verjährung nach auszug

6. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
dandytwo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
verjährung nach auszug

Hallo alle zusammen,

habe da folgendes problem

ich habe mit meiner family von märz 2008 bis oktober 2009 zum übergang eine vorläufige wohnung bezogen (arbeitsbedingt, andere Stadt).
die wohnungsübergabe sollte damals um 15,30 Uhr sein aber nach längeren warten im büro und einige papiere später war es dann soweit 18.30 Uhr in der wohnung war es nun dunkel und mann konnte nicht mehr viel sehen. So kamm es das im Übergabeprotokoll alles okay drin steht. jetzt war die zeit des auszuges herran gekommen der erste termin für die wohnungsübergabe wurde vom vermieter ignoriert der zweite kam dann zustande vermieter + Hauswart die übergabe waren die längsten 4 stunden meines lebens ich habe noch niemals jemand mit der taschenlampe an der wand langlaufen sehen um zu schauen das die wände ordentlich gestrichen worden sind.nach 10 seiten schreiben des vermieters alles kleinigkeiten wie ein tropfen farbe auf der steckdose der laut vermieter von einer reinigungsfirma entfernt werden soll naja wie auch immer.ich habe mich geweigert dieses Übergabeprotokoll zu Unterschreiben und habe nur das reine zähler und schlüssel protokoll unterschrieben.
Nun bekamm ich einen brief das ich bis ende november mir den schlüssel hohlen kann und die mängel beseitigen soll obwohl die wohnung mit teurer fabe neu geweisst wurde was nicht anerkannt wrde vom vermieter da ja im mietvertrag fachmännich steht ich habe die wohnung doch nicht abgewohnt in 1,5 jahren.
so aber nun das worum es mir eigentlich geht: ich habe seit den brief mit november vom vermieter nichts mehr gehört da ich mich auf den brief nicht gemeldet habe. ein halbes jahr ist rum seit schlüsselübergabe hat er nun noch anspruch auf forderung. zählt die schlüsselübergabe oder der termin ende november zur nachbesserung. meine kaution von 1500€ habe ich auch noch nicht wieder bekommen.
weis einer rat?
vielen dank


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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12310.05.2010 10:01:04
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Frischling
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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Mach dir mal keine Sorgen, das passt schon.
Wenn der VM noch weitere Ansprüche hätte, hätte er sich schon längst gemeldet.

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#4
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Ja.


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#6
 Von 
dandytwo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

also soll ich die Kaution vergessen ?????
es ist ja nicht so das ich die wohnung abgenutzt habe. mich ärgert es eben das ich ein haufen geld ausgegeben habe und alles mit alpina weis gestrichen habe so wie alles geputzt und gewienert die wohnung sah besser aus wie ich sie bekommen habe ich verstehe nur nicht warum einige vermieter eine bruchbude vermieten und ein schloss wiederhaben wollen. es war an ein türblatt ein winziger kleiner krazer den man nur sieht wenn man mit der nase an das blatt stöst hier wurde gesagt das ein neues blatt rein soll. ich würde es ja verstehen wen es ein loch oder größerer krazer wäre aber mann kann ja auch nach sachen suchen mit der lupe. und meine 1500 € würde ich schon gern wieder haben wollen. der vm hat sich nicht mehr gemeldet wie sieht das aus mit den § 548 hat er nun noch ansprüche???

warum ich mich auf den brief nicht gemeldet habe:
es stand darin das ich zeit habe bis zum ende novemer die mängel zu beseitigen. ich habe kein mangel gesehen die wohnung sah besser aus als vorher warum soll ich da noch in die diskusion mit ihn gehen übrigens ist der vm einer der größten ehemalig statlichen wohnungsgeselchaften und ich von mehreren leuten gehört habe und auch in internet recherschiert habe das er das immer so macht damit er die kaution nicht auszahlen muss.

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#7
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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