undichtes Fenster - Mangel

1. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
medoc
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)
undichtes Fenster - Mangel

Hallo,
wer kann mir bei folgenem Sachverhalt helfen:

In unserem Bad ist das Fenster so undicht, dass es durchzieht als ob das Fenster halb offen steht. Habe den Vermieter angeschrieben und um Ausbesserung gebeten aber bis jetzt ist keine Antwort von ihm gekommen. Kann mir jemand sagen wieviel ich da von der Miete kürzen kann? Wären 10% ok? Werden die dann von der Warm oder kaltmiete abgezogen?
Bei einem Loch in den Fliesen ist mir aufgefallen, dass dahintrer keine Wäremdämmung oder Dampfsperre vorhanden ist (wir wohnen im Dach). Ich konne bis auf die Dachziegel durchschauen. Gibt es da eine Gesetzliche Regelung ob z.b. wärmedämmung vorhanden sein muß? das haus ist von 1993 und eigentlich sollte das doch alles ordentlich gemacht sein.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Schreiben Sie den Vermieter noch einmal unter Fristsetzung bis zum ... an. Kündigen Sie an, das Sie, im Falle das der Schaden bis dahin nicht behoben ist, die Miete mindern werden.

Um wieviel % geht aus den Seiten des Mieterbundes hervor

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
medoc
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

eine frist habe ich dem vermieter bereits schriftlich gesetzt. reicht es aus wenn ich nach ablauf der frist die miete kürze und ihm das mitteile?

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