichtlich ihren pflichten zur reinigung nicht nachkommen. deine zustimmung zu dieser regelung gibst du natürlich auch nicht automatisch mit der unterschrift unter den mietvertrag, sie bedürfte schon einer gesonderten regelung, z.b. durch explizites aufführen dieser kostenposition in der nebenkostenvereinbarung des mietvertrages. was also tun, wenn du damit nicht einverstanden bist? teile deiner verwaltung einfach schriftlich mit, dass du ab sofort die reinigungsarbeiten selber übernimmst. diese wird evtl. widersprechen und trotzdem versuchen, die kosten in der bk-abrechnung geltend zu machen, hier muß dann also genau geprüft und ggf. auch widersprochen werden. hintergrund der ganzen regelung dürfte imho sein, dass es für die verwaltung einfacher ist, eine fremdfirma mit den aufgaben zu betrauen und sich auf die richtige ausführung verlassen zu können. übernehmen die mieter diese aufgabe in eigenregie, kommt es häufig zu den bekannten nachbarschaftsstreitigkeiten, die für die verwaltung einfach lästig sind.

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