wollte fragen ob ein Mieter die wohnung untervermieten kann und dadurch mehr Miete zu verlangen??
untervermietung?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Kann er, wenn er vom Vermieter die Erlaubnis dazu hat. Ansonsten riskiert er die Kündigung des Mietvertrages.
Er kann auch von seinem Mieter mehr Miete verlangen als er selbst zahlt.
wow ok..meine frage wurde beantwortet.danke
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hbe noch eine frage die mich interesieren tut. <Ich als vermieter muss mich an den mietspeigel halten, untervermieter hat mietvreiheit..da stimmt doch was nicht?
Zitathbe noch eine frage die mich interesieren tut. <Ich als vermieter muss mich an den mietspeigel halten, untervermieter hat mietvreiheit..da stimmt doch was nicht? :
Der Mietspiegel ist kein Gesetz, lediglich ein Richtwert;-)
Untervermieter überlassen i. d. R. ihren Mietern neben der "blanken" Mietsache auch Einrichtungen wie z. B. die Küchenmöbel und Haushaltsgeräte. Weiterhin ist bei der sog. Untervermietung oft auch Strom, Internet und GEZ enthalten.
Du als Vermieter mußt übrigens nicht die Untervermietung der kompletten Wohnung erlauben, lediglich die Untervermietung von Teilen, z. B. eines Zimmers, der Wohnung. Aber auch das kannst Du u. U. verweigern. Zum Beispiel wenn die Wohnung mit dem Zuzug weiterer Personen überbelegt wäre oder der Grund in der Person des Untermieters liegt.
also ich habe die komplette wohung überlassen. die beiden patreien haben einen mietvertarg gemacht und er hat die küche und einfach alles abgekauft. die perseon hate nichts mehr. hat praktich 600e einkassiert und an uns urde laut unserem vertrag nur 540e überwisen. so ist die geschichte. das ineterssante ist de runtervermietr habe ich jetzt übernommen und habe gestern einen mietvertrag gemacht und so hatt er gemerkt wieivel er bei uns jetzt zahlt und wieviel er mehr beier anerden bezahlt hat.
ich meine wenn sie es richtig gemacht hat ist das ok ist halt dann mal so nur wir fanden es beide sehr merkürdig das sie nebenbei mehr verlagt hat.
Ein Untervermieter trägt ein nicht unerhebliches Risiko.
Von daher ist er gut beraten dies in die Untermiete einzukalkulieren.
Ist es nicht so, das bei z.B. einer 2-Zimmer Wohnung mit angemessener Wohnungsgröße, der Eigentümer dem Hauptmieter nicht grundsätzlich verbieten kann, das kleinere der beiden Zimmer unterzuvermieten?
ZitatIst es nicht so, das bei z.B. einer 2-Zimmer Wohnung mit angemessener Wohnungsgröße, der Eigentümer dem Hauptmieter nicht grundsätzlich verbieten kann, das kleinere der beiden Zimmer unterzuvermieten? :
Und nein, der Eigentümer kann es nicht grundsätzlich verbieten, sondern er braucht dafür Gründe. Danach hat hier niemand gefragt. Diese Antwort hat nichts mit dem Thread zu tun.
ZitatIst es nicht so, das bei z.B. einer 2-Zimmer Wohnung mit angemessener Wohnungsgröße, der Eigentümer dem Hauptmieter nicht grundsätzlich verbieten kann, das kleinere der beiden Zimmer unterzuvermieten? :
Umgekert, der Mieter muss den Vermieter stets um Erlaubnis zur Untervermietung ersuchen.
Ausnahme: der Vermieter hat die Erlaubnis schon im Vertrag erteilt.
Zitat:ZitatIst es nicht so, das bei z.B. einer 2-Zimmer Wohnung mit angemessener Wohnungsgröße, der Eigentümer dem Hauptmieter nicht grundsätzlich verbieten kann, das kleinere der beiden Zimmer unterzuvermieten? :
Umgekert, der Mieter muss den Vermieter stets um Erlaubnis zur Untervermietung ersuchen.
Ausnahme: der Vermieter hat die Erlaubnis schon im Vertrag erteilt.
Selbstverständlich, der Eigentümer muss über die Untervermietung in Kenntnis gesetzt werden. Wenn aber nur ein Teil der Wohnung untervermietet, kann der Eigentümer diesem nicht pauschal widersprechen.
FALSCH - "in Kenntnis setzen" reicht nicht, der Mieter muss vorher die Zustimmung des Vermieters einholen.ZitatSelbstverständlich, der Eigentümer muss über die Untervermietung in Kenntnis gesetzt werden. :
RICHTIG, das hat Ver dir doch weiter oben schon einmal bestätigt.ZitatWenn aber nur ein Teil der Wohnung untervermietet, kann der Eigentümer diesem nicht pauschal widersprechen. :
Zitatich jetzt übernommen und habe gestern einen Mietvertrag gemacht und so hatt er gemerkt wieivel er bei uns jetzt zahlt und wieviel er mehr beier anerden bezahlt hat. :
Durch Nachfragen hättet Ihr natürlich die bisher gezahlte Miete erfahren können und auch 600 Euro verlangen können. Dann hätte es dieses Mißverständnis nicht gegeben. Ihr seid nicht verpflichtet, den alten Mietpreis zu nehmen. So könnt Ihr die Miete erst in ein paar Jahren erhöhen, mit allem Streß, den die Mieter dann veranstalten können.
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