unliebsamer "Pächter" - Räumungsaufforderung wie formulieren?

29. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)
unliebsamer "Pächter" - Räumungsaufforderung wie formulieren?

Hallo an alle,

ich melde mich mit einem Problem bzgl. einer Pachtfläche bei euch und hoffe ihr könnt mir evtl. einen Tip geben!

Also es geht um folgendes:
Ich besitze eine landwirtschaftliche Fläche in einem strukturschwachen Raum in Sachsen-Anhalt. Ich hatte schon viel ärger mit der Fläche. Sie liegt innerorts und ist als Kleingarten und Schafweide geeignet. Zuletzt stand sie ein paar Jahre leer und verwilderte.

Im Frühjahr 2021 meldete sich eine neue Pächterin bei mir, die die Fläche nutzen wollte. Erstmal klang alles ganz gut und ich überlies ihr die Fläche im Jahr 2021 ohne Pachtzahlung, da es wirklich viel Arbeit war die Fläche erstmal vom 2m hohen Unkraut und von Müll zu befreien. (Ich selbst lebte zu dem Zeitpunkt im Ausland und kann mich nicht drum kümmern da ich auch aktuell mehr als 600km entfernt lebe).

Zum Zeitpunkt der Überlassung der Fläche an die Pächterin (das lief alles per Telefon und per SMS) schickte ich ihr einen Pachtvertrag. Sie hat mir diesen bis heute nicht unterschrieben zurück gesendet. Sie hat aber auch keine Unterschrift von mir.

Mittlerweile häufen sich bei mir die Beschwerden von Nachbarn über die Art und Weise der Nutzung der Fläche. Es sind viel zu viele Tiere dort, die oft tagelang nichts zu fressen bekommen und keinen Auslauf bekommen. (30 Schafe, 2 Esel, 2 Hunde, mehrer Ställe mit Federvieh und Hasen) Es werden auch Tiere illegal geschächtet und verkauft.

Auch hat die Pächterin einige Dinge unternommen, die in dem nicht unterzeichneten Vertrag untersagt gewesen wären:
Bau von Gebäuden, Großtierhaltung, etc....
Und die Pacht von 300 Euro für das Jahr 2022 wäre im Januar fällig gewesen. Ich habe ihr schon mehrmals geschrieben. Bezahlt hat sie aber nie!

Auf jedenfall will ich diese Pächterin wieder los werden!
Ich bin mir jetzt unsicher ob es sowas wie ein "mündlichen Vertragsabschluss" gibt?
Davon hängt ja ab, ob ich ihr im Grunde eine Kündigung, wegen vertragswidrigem Verhalten insb. dem Nichtbezahlen der Pacht, schreibe.

Oder sollte man sie eher wie eine "Besetzerin" behandeln und ein unerlaubtes Betreten und Benutzen von Privatgrund vorwerfen?
Dann könnte man sie ja evtl. sogar über Hausfriedensbruch rauswerfen oder??


Wie schätzt ihr die Situation ein??
Wie kann ich ihr rechtswirksam den Zutritt zu meiner Fläche verwähren?
(natürlich würde ich ihr eine Frist von 4-5 Monaten geben um die ganzen Tiere los zu werden).

Bin für jeden Tip dankbar!



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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blacky81
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Sofern ein wirksamer Pachtvertrag zustande gekommen ist, bleibt nur eine wirksame Kündigung auszusprechen und zustellen zu lassen. Dann ggf Räumungsklage einreichen und dann mit dem Räumungstitel einen Gerichstvollzieher zu beauftragen. Dann hoffen , dass die meisten Tiere weg sind. Sonst kann man sich auf nen ordentlichen Räumungsvorschuss einrichten. Ich würde mal so spontan von 25000 Eur ausgehen. Eventuell mehr ...

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#2
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von gasfisher):
Es sind viel zu viele Tiere dort, die oft tagelang nichts zu fressen bekommen und keinen Auslauf bekommen. (30 Schafe, 2 Esel, 2 Hunde, mehrer Ställe mit Federvieh und Hasen) Es werden auch Tiere illegal geschächtet und verkauft.


Wenn man das BEWEISEN kann, umgehend die Polizei und das Veterinäramt informieren. Insbesondere bei Schächtung verstehen die wenig Spaß.

Sollte es sich allerdings um nicht beweisbares Gelaber von Nachbarn handeln, würde ich da die Bälle flachhalten, bevor Sie selbst eine Anzeige wegen Verleumdung kassieren.

Es gibt nichts schlimmeres als "Beschwerden von Nachbarn"...

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#3
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Blacky81):
Sofern ein wirksamer Pachtvertrag zustande gekommen ist

Ist das hier der Fall?
Wie gesagt: ich habe ihr den Vertrag damals per eMail zugeschickt (nicht unterzeichnet) und sie hat ihn mir nie zurück geschickt. immer nur Versprechungen gemacht: "nächste Woche komme ich dazu...."


-- Editiert von gasfisher am 29.04.2022 15:20

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#4
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Man kann einen Pachtvertrag auch mündlich abschließen.

Kernschrott, weil das gesprochene Wort heutzutage oftmals nichts mehr zählt, aber grundsätzlich ist das möglich.

Sie sollten jetzt ganz schnell den Hintern hochkriegen, weil ein mündlicher Pachtvertrag nach 2 Jahren als unbefristet gilt.

-- Editiert von Wurstsemmel am 29.04.2022 15:43

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#5
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Kernschrott, weil das gesprochene Wort heutzutage oftmals nichts mehr zählt,

Ist das Ironie? Verstehe nicht ganz was Sie meinen.

Gibt es jetzt einen mündlichen Pachtvertrag oder nicht?

Also sollte ich ihr eine Kündigung aussprechen? Damit würde ich ja das bestehen eines Pachtvertrages voraussetzen und auch bestätigen, oder?

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#6
 Von 
Blacky81
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ob in Ihrem Fall ein wirksamer Pachtvertrag zustande gekommen ist, sollten Sie einen Rechtsanwalt fragen. Der kann sich die Sache im Detail anschauen. Bei eventuellen Räumungskosten von über 25000 Eur kann man sicher ein paar Eur in eine Beratung investieren.

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#7
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 284x hilfreich)

Zitat (von gasfisher):
Ist das Ironie? Verstehe nicht ganz was Sie meinen.


Es ist damit die traurige Tatsache gemeint, dass mündlichen Absprachen heutzutage nimmer zählen weil im Konfliktfall der andere Teil der Vereinbarung sich plötzlich nicht oder anders erinnert.

Zitat (von gasfisher):
Gibt es jetzt einen mündlichen Pachtvertrag oder nicht?


Ja gibt es.

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#8
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)

also über die Schiene "unrechtmäßiges Benutzen/Betreten" meiner Fläche zu gehen, ist dann eher nicht ratsam??

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von gasfisher):
Ich bin mir jetzt unsicher ob es sowas wie ein "mündlichen Vertragsabschluss" gibt?

In der Tat kann man Verträge auch mündlich anschließen. Wobei es hier kja offenbar sogar was in Textform gibt.



Zitat (von gasfisher):
also über die Schiene "unrechtmäßiges Benutzen/Betreten" meiner Fläche zu gehen, ist dann eher nicht ratsam??

Natürlich nicht, da man hier
Zitat (von gasfisher):
Erstmal klang alles ganz gut und ich überlies ihr die Fläche im Jahr 2021 ohne Pachtzahlung, da es wirklich viel Arbeit war die Fläche erstmal vom 2m hohen Unkraut und von Müll zu befreien.

ja bereits einen Nutzungsvertrag abgeschlossen hat.



Zitat (von gasfisher):
schickte ich ihr einen Pachtvertrag. Sie hat mir diesen bis heute nicht unterschrieben zurück gesendet.

Vermutlich gefällt ihr der aktuelle Vertrag einfach besser?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ihr,
könnte ich das Kündigungsschreiben so formulieren (siehe unten)?
Oder muss ich noch irgendwie erwähnen, dass ich den "mündlichen" Pachtvertrag kündige??

Fehlt sonst irgendwas, dass die Kündigung ungültig machen würde?

Danke für eure Hilfe!




Außerordentliche Kündigung Pachtvertrag – Flurstück xyz

Sehr geehrte Frau xxx,
hiermit kündige ich den Pachtvertrag für mein Grundstück (Flurstück xyz) in der ......straße in .........

Die Zahlung der Pacht wäre am 31.1.2022 fällig gewesen. Da Sie trotz mehrmaliger Aufforderung die Pacht noch immer nicht bezahlt haben, kündige ich das Pachtverhältnis nach § 594e BGB fristlos (außerordentlich).

Zur Unterbringung Ihrer Tiere gewähren ich Ihnen einen Kulanzzeitraum. Ich fordere Sie hiermit auf meine Fläche bis zum 31.08.2022 vertragsgerecht zu übergeben. Ich weise Sie darauf hin, dass die von Ihnen errichteten Gebäude zu entfernen sind.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen und/oder die Fläche nicht vertragsgerecht übergeben. Werde ich unverzüglich eine Räumungsklage einreichen. Der Abriss von zurückgelassenen Gebäuden bzw. die Entsorgung zurückgelassener Gegenstände wird auf Ihre Kosten beauftragt.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Erstmal klang alles ganz gut und ich überlies ihr die Fläche im Jahr 2021 ohne Pachtzahlung, da es wirklich viel Arbeit war die Fläche erstmal vom 2m hohen Unkraut und von Müll zu befreien.

Und das war stillschweigend oder gab es da eine mündliche Absprache ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von gasfisher):
könnte ich das Kündigungsschreiben so formulieren

Rechtsberatung im Einzelfall ist in DE per Gesetz Rechtsanwälten vorbehalten.
Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.
Das geht hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Zitat (von gasfisher):
Außerordentliche Kündigung Pachtvertrag

Alleine das man das Wort "Pacht" verwendet ist unter Umständen schon ein Schuss ins Knie ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Und das war stillschweigend oder gab es da eine mündliche Absprache ?

ja, das wurde so vereinbart, telefonisch.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.

mhm... was würde mich das kompetente Kündigungsschreiben durch einen Anwalt in etwa kosten?

0x Hilfreiche Antwort


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