Hallo,
ich habe hier mal eine Frage. Wir wohnen in einer Wohnung, die meinen Schwiegereltern gehört, wir aber gemietet haben. Jetzt wollen wir den Teppich nach 4 Jahre erneuern, und müssen leider feststellen, dass vor 4 Jahren der Teppich komplett verklebt worden ist. Das heißt jetzt für uns, wir legen den anderen Teppich auf den alten drauf, da wir nicht auch noch den Holzfußboden, der dadrunter ist, beschädigt wollen. Kann meine Schwiegermutter als Vermieterin von uns verlangen, dass wir für die Kosten aufkommen müssen, damit der alte Teppich rausgerissen wird, oder falls wir mal ausziehen dann spätestens dafür aufzukommen.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Roxana
verklebten Teppich
14. Mai 2006
Thema abonnieren
Frage vom 14. Mai 2006 | 13:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
verklebten Teppich
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#1
Antwort vom 14. Mai 2006 | 14:26
Von
Status: Schüler (390 Beiträge, 15x hilfreich)
Wenn Ihr den Teppich nicht verlegt habt, sondern der bereits bei Einzug in der Wohnung war, dann nicht.
Gruß
#2
Antwort vom 14. Mai 2006 | 14:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, der lag schon drin als wir eingezogen sind. Die Wohnung wurde mit Teppich vermietet.
Und jetzt?
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