unbefugtes betreten durch Vermieter

24. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
peterrr123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
unbefugtes betreten durch Vermieter

Hallo

ich ziehe diesen Monat aus und die Wohnung ist schon leer... da ich nicht immer hinfahren wollte habe ich dem Makler den der Vermieter beauftragt hat einen Nachmieter zu suchen meinen 2. Schlüssel gegeben und extra dazugesagt das der nur für ihn ist und für Besichtigungen...

zudem habe ich mit dem Vermieter mündlich abgesprochen das er die Wohnung streicht weil er es super schön haben will und es mir in Rechnung stellt... allerdings hat er mir in der Zwischenzeit eine 4 Monate alte Rechnung von einem Bodenschaden in Rechnung gestellt und da bin ich stark am überlegen ob ich selber streiche denn die 450 € kann ich mir dann sparen und ich würde das nur ihm zuliebe machen

das Problem ist ich war die tage in meiner Wohnung und sie ist schon gestrichen... ich bin richtig angepisst das mein Vermieter in meiner anwesenheit in meiner Wohnung war und einfach schon gestrichen hat.

was kann ich jetzt machen?

selber streichen ist nicht mehr... und wenn ich bei der Übergabe sage dass ja gestrichen ist wird er es mir von der Kaution abziehen was er mir bei der Bodenschaden schon angedroht hat... das Geld dann wieder zu bekommen ist den aufwand wahrscheinlich nicht wert :/




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39638 Beiträge, 6495x hilfreich)

Zitat (von peterrr123):
was kann ich jetzt machen?
Ich würde abwarten, was er noch zur alten Rechnung schreibt.
Die Sache mit dem Bodenschaden ist wohl das, was zu klären ist--- alles andere ist *gestrichen*.
Zitat (von peterrr123):
das Geld dann wieder zu bekommen ist den aufwand wahrscheinlich nicht wert :/
Keine Ahnung. Könnte sein.
Abwarten, was er schreibt wegen der 450,-.

Ansonsten möglich:
- Gegen den Makler vorgehen,
- gegen den Vermieter vorgehen,
- die Besitzaufgabe der Wohnung bestreiten,
- die Restmiete aus April gegenrechnen...
oder
deine Kosten der Auszugsrenovierung gegenrechnen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
AktenzeichenYX
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hä, du hast mit dem Vermieter abgesprochen dass er die Wohnung streicht.
Der Vermieter hat die Wohnung gestrichen.

Was will man da machen?
Verstehe die Frage nicht

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#3
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von peterrr123):
zudem habe ich mit dem Vermieter mündlich abgesprochen das er die Wohnung streicht weil er es super schön haben will und es mir in Rechnung stellt... allerdings hat er mir in der Zwischenzeit eine 4 Monate alte Rechnung von einem Bodenschaden in Rechnung gestellt und da bin ich stark am überlegen ob ich selber streiche denn die 450 € kann ich mir dann sparen und ich würde das nur ihm zuliebe machen


Was hat der Bodenschaden mit dem Streichen zu tun? Wie kam es zu dem Bodenschaden?

Zitat (von peterrr123):
selber streichen ist nicht mehr... und wenn ich bei der Übergabe sage dass ja gestrichen ist wird er es mir von der Kaution abziehen was er mir bei der Bodenschaden schon angedroht hat... das Geld dann wieder zu bekommen ist den aufwand wahrscheinlich nicht wert :/


Naja, du hattest dich ja mit dem Vermieter abgesprochen, dass er streicht., wenn er das dem Makler mitgeteilt hat, wird er den Schlüssel ausgehändigt haben.

-- Editiert von Catslove am 24.04.2022 14:16

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4334 Beiträge, 715x hilfreich)

Zitat (von peterrr123):
unbefugtes betreten durch Vermieter

Sie haben ihm das Streichen der Wohnung erlaubt. Also war es nicht unbefugt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128741 Beiträge, 41118x hilfreich)

Zitat (von peterrr123):
da bin ich stark am überlegen ob ich selber streiche

Da man eine andere vertragliche Vereinbarung getroffen hat, kann man sich Überlegungen in diese Richtung sparen



Zitat (von peterrr123):
denn die 450 € kann ich mir dann sparen und ich würde das nur ihm zuliebe machen

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von peterrr123):
ich bin richtig angepisst das mein Vermieter in meiner anwesenheit in meiner Wohnung war und einfach schon gestrichen hat.

Warum? Hätte man doch einfach verhindern können in dem man den Vermieter weggeschickt hätte, als er vor der Türe stand...



Zitat (von peterrr123):
unbefugtes betreten durch Vermieter

Die Schilderung hierzu fehlt im Sachverhalt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
peterrr123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich würde abwarten, was er noch zur alten Rechnung schreibt.
Die Sache mit dem Bodenschaden ist wohl das, was zu klären ist--- alles andere ist *gestrichen*.


naja er sagt er nimmt es sich von der kaution also wird er sich da nicht mehr melden...

Zitat (von Loni12):
Sie haben ihm das Streichen der Wohnung erlaubt. Also war es nicht unbefugt.

Zitat (von AktenzeichenYX):
Hä, du hast mit dem Vermieter abgesprochen dass er die Wohnung streicht.
Der Vermieter hat die Wohnung gestrichen


meiner Meinung nach ist es ein großer unterschied zwischen "ich sage das ich die Wohnung unrenoviert übergebe" und der Tatsache das er sich vom Makler den Schlüssel holt und "in meine Wohnung geht ohne das ich es weis und anfängt zu Steichen"

Zitat (von Catslove):
Was hat der Bodenschaden mit dem Streichen zu tun? Wie kam es zu dem Bodenschaden?

naja er sagt das Fenster war offen und es ist ein Wasserschaden und ich weis das ich nicht zuhaue war...das ist der Grund wieso ich grundsätzlich nicht gut auf ihn zu sprechen bin und er auch nicht auf mich aber das ist nochmal ne andere Sache

Zitat (von Harry van Sell):
Warum? Hätte man doch einfach verhindern können in dem man den Vermieter weggeschickt hätte, als er vor der Türe stand...

da ich keinen Nachmieter suchen durfte und kein Interesse des Vermieters bestand die Wohnung früher zu vermieten zahle ich doppelt und bin schon ausgezogen

Zitat (von Harry van Sell):
Die Schilderung hierzu fehlt im Sachverhalt.

ich bin nicht da und er nimmt den Schlüssel vom Makler der für Besichtigungen gedacht ist und lässt die Wohnung streichen (seine Firma nehme ich mal als betreten durch den Vermieter)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128741 Beiträge, 41118x hilfreich)

Zitat (von peterrr123):
meiner Meinung nach ist es ein großer unterschied zwischen "ich sage das ich die Wohnung unrenoviert übergebe" und der Tatsache das er sich vom Makler den Schlüssel holt und "in meine Wohnung geht ohne das ich es weis und anfängt zu Steichen"

Ja und?

Wenn man gewollt hätte, das der Vermieter das erst nach Ende der Mietzeit macht, hätte man das
Zitat (von peterrr123):
zudem habe ich mit dem Vermieter mündlich abgesprochen das er die Wohnung streicht

anders vereinbaren müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von peterrr123):
naja er sagt das Fenster war offen und es ist ein Wasserschaden und ich weis das ich nicht zuhaue war...das ist der Grund wieso ich grundsätzlich nicht gut auf ihn zu sprechen bin und er auch nicht auf mich aber das ist nochmal ne andere Sache


Nun ja, wenn man abwesend und nicht zuhause ist, das Fenster offenlässt und es reinregnet und dadurch zu einem Wasser bzw Bodenschaden kommt, ust man natürlich dafür verantwortlich und trägt die Schuld und Kosten.

Zitat (von peterrr123):
ich bin nicht da und er nimmt den Schlüssel vom Makler der für Besichtigungen gedacht ist und lässt die Wohnung streichen (seine Firma nehme ich mal als betreten durch den Vermieter)


Du hast ihm das Streichen erlaubt, es wsr abgesprochen

Zitat (von peterrr123):
zudem habe ich mit dem Vermieter mündlich abgesprochen das er die Wohnung streicht weil er es super schön haben will und es mir in Rechnung stellt

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
peterrr123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man gewollt hätte, das der Vermieter das erst nach Ende der Mietzeit macht, hätte man das anders vereinbaren müssen.


es war anders vereinbart... verstehe dein Kommentar nicht?

Zitat (von Catslove):
Du hast ihm das Streichen erlaubt, es war abgesprochen


ja aber doch nicht bevor ich ausziehe? das ist ja das problem...

Zitat (von Catslove):
Nun ja, wenn man abwesend und nicht zuhause ist, das Fenster offenlässt und es reinregnet und dadurch zu einem Wasser bzw Bodenschaden kommt, ust man natürlich dafür verantwortlich und trägt die Schuld und Kosten.


also er behauptet es nur aber es war nicht offen... natürlich bin ich für einen selbstverschuldeten Wasserschaden verantwortlich... aber nicht wenn er das so bestimmt...

naja lassen wir es gut sein...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9682 Beiträge, 2054x hilfreich)

Zitat (von peterrr123):
es war anders vereinbart... verstehe dein Kommentar nicht?


Dann fehlt diese konkrete Vereinbarung in Deinen Antworten, denn Du schreibst im Eingangspost:

Zitat (von peterrr123):
zudem habe ich mit dem Vermieter mündlich abgesprochen das er die Wohnung streicht weil er es super schön haben will und es mir in Rechnung stellt...


Da steht nichts von WANN die Wohnung gestrichen wird. Im übrigen ist es nicht unüblich dass man vor Ende der Mietzeit schon renoviert.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39638 Beiträge, 6495x hilfreich)

Zitat (von peterrr123):
naja er sagt
Na ja, was er sagt und was er dann macht und ob er dann tatsächlich macht---- abwarten.
Das mit dem gut oder schlecht sprechen ist nebensächlich.
Wenn du was willst, gilt eben schriftlich und beweisbar. Für den Vermieter auch.
Ansonsten verfliegt das Gelaber irgendwann.

Wenn man nicht will, dass der Vermieter VOR Ende des Mietverhältnisses in die Wohnung geht, dann gibt man die Schlüssel nicht heraus.
Nicht an den Makler, mit dem man gar nichts zu tun hat und auch sonst an niemanden.
Der Makler konnte sich für Besichtigungen mit evtl. Nachmietern selbst einen Schlüssel vom Vermieter besorgen.


Zitat (von peterrr123):
naja lassen wir es gut sein...
Naja, das denke ich auch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42103 Beiträge, 14676x hilfreich)

Normalerweise muss man eine Wohnung während der Mietzeit renovieren und dann renoviert zum Mietende zurück geben. Ich frage mich, wie ein beauftragter Anstreicher (hier Vermieter) tun soll, wenn er die Wohnung nicht betreten darf?

wirdwerden

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