unterschiedliche Kündigungsfristen

23. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nameral
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
unterschiedliche Kündigungsfristen

Hallo,
ich habe zur Zeit folgendes Problem, ich habe mit meiner damaligen Freundin eine gemeinsame Wohnung gehabt.
Nach der Trennung haben wir beide eine Kündigung an den Vermieter zukommen lassen, bzw persöhnlich übergeben und eine Kopie davon unterschreiben lassen.

Meine verflossene hat bei ihrer Kündigung sich einen Termin nach 2 Monaten quittieren lassen, während ich die gesetzliche Kündigungsfrist angegeben habe (also 3 Monate).
Ist sie nun nach 2 Monaten tatsächlich raus aus dem Vertrag, auch wenn noch Sachen von ihr in der Wohnung und Mietschäden noch nicht behoben wurden, oder gilt wie es hier schon oft geschrieben wurde das es keinen personenbezogenen 'Teil' eines Vertrages gibt, wenn ja welche Kündigungsfrist gilt dann?

Da wir beide den Mietvertrag stehen, bzw standen ist mir schon klar, das jeder von uns gesamtschuldnerisch dafür zur Kasse gebeten werden kann, aber müsste nun ihre Wohnungsübergabe nicht auch schon einen Monat vor mir stattfinden?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Was verstehst Du unter 'quittieren'? Eine Quittierung ist keine Zustimmung.

Die Wohnungsübergabe erfolgt mit allen Mietern gemeinsam, nicht mit jedem getrennt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nameral
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Da der Vermieter ihre unterschrieben hat, in der steht, das ihr Mietverhältnis am 31.5. endet. Meine Frage war ob das auch rechtsgültig ist, oder ob wir beide bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist, also zum 30.6. im Mietverhältnis stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nameral
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Auskunft.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.912 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen