unwirksame Kündigung des Mietvertrages

6. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Georg Gut
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
unwirksame Kündigung des Mietvertrages

Hamburg 06.05.11

Hallo Zusammen,

ich habe eine Eigenbedarfskündigung erhalten und bin etwas ratlos.

Der Vermieter möchte nach dem Tod seiner Partnerin nicht mehr in seiner alten, ihm gehörenden Wohnung wohnen und möchte aus sentimentalen Gründen zurück in seine alte, ihm ebenfalls gehörende Wohnung.
Ich denke die andere Wohnung in der er wohnt soll danach vermietet werden, so klang es jedenfalls durch.

Die Kündigung ist formal nicht erfüllt, laut dem RA des Mieterverein Hamburg.
Da es keine Begründung gibt und diese nur den Passus "ich Kündige wegen Eigenbedarf" enthält.
Ebenso fehlt die Widerspruch-Belehrung.
Im Grunde ist es nur ein Zweizeiler der im Briefkasten lag den Empfang haben wir also nicht bestätig, Zeugen gibt es auch nicht.
Unserer Kündigungsfrist beträgt neun Monate, der Vermieter möchte dass wir so schnell wie möglich ausziehen, hat er in einem mündlichen Gespräch gesagt.
Seine alte Wohnung soll noch vor dem nächsten Winter renoviert/isoliert werden.

Wir versuchen jetzt schnell was zu finden, da wir keine Lust mehr haben uns mit ihm auseinanderzusetzten.
Da die Kündigung formal falsch ist, teilte uns der RA mit können wir im Nachhinein, da es eh wegen der Renovationsklausel zum Streit kommen wird und spätestens hier ein RA die Kündigung prüft, Schadenersatz fordern, da es uns erst kurz vor Auszug aufgefallen ist dass die Kündigung formal falsch und unbegründet ist.
Die dadurch entstandene Kosten können wir uns auf dem Klageweg vom Vermieter zurückholen.
Ein Laie müsse die unwirksame Kündigung nicht erkennen und ist auch nicht verpflichtet einen RA oder Mieterverein damit zu beauftragen.

Wie sehr ihr unsere Chancen auf Schadenersatz, wie immer verwirrt dass Internet ziemlich....

Gruß Georg


-- Editiert am 06.05.2011 12:50

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3789x hilfreich)




Und das alles wollen Sie sich antun?
Machen Sie dem VM gleich klar, dass Sie die Kündigung (erfolgreich) anfechten werden.
Versucht es mit einer gütlichen Einigung, aus der jede Partei ihre Vorteile ziehen kann: Z. B., Sie ziehen aus, sobald Sie eine neue Wohnung haben (Frist von z. B. 6 Monaten verlangen) und der VM verzichtet auf die Forderung aus dieser Renovierungsklausel.

Nur ein Vorschlag, aber so oder so ähnlich kann man sich auch trennen, zumal beide Seiten auf die Weiterführung des MV keinen Wert mehr zu legen scheinen.



-- Editiert am 06.05.2011 12:59

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#3
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 979x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Georg Gut
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@von Sassy2
@von Honigbiene43

Danke für die kurzfristigen zahlreichen Antworten.
Den Lösungsweg den ich oben beschreiben habe ist ein Vorschlag des Anwalts, da war ich also schon.
Dass mit dem Termin hat relativ schnell geklappt.
Ich will einfach nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Verhandlungen mit dem Vermieter sind zwecklos, da er ziemlich geizig ist und sich immer 100% im Recht fühlt.

Ich stelle dass hier einfach noch einmal zur Diskusion um die Aussage des Anwalts auf deren Gehalt zu prüfen.

@von HeHe
Die Klausel im Mietvertrag ist Laut Anwalt eh unwirksam.

Ich habe eine Rechtschutzversicherung, daher spielt für mich die Angelegenheit keine Rolle, hab eh keine Lust mehr dort zu wohnen, da der Vermieter ständig rumschleicht ect..

Gruß Georg

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#5
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(693 Beiträge, 458x hilfreich)

quote:
Da die Kündigung formal falsch ist, teilte uns der RA mit können wir im Nachhinein, da es eh wegen der Renovationsklausel zum Streit kommen wird und spätestens hier ein RA die Kündigung prüft, Schadenersatz fordern, da es uns erst kurz vor Auszug aufgefallen ist dass die Kündigung formal falsch und unbegründet ist.
Die dadurch entstandene Kosten können wir uns auf dem Klageweg vom Vermieter zurückholen.



immer wieder erstaunlich, was für asoziale Menschen es gibt...hoffentlich kommt euch das Gericht dann drauf und lässt euch dafür bluten...

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#6
 Von 
Georg Gut
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@galabaer

was ist daran asozial.
Asozial ist eher dass der Vermieter ohne einen richtigen Eigenbedarf kündigt.
Er kann ja in seiner Wohnung bleiben uns muss uns nicht vertreiben.
Asozial ist kurz dach dem Einzug zu sagen dass wir solange bleiben können, wie der Partner lebt.
Denke eine einzelne Person braucht nicht die doppelte Wohnfläche die er jetzt hat.

Denke so wird ein Schuh drauss.

Beste Grüße Georg

PS: Ich ziehe jederzeit aus wenn die Abfindung stimmt...

-- Editiert am 06.05.2011 15:05

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2508x hilfreich)



Woher soll hier eigentlich ein Schadensersatzanspruch kommen?

Wenn die Kündigung unwirksam ist, kannst du doch einfach wohnen bleiben. Schaden = 0, Zero.

Wo der RA das her nimmt, würde mich wirklich interessieren, frag ihn doch mal.



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#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4280 Beiträge, 2431x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich ziehe jederzeit aus wenn die Abfindung stimmt... <hr size=1 noshade>
Okay, dann sag das doch gleich so deinem Vermieter. Der Ist offenbar frisch verwitwet und du willst da möglichst viel rausholen. Gib es offen zu, dann muss man nicht lange drumrumreden.

Da wir hier nicht über Moral, sondern über Rechtsprechung reden: betrachte mal das BGH, Urteil v. 15.12.2010, VIII ZR 9/10 :
Es kann vermutlich Schadenersatz verlangt werden, wenn die Kündigung nicht nur formal unwirksam, sondern auch unbegründet ist, aber das müßtest du im Zweifelsfall vor Gericht beweisen. Ob dir das gelingt, kann ich nicht beurteilen.

Wenn die Kündigung aber grundsätzlich rechtmäßig möglich gewesen wäre, gehst du leer aus.
Und wenn du das in dieser Situation so durchziehst, kann ich das soooo ungerecht auch nicht finden.

Bist du dir eigentlich sicher, beim Mieterverein mit einem Rechtsanwalt gesprochen zu haben? "Ein Laie müsse die unwirksame Kündigung nicht erkennen und ist auch nicht verpflichtet einen RA oder Mieterverein damit zu beauftragen" stimmt vielleicht, aber du hast es getan und das müßte ein Rechtsanwalt berücksichtigen. Ob man es glaubt oder nicht: Diese sind zur Wahrheit verpflichtet.
Wahrscheinlich warst du nicht bei einem Rechtsanwalt, sondern bei einem "Experten".
Wie weit du dem trauest, ergibt sich schon daraus, dass du hier noch mal nachfragst.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Georg Gut
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@flawless

Wenn ich einfach drin bleibe, wird er irgendwann im November merken dass ich nicht ausziehe und anfangen zu klagen, also ärger gibt es so oder so.
Ausserdem fragt er ständig nach wann wir raus sind.
Ist dass die feine englische Art?

Ich will niemanden ausnehmen, kann mir jetzt aber keinen Umzug leisten, dass war so nicht geplant.

Hab das Gefühl dass hier nur Vermieter zugange sind, die die Lage eines Mieters nicth verstehen.



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0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2508x hilfreich)

quote:
Wenn ich einfach drin bleibe, wird er irgendwann im November merken dass ich nicht ausziehe und anfangen zu klagen, ...



Dann wird er den Prozess verlieren, ich sehe immer noch keinen Schaden für dich?

Ich bin übrigens kein Vermieter.

Das ist aus meiner laienhaften Sicht eben Unsinn:

...Da die Kündigung formal falsch ist, teilte uns der RA mit können wir im Nachhinein, da es eh wegen der Renovationsklausel zum Streit kommen wird und spätestens hier ein RA die Kündigung prüft, Schadenersatz fordern, da es uns erst kurz vor Auszug aufgefallen ist dass die Kündigung formal falsch und unbegründet ist. ...


Wo steht das im BGB?

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#12
 Von 
Georg Gut
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@flawless

Danke für Deine Antwort.
Ich werde den RA noch mal fragen wie er dass begründet und aufziehen will.

Es geht mir wirklich nicht darum die Situation auszunutzen.
Es ist einfach eine "Sch..." Situation und dass Geld ist knapp.

@Hymen
Der RA meint, da es nicht Hamburg direkt ist, weiss man nie wie ein Richter im ländlichen Gebiet, bei einem Eigenbedarf mit dem von mir beschriebenen Sachverhalt entscheidet.

So viel dazu...

-- Editiert am 06.05.2011 16:03

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2508x hilfreich)

quote:
ICh werde den RA noch mal fragen wie er dass begründet und aufziehen will.



Wenn du mich fragst, geht das nur, wenn die Kü bewusst falsch ist, z.B. vorgetäuschter Eigenbedarf.

Da du weisst, daß die Kü formell unwirksam ist, ist aber sowieso kein Raum für Schers.

HeHe hat im ersten Post die beste Strategie aufgezeigt, finde ich jedenfalls.

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#15
 Von 
Georg Gut
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@Hymen

Danke Dir, habe ich irgendwelche Fristen zu beachten?
Je näher es ja zum eigentlichen Auszugstermin geht denke ich mal wird er beginnen Terror zu machen.

Und noch mal an alle, fals einem sauer aufgstossen ist etc...ich will keinen ausnehmen etc...

Liebe Grüße Georg

-- Editiert am 06.05.2011 16:24

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