ungefragter Balkonumbau

21. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Ahnungslos03
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 4x hilfreich)
ungefragter Balkonumbau

Hallo,

folgender Fall:

Ein Haus wird modernisiert. Das Haus ist somit eingerüstet. Der Mieter M verlässt die Wohnung und kommt am Nachmittag wieder nach Hause.

Dabei sieht Mieter M, dass die Bauarbeiter den massiven Balkon (aus Stein) aufgestemmt haben.

Begründung der Bauarbeiter: Der Balkon muss weg (~ Träger sind nicht in Ordnung) und wird durch einen Balkon aus Blech ersetzt. Dies betrifft nun aber NUR den Balkon von Mieter M. Alle andere Balkone des 4 Etagen Hauses bleiben unverändert. Die Seite ist der Straße zugewendet.

Welche Möglichkeiten hat M?

Von der Straße ist sein Balkon (demnächst) einsehbar, da die Blechkonstruktion nicht blickdicht ist. Über die Maßnahme hat M. vom Vermieter V KEINE Information erhalten.

Nun wird der Balkon das "Highlight" des Hauses sein, weil er aus Blech besteht, während *alle* anderen Mieter massive Balkons haben.

Kann eine derartige Veränderung der Mietsache ohne Vorankündigung des Vermieters geschehen? Besteht die Möglichkeit dauerhafter Kürzung (1%), da die Vertragssache geändert wurde?

Zwar mag der Träger "angeschlagen" sein, aber dass ein Abriß ohne Vorankündigung notwendig war, ist auszuschließen. Welche effektiven Mittel hat M um V künftig zur frühen Information des M anzuhalten?

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Ahnungslos03
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Informationspflicht des V ist also quasi nicht vorhanden?

Natürlich hat die Gefahrenabwehr Vorrang, aber es ist doch kaum zu erwarten, dass die Bauarbeiter um 09:01 feststellen, dass der Balkon abzustürzen droht und um 09:02 mit dem Abriß beginnen.

Grundsätzlich kann von genügend Zeit zur Information des Mieters ausgegangen werden - zumal der Balkon wegen den Bauarbeiten nicht genutzt werden kann.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.06.2010 12:00:08
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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