untermiete > auszug wegen eigenbedarf

27. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
mick1975
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
untermiete > auszug wegen eigenbedarf

hallo,

ich wohne zur untermiete (stndartuntermietvertrag) mit meiner vermieterin in einer wg.
anscheinend hat der eigentümer bereits anfang letzten jahres eigenbedarf angekündigt.
über diese tatsache wurde ich erst durch einen brief eines anwalts, der den eigentümer vertritt, in kenntniss gesetzt.

in dem brief steht, dass ich zum 01.04. - also in 5 tagen - ausziehen muss und keinen besitzanspruch geltend machen darf, damit keine kosten auf mich zukommen.

nun meine fragen:
- ist diese frist rechtsgültig?
- wie kann ich auf den brief reagieren?
- kann ich im falle eines kurzfristigen auszuges von meiner vermieterin schadenersatz fordern?

danke für eure hilfe!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

Ich gehe mal davon aus, dass diese Vermieterin als alleinige Mieterin im Vertrag mit dem Eigentümmer steht.

hast Du denn Deine Vermieterin mal gefragt (die ja die Mieterin des Eigentümers ist) ob IHR denn gekündigt wurde und ob Sie die Kündigung akzeptiert hat. Oder hat Sie ggf. nicht bezahlt und ihr wurde auch noch fristlos gekündigt ??

Deine Vermieterin hätte Dich über die Kündigung informieren müssen, denn diese kann nicht erst vor einigen Tagen gewesen sein. Da sehe ich ein Versäumniss, und auch ggf. Regressansprüche.

Der Eigentümmer kann sich nur an den Vertragspartner halten, dass ist Deine Vermieterin. Was steht im Untermietvertrag zum Thema Kündigung drin ? Daran muss sie sich halten. Wenn sie sich daran nicht gehalten hat,sondern z.B. die Kündigung verschwiegen, kannst Du ggf. die Mehrkosten für die Zeit (preiswertes Hotel) geltend machen, bis Du eine neue Unterkunft hast.





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"Chylla"

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#2
 Von 
guest-12328.03.2011 09:19:38
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mick1975
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

wir hatten heute ein gespräch, das ziemlich unbefriedigend war, da sie keine auskunft darüber gibt, wann der kündigungstermin ist. es soll aber wohl eine verhandlung geben.

fakt ist jedoch, dass ich bei vertragsunterzeichnung keine ahnung von einer kündig hatte.

die frage ist nun, warte ich diese verhandlung ab oder nicht. sprich muss ich zum 01.04. ausziehen?



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""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

Du musst erst ausziehen, wenn Du von Deiner Vermieterin eine schriftliche Kündigung hast ! Liegt die vor oder nicht ?

Die ist auch ggf. schadensersatzpflichtig, wenn Dir ein Schaden durch einen vorzeitigen Auszug entsteht.

Aber: Wenn es zu einer Räumungsklage kommen wird, bist auch Du betroffen. Und da Du keine Ahnung hast, was wirklich los ist, würde ich mich mal mit den Eigentümer in Verbindung setzten.

Wenn eine Räumungsklage wegen Rückständen läuft, und ggf. sogar der Gerichtsvollzieher kommen könnte zum Pfänden, dann würd ich schauen, dass ich raus komm. Ärger ist dann sicher.

Aber die Einzelheiten bekommst Du noch eher von Besitzer, #

Grüße Chilla

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"Chylla"

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