unsere badzimmerfugen sind undicht, wer ist für die reparatur zuständig
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undichte fugen wer zahl
Fragen zur Miete?
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Silokonfugen in gewissen Bereichen sind Wartungsfugen, sieha dazu DIN 52460.
Der Mangel ist meines Erachtens nach dem Vermieter mitzuteilen und von diesem beheben zu lassen.
Die Definition des Begriffes „Wartungsfuge“ für Fugenabdichtungen mit elastischen Fugendichtmassen wie z.B. bei Boden- Wandanschlussfugen im Sanitärbereichen, bei Dehnungsfugen im Schwimmbädern und bei elastischen Fugen im Bau- und Baunebengewerbe allgemein, wird inder DIN 52 460 beschrieben:
„Die Wartungsfuge ist eine starkem chemischen
und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge,
deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen über-
prüft und gegebenenfalls erneuert werden muss, um
Folgeschäden zu vermeiden.“
Fugenwartung bedeutet eine gründliche Überwachung in zeitlich sinnvollen Abständen, speziell bei gegen Feuchtigkeit, Wasser oder Chemikalien abgedichteten Bewegungsfugen.
Zu Bewegungsfugen gehören auch die Anschlussfugen Boden- Wandbelag z. B. in häuslichen Bädern etc. Durch das bekannte Aufschüsseln von (insbesondere Zement-) Estrichen werden die Fugen mit elastischen Dichtstoffen häufig überfordert, sie reißen. Deshalb ist der Estrich grundsätzlich auf seine "Belegreife" (Feuchtigkeit: Zementestrich Wartung)! Deshalb ist es vor Beginn der Arbeiten zwischen den Beteiligten (Bauherr, Architekt und Handwerker) sinnvoll, festzulegen welche Fugen Wartungsfugen sind und welche nicht. Es ist besser dies vorher zu klären, als danach zu streiten.
Nach meiner Auffassung sind Dehnfugen, Fugen Boden - Wand (> mit normalem Aufwand nicht völlig vermeidbares Aufschüsseln von Estrich), Fugen zwischen verschiedenen Materialien (z. B. Fliese keine Gewährleistung!
Andererseits sind nach meiner Auffassung z. B. Fugen bei Fliesen in Wandecken (sind mit Fugendichtmassen oder Profilen zu schließen >VOB DIN 18352 3.5.5) keine Wartungsfugen
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Wenn die Fugen alterbedingt undicht sind und Wasser ins Mauerwerk dringen kann oder die Wände schimmeln, sollte es für den VM von Interesse sein, den Schaden zu beheben.
Sollte der Mieter die Fugen aus Langeweile ausgekratzt habe, um mal zu sehen, wie die Wand dahinter aussieht, müsste er die Reparatur übernehmen.
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Wer bitte kratzt aus Langweile Fugen der Dusche heraus ? Blödsinn.
Nochmal: Fugen dieser Art sind jährlich vom Prinzip her vom Vermieter zu warten, sprich zu kontrollieren und notfalls zu erneuern.
Ende.
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