unrenovierte Wohnung bei Auszug renovieren?

18. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Momo131181
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
unrenovierte Wohnung bei Auszug renovieren?

Meine Mitbewohnerin und ich wohnen nun seit 2 Jahren in unserer jetzigen Wohnung. Bei Einzug ist die Wohnung vom Vermieter unrenoviert übergeben worden. In denen 2 Jahren hatten wir dazu noch gravierende Probleme mit diversen Rohrbrüchen etc. Die Wohnung ist in einem miserablem Zustand, doch das Problem ist, dass im Vertrag steht, dass die Wohnung bei Auszug renoviert werden soll. Wir sehen das auch ein, die Zimmer neu zu streichen, in denen wir selbst renoviert hatten, denn die Farben würden sicherlich nicht unbedingt dem Nachmieter passen. Aber die ganze Wohnung renovieren, obwohl sie vorher unrenoviert war? Und dann noch die Überschwemmungen und Rohrbrüche, die wir hatten...Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr uns etwas über die Rechtslage aufklären könntet und bedanke mich jetzt schon im Voraus für Eure Antworten!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1633x hilfreich)

Bitte mal schreiben, was genau (wortwörtlich) im Vertrag dazu steht.



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#2
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 169x hilfreich)

Entscheidend ist tatsächlich, was im Mietvertrag steht.
Bezüglich der Farbgebung muß die Wohnung nicht weiß gestrichen werden, sondern es können helle und gedeckte Farben genommen werden.
Derjenige, der für Rohrbrüche und Überschwemmungen ursächlich verantwortlich ist, hat (hatte) auch die damit verbundenen (Schönheits-)Reparaturen zu übernehmen. Wie wurde das in der Vergangenheit zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter geregelt?
Sind z.B. Schäden an Tapeten, Wänden, Fußböden etc., die aus den genannten Havarien resultieren, jetzt noch sichtbar, würde ich empfehlen, daß Sie sich mit Ihrem Vermieter auf eine angemessene Kostenteilung einigen. - Er muß sich jedoch darauf nicht einlassen, wenn Sie den Mangel lange Zeit hingenommen haben.

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