liebe nutzerinnen und nutzer,
wie soll man denn ganz konkret vorgehen, wenn im haus permanent konflikte da sind, weil einige mieter einfach nicht ihren reinigungspflichten (treppenhaus) nachkommen und auch mit ermahnungen und gutem zureden nicht dazu zu bringen sind?
ist es rechtlich abgesichert und durchführbar, dass nach (erfolgloser) schriftlicher abmahnung durch den hausbesitzer ein anderer mieter (der sich dazu bereit erklärt) diese putzarbeiten gegen entgelt mit übernimmt und dies dann den nicht-putzern in rechnung gestellt wird? (und wenn ja, in welcher form? als sonderposten in der nebenkostenabrechnung oder wie?)
das fragt sich ein genervter mieter, der regelmäßig für seine nachbarn mitputzen muss...
danke für alle tipps
herbie
und wieder: HAUSREINIGUNG
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Da derartige Reinigungskosten umlegbare Nebenkosten sind, dürfte nach erfolgloser Abmahnung einer Umlage an die Nichtputzer nichts im Wege stehen.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Vorausgesetzt diese sind vorher als Eventualposition im Mietvertrag aufgenommen worden. Soweit ich weiß, können nur Kosten als Nebenkosten angerechnet werden, welche zuvor genau im Mietvertrag aufgeführt sind.
Die wiederholte Mißachtung und Nichteinhaltung der Hausordnung stellt aber einen Kündigungsgrund dar.
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danke für die antworten.
umlegbar sind diese kosten wohl nicht, da sie im mietvertrag nicht als nebenkostenposten erwähnt werden. insofern hat fairground wohl recht.
gut, muss ich also den vermieter dazu bewegen, schriftlich abzumahnen und die kündigung anzudrohen. - nur, was tun, wenn der sich nicht dazu bewegen lässt, weil er so schnell keinen nachmieter findet und sich also durch die kündigung selber einen wirtschaftlichen nachteil einhandelt?? (kassel erlebt einen bevölkerungsschwund...)
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