unseriöse Hausverwaltung

6. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
rudenz
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
unseriöse Hausverwaltung

Guten Tag,

seit 12 Jahren bin ich glücklicher Eigentümer einer Wohnung, die nach meinem Umzug fast 400 km von meinem aktuellen Wohnort entfernt liegt. Da es in der Vergangenheit mit den Mietern und auch mit der Verwaltung kaum Probleme gab, habe ich die Eigentümerversammlungen nicht besucht, die Protokolle - soweit sie verschickt wurden - durchgelesen und keine Besonderheiten feststellen können. Die Anlage mit 9 Wohnungen wurde 1994 gebaut. Größere Aufwendungen sind bisher nicht angefallen.

Bei der Abrechung des vergangenen Jahres wurde eine Entnahme von 2.000 Euro von der Instandhaltungsrücklage auf das laufende Konto verzeichnet, um einen Spielraum für anfallende Rechnungen zu schaffen. Die monatlichen Raten zur Instandhaltungsrücklage aus dem Jahr 2005 wurden am 06.12.2006 auf das Rücklagenkonto gebucht. Im Wirtschaftsplan 2007 ist eine Position Energiebevorratung von 2.000 Euro aufgeführt - bei einer Gasheizung. In der Tagesordnung für die Eigentümerversammlung ist kein Hinweis auf diesen Betrag. Korrekturen zur Abrechnung werden nachgereicht.

Fragen zum Wirtschaftsplan und zur Abrechnung werden mit einem Hinweis auf die vergangenen Eigentümerversammlungen abgewehrt. Statt Antworten auf die Fragen erhalte ich eine Rechnung für Reinigungsarbeiten, die durch den Aus- bzw. Einzug meiner Mieter veranlaßt wurden - nach fast drei Monaten.

Die anderen Eigentümer sind alles ältere Herrschaften, die scheinbar zu allem zustimmen. Die Beschlüsse werden alle einstimmig gefaßt. Auch die Kassenprüfer hatte nichts zu beanstanden.

Trotzdem habe ich allmählich Zweifel an der Korrektheit der Abrechnung und an der Seriosität der Hausverwaltung.

Gibt es die Möglichkeit die Arbeit der Hausverwaltung durch eine unabhängige Institution prüfen zu lassen? Wie stehen die Chancen den Verwaltervertrag dieser Hausverwaltung zu kündigen?

Vielen Dank im voraus.

Viele Grüße

Karl.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... das kontroll- und entscheidungsgremium ist die eigentümerversammlung. es wird dir wenig anderes bleiben, als deine rechte dort wahrzunehmen, schätze ich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rudenz
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

@blaubär49
ich fürchte auch, dass mir nichts anderes übrig bleibt, als nach Baden-Württemberg zu fahren und dort der Hausverwalterin etwas gründlicher auf die Finger zu schauen.

Die andere Alternative wäre ein Verkauf der Wohnung. Bei jedem Mieterwechsel taucht der Gedanke auf.

Viele Grüße

Karl.

PS. Der Beitrag ist im falschen Forum gelandet. Leider habe ich es nicht geschafft, ihn umzuhängen. Stattdessen habe ich eine Kopie unter Bauen, Grundstück und WG erstellt. Sorry.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Irene-Marie
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo

prüft denn Haus und Grund nicht solche Abrechnungen? Würde ich mal nachfragen.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

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