verlorener Schlüssel, Austausch der Schließanlage

26. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
julelein
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)
verlorener Schlüssel, Austausch der Schließanlage

Hallo Zusammen,
ich habe am Montag nach 10 Jahren meine Wohnung übergeben.
Leider wurde vor Jahren ein Schlüssel verlegt.
Dass der Vermieter die Schließanlage in der Wohnung, an der Hauseingangstür, Keller und Tiefgarage auf meine Kosten wecheln will, tut zwar schon sehr weh, aber da muss ich wohl durch.
Er hat aber gedroht, alle Schließanlagen im Haus, das sind so ca. 12 Wohnungen in meinem Treppenhaus und noch viele Wohnungen im Rest des Hauses (wahrescheinlich mehr als hundert, wenn man von der TG aus die zugänglichen anderen Treppenhäuser betrachtet) ebenfalls auszutauschen.
Ich habe das Übergabeprotokoll nicht unterschrieben und diese bis jetzt noch nicht erhalten, so kenne ich die Forderung nicht genau.
Kann es sein, dass im worst-case viele Tausend € Schadenersatz auf mich zukommen? Ich habe lediglich einen Schlüssel verloren, ist es angemessen?
Bin ziemlich verzweifelt und hätte gerne einen Rat von Euch...





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25 Antworten
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#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

habe mal gelesen, dass in so einem Fall, wenn lediglich ein Schlüssel, ohne Adress/Namenanhänger verloren geht, der Vermieter nicht berechtigt ist, die komplette Anlage auszutauschen (zumindest auf Mieterkosten).



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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Schlüssel - Keine neue Schließanlage
Eine Mietvertragsklausel, wonach der Vermieter immer berechtigt ist, die Schließanlage des Hauses auf Kosten des Mieters auszutauschen, wenn dieser einen Schlüssel verloren hat, ist unwirksam, entschied jetzt, nach Angaben des Deutschen Mieterbundes das Landgericht Berlin (64 S 551/99 ).

Unwirksam, so die Berliner Richter, sei die Vertragsklausel schon deshalb, weil sie den Vermieter zum Ersatz der Schließanlage auch dann berechtige, wenn ein Missbrauch mit den abhanden gekommenen Schlüsseln tatsächlich ausgeschlossen ist. Eine Vertragsklausel aber, die den Vermieter zum Austausch der Schließanlage berechtigt, ohne Rücksicht auf die im Einzelfall drohende Gefahr eines Missbrauchs mit den verlorenen Schlüsseln, benachteilige den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und verstoße daher gegen das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Unwirksam ist die Klausel auch, weil der Mieter den Austausch der Schließanlage bezahlen müsste, ohne dass es auf sein Verschulden ankommen soll. Nach geltendem Recht haftet ein Mieter immer nur dann, wenn er einen Schaden auch tatsächlich zu vertreten hat.

Letztlich verneinte das Landgericht Berlin nach Darstellung des Mieterbundes auch eine Missbrauchsgefahr hinsichtlich der verlorenen Schlüssel. [color=red]Die Schlüssel seien vor mindestens acht Jahren verloren gegangen, ohne dass es in der Zwischenzeit zu einem Missbrauch gekommen sei. Nach einem derart langen Zeitraum, so die Berliner Richter, ist auch für die Zukunft nicht mehr mit einem Missbrauch der Schlüssel zu rechnen. [/color] <hr size=1 noshade>


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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
... Die Schlüssel seien vor mindestens acht Jahren verloren gegangen, ohne dass es in der Zwischenzeit zu einem Missbrauch gekommen sei. Nach einem derart langen Zeitraum, so die Berliner Richter, ist auch für die Zukunft nicht mehr mit einem Missbrauch der Schlüssel zu rechnen. ...


Das ist wieder Berliner Rspr. wie sie leibt und lebt.

Als M müsste man erst mal beweisen, wann man den Schlüssel verloren hat. Aber selbst dann: Ob den Nachmieter/die anderen Mieter das beruhigt? Muss der das Risiko tragen? Ich denke nicht.

Das LG beschäftigt sich i.Ü. nur mit Formularklauseln.

Hier ist es doch so, dass bei Ende des MV nicht alle Schlüssel zurückgegeben werden können. Hier Gelten andere Spielregeln (Nebenpflicht, Rückgabepflicht verletzt).

Schlüssel fällt (nachweislich) von einer Fähre ins Meer: Keine Haftung mangels Mißbrauchsgefahr.

Mißbrauch zu befürchten: Haftung

Quelle

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#4
 Von 
julelein
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

also, ich habe eben geprüft, der Mietvertrag enthält keine Klausel bezüglich der Schließanlage, oder verlorenem Schlüssel. Geschweige denn, dass ein Schlüsselverlust solch hohe Forderung mit sich bringt.
Wie ist es zu beweisen, dass es an dem Schlüssel keine Adresse dran war, oder dass er schon vor Jahren verloren wurde? Den Schlüssel habe ich bei meinen Eltern deponiert (da ich alleine gewohnt habe, damit die im Enrstfall Zugang zur Wohnung haben), die wohnen über 200 km entfernt, haben die Schlüssel nie gebraucht und irgendwann verlegt, oder weggeschmissen, wissen sie nicht mehr.
Als Vermieter kann ich diese Geschichte glauben, muss ich aber nicht. Und meiner würde dies schon aus Prinzip nicht glauben..
Natürlcih würde ich, wnen es um wirklcih viel Geld geht zum Anwalt gehen. Aber nach Möglichkeit dies doch lieber vermeiden...




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#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Enthält deine Privathaftpflicht eine "Schlüsselversicherung"?

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#6
 Von 
julelein
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

nein, das tut er nicht-(

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

Dann wird es darauf ankommen, ob dich ein Verschulden trifft, das deiner Eltern musst du dir zurechnen lassen, und ob bei der Sachlage eine Mißbrauchsgefahr besteht.

Genauer gesagt: Ob du das ggf. gerichtsfest widerlegen kannst.

Da würde dann wieder gelten: Vor Gericht und auf hoher See...
Miet-RSV wäre hilfreich.

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-- Editiert am 26.11.2010 14:15

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#8
 Von 
julelein
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

wie gesagt, ich mache nicht den Punkt strittig, die Schließanlage in der Whg/ Keller, Eingangstür/ TG auszuwchseln.
Aber hat der Vermieter das Recht, dutzende von Schließanlagen wechseln zu lassen? Auf meine Kosten natürlich..

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#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Aber hat der Vermieter das Recht, dutzende von Schließanlagen wechseln zu lassen? Auf meine Kosten natürlich..


Wenn du den Schlüssel nicht doch im letzten Sahara-Urlaub verloren hast und Missbrauchsgefahr besteht, haftest du grundsätzlich auf Schadensersatz.

Jetzt ist die Frage, wie weit das geht. Das wird davon abhängen, wie "smart" die Schliessanlage ist.

Da das ja ständig vorkommt, könnte man auch noch die Frage aufwerfen, ob der Vermieter verpflichtet ist, eine entsprechende Anlage einzubauen. Tut er das nicht, bleibt er auf dem "überschiessenden" Schaden sitzen. Schadensminderungspflicht, vertragliche Nebenpflicht, Fürsorgepflicht usw. usf.

Ob ein Gericht dem folgt, keine Ahnung.

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#10
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
ob der Vermieter verpflichtet ist, eine entsprechende Anlage einzubauen.

Der Vermieter soll verpflichtet sein, die Mieter vor ihrer eigenen Schusseligkeit zu schützen ?



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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Der Vermieter soll verpflichtet sein, die Mieter vor ihrer eigenen Schusseligkeit zu schützen ?



Eine Schadensminderungspflicht, ganz besonders bei drohenden hohen Schäden, ist allgemein anerkannt.

Quelle

Das gilt insbesondere bei synallagmatisch verknüpften Verträgen.

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#12
 Von 
guest-12328.11.2010 19:59:49
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
julelein
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

@stift: den Einwand finde ich gut.
Warum ist es ein Problem des Mieters, wenn der Vermieter solch eine Anlage einbaut (und noch nicht einmal drauf hinweist).
Hätte ich in einem Zweifamilienhaus einen Schlüssel verloren, hätte ich dieses Problem nicht.


@philosph: solche "Süsseligkeiten" passieren nun mal nicht nur Mietern, sondern sicherlich auch dem einen oder anderen Vermieter, da bin ich mir ziemlich sicher.

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#14
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Da der Schlüssel wohl kaum bei den anderen Wohnungen schließt, ist dort auch kein Austausch der Schlösser erforderlich.


Würde ich ja auch sagen, aber wieder Berlin, diesmal KG:

Urteilsbesprechung

Austausch der gesamten Schliessanlage.

Inwieweit man Berliner Gerichte ernst nimmt, wenn man da nicht wohnt, muss jeder selbst wissen.

So am Rande wurde dort auch gleich mitentschieden der V sei (in Berlin) nicht verpflichtet, "smarte" Lösungen einzubauen.

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-- Editiert am 26.11.2010 15:02

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#15
 Von 
julelein
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

der Schlüßel schliesst natürlcih keine andere Wohnung. Aber die Schliessanlage an der Eingangstür soll wohl ausgewechselt werden.
Und, die vorhandenen Schlüssel müssen diese neue Einganstür-Schliessanlage schliessen können.

Übrigens, bei meinen Nachbarn sind schon mehrere Schlüssel verloren gegangen, es ist in den zehn Jahren nie ein Schloss ausgewechselt worden.
Ich hatte aber die Frechheit, meinem Recht gebraucht zu machen und habe die Wände nicht neu gestrichen. Darauf hat mir der Verwalter "versprochen", die Kosten auf andere Art& Weise reinzuholen.


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#16
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ich hatte aber die Frechheit, meinem Recht gebraucht zu machen und habe die Wände nicht neu gestrichen. Darauf hat mir der Verwalter "versprochen", die Kosten auf andere Art& Weise reinzuholen.



Jetzt wird mir manches klar.

Ohne dass ich jetzt weiss, was sich hinter dem Renovierungsstreit verbirgt:

Pragmatische Lösung, einigt euch über die Schlussrenovierung und das Thema ist erledigt.
Wenn man das ausschreibt, muss das gar nicht so teuer sein.

Die Kosten für die Schliessanlage erhält dein V nur, wenn er tatsächlich auch austauscht. Gewinn macht er damit nicht.

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-- Editiert am 26.11.2010 15:24

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#17
 Von 
guest-12328.11.2010 19:59:49
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
julelein
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

danke Euch für die Antworten.
Ich werde jetzt das Übergabeprotokoll abwarten bzw. die Forderungen, die auf mich zukommen. Ich habe schon einen Anwalt konsultiert. Er schrieb mir eben, er würde das "Verhandeln" vorziehen, allerdings nicht in dem jetzigen Zeitpunkt, sondern wenn die Angelegenheit weiter geleitet wird.
Der Vermietungsangestellte hat sich anscheinend persönlich angegriffen gefühlt, weil die Whg nicht "vertragsgemäß" übergeben wurde. Es geht ihm auch nicht darum, seiner Firma Geld einzutreiben, sondern um mir möglichst viel Schaden anzurichten. Damit ich "dazulerne" ->hat er wortwörtlich gesagt. Es wird ein teures Lehrgeld..

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#19
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Naja,
auch wenn die Urteile aus Berlin kommen, bisher hat noch keiner eins gepostet, wo es anders ausgeurteilt wurde.

Letztendlich kommt es darauf an, wie glaubhaft Du darstellen kannst, dass der Schlüssel schon lange weg ist. Eben bei den Eltern 200km weit weg keine Gefahr besteht, dass irgend jemand Lust darauf hat in ganz Deutschland nach der passenden Tür zu suchen.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Eben bei den Eltern 200km weit weg keine Gefahr besteht,

Bei einem "ausquartierten" Schlüssel ist das Risiko allerdings recht hoch, daß er über einen entsprechenden Anhänger verfügt.
quote:
sondern um mir möglichst viel Schaden anzurichten. Damit ich "dazulerne" ->hat er wortwörtlich gesagt.

Wer als Mieter nur aus Rechten bestehen will, muß eben ohne Fehl und Tadel sein (steht so ähnlich schon in der Bibel).
Du machst denen Streß = die machen Dir Streß.



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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Wenn der Nachmieter rauskriegt, daß der Vermieter wußte, daß irgendwo noch ein Schlüssel rumgeistert, wird der das wohl anders sehen.



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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
ferni
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 74x hilfreich)

Ich kenne einen ähnlichen Fall, wo der Mieter einer Wohnung einen solchen Schlüssel verloren hatte.

Er war einer von zwei Mietern in einem 10 WE Objekt, acht Wohnungen wurden von den Eigentümern selbst bewohnt.

Es sollte die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden.

Nun aber war es so, dass viele Eigentümer bis zu 10 Schlüssel hatten (für Verwandte, Putzfrau, etc.). Durch den Austausch standen Ihnen aber nur zwei Schlüssel zu. Wollten sie wieder 10 Schlüssel haben, so hätten sie diese für ca. 30 € pro Schlüssel nachmachen lassen.
Einen Anspruch auf Ersatz bis zu 10 Schlüssel gab es wohl nicht.

Und schnell hatte sich die Eigentümergemeinschaft entschieden das mit dem verloreren Schlüssel nicht so eng zu sehen und es dabei zu belassen....

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-- Editiert am 28.11.2010 21:10

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#25
 Von 
julelein
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
eben habe ich die Mängelliste erhalten.
Es wurden 18 Dübellöcher aufgelistet, die ich selber zugespachtelt habe, drei Türen werden ersetzt, da ich auf das abgenutzte Linoleum Parkett verlegt habe, und die Türen kürzen musste (das Parkett musste ich beim Auszug entfernen). usw. usw.
Die Schliesszylinder in der Wohnung und im Keller werden ausgetauscht. Er prüft derzeit die rechtliche Möglichkeit, das Zentralschliesszylinder austauschen zu lassen.
Anscheinend ist die Rechtlage diesbezüglich doch nicht ganz eindeutig. Bin gespannt was noch kommt....
Gruß, Jule

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