untermieter lässt freundin einziehen,nebenkosten.

27. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
karstenG
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
untermieter lässt freundin einziehen,nebenkosten.

hallo liebe leute,
ein freund hat mich gerade um beratng gebeten, leider konnte ich die ihm nicht bieten, deshalb frage ich mal euch.
folgender fall:
a eine wohnung 2-zimmer-wohnung angemietet und ein zimmer an b untervermietet.
im mietvertrag ist ein gesamtpauschalpreis für das zimmer nebst nebenkosten vereinbart.
nach einem jahr hat b seine freundin c bei sich im zimmer mit einziehen lassen ohne dies mit dem hauptmieter a abzusprechen oder eine erhöhte miete zu zahlen.
b und c sind vor einem monat ausgezogen und verlangen nun die kaution heraus. der hauptmieter a möchte wie angekündigt hingegen die kaution mit den kommenden nebenkostenabrechnungen verrechnen und zunächst einbehalten.
im vertrag steht aber nur die pauschale, allerdings hat die freundin c nun 1 jahr umsonst gewohnt ohne sich an den der kaltmiete, den nebenkosten, den stromkosten etc zu beteiligen.
wie seht ihr die lage? kann etwas verrechnet werden? oder hat c ein jahr lang umsonst zu lasten des hauptmieters gewohnt?

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Wie oft denn noch?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>der hauptmieter a möchte wie angekündigt hingegen die kaution mit den kommenden nebenkostenabrechnungen verrechnen <hr size=1 noshade>

Man sollte A mal das Wort "pauschal" im Duden nachschlagen lassen und für den Bedarfsfalle kostenpflichtige Nachhilfe über ein gerichtliches Verfahren in Aussicht stellen ...





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.922 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen