unzulässige Klausel im Mietvertrag?

27. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
elianna
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
unzulässige Klausel im Mietvertrag?

Guten Tag,
eine Bekannte will einen Mietvertrag unterschreiben. Es handelt sich um eine Neubauwohnung in einer Anlage für betreutes Wohnen. Ich habe den Vertrag noch nicht selbst gesehen, aber sie teilte mir mit, dass da so "merkwürdige" Dinge drinstehen würden, z.B. dass der Mieter keine Bohrlöcher an den Wänden vornehmen dürfte.

So etwas kann doch nur unzulässig sein? Auch wenn es sich um eine Wohnanlage für ältere Leute handelt, die sicherlich nicht mehr viel heimwerkern werden (können) - ein Pfelgeheim ist angeschlossen - aber gehört so etwas nicht zum normalen Leben. Ich kann doch beispielsweise ein Regal nur mit einem angedübelten Winkel sichern?

Muss die Bekannte darauf bestehen, dass diese Klausel entfernt wird, oder kann sie den Vertrag so unterschreiben, muss sich aber nicht daran halten.

Bei der Besichtigung der Wohnung wurde ausdrücklich gesagt, dass es sich um ein "normales" Mietverhältnis handeln würde, lediglich die Betreuung (in erster Linie Norufmöglichkeit in allen Räumen) sei ein Extrabestandteil, der ja auch extra berechnet wird.

Für Hinweise bin ich sehr dankbar

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Es gehört zum normalen Gebrauch, dass der Mieter Dübel setzen und Kacheln, insbesondere in Bädern und in der Küche, anbohren darf. Die Grenze für das Gebrauchsrecht des Mieters ist das verkehrsübliche Maß. Soweit der Vermieter es unterlassen hat, im Bad die Halterung für die üblichen Installationsgegenstände wie Spiegel, Konsole, Handtuchhalter anzubringen, ist der Mieter berechtigt, dies nachzuholen.

Meines Erachtens nach ist eine solche Klausel in einem Formularmietvertrag unwirksam. In diesem Fall könnten Sie also - entgegenen der vertraglichen Bestimmung - trotzdem in zulässigem Maße Bohrlöcher anbringen.

Im Zweifelsfall fragen Sie aber lieber bei Ihrem örtlichen Mieterverein nach.

Viel Erfolg!:)

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#2
 Von 
elianna
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. So etwas habe ich mir schon gedacht, zumal es noch nicht einmal um Bohrlöcher in Fliesen gesht, sondern Bohrlöcher grundsätzlich untersagt werden.

Vielen Dank, elianna

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