hallo,
im MFH meiner Mutter hat ein Mieter den Teil des Dachgeschosses als Abstellkamer angemietet (eigener Mietvertrag). Wir wollen das
Dachgeschoss ausbauen und müßten den unbefristeten Vertrag kündigen. Geht das? Unterliegt dieser Abstellraum dem gleichen Kündigungsschutz wie eine Wohnung?
danke
seb.
vereinfachte kündigung von abstellraum?
5. Juli 2007
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Frage vom 5. Juli 2007 | 10:31
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 4x hilfreich)
vereinfachte kündigung von abstellraum?
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#1
Antwort vom 5. Juli 2007 | 10:35
Von
Status: Schüler (284 Beiträge, 171x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 5. Juli 2007 | 12:57
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 4x hilfreich)
danke für die schnelle antwort.
Und jetzt?
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