Frau T-M hat bei Ihrem Auszug dem Makler Herr F. der die Übergabe machte mitgeteilt dass sie einen Schlüssel verloren hat, was auch im Übergabeprotokoll steht, welches sie unterschrieben hat. Darauf hin wurde das Wohnungsschloß ausgetauscht und ein neuer Eingangstürenschlüssel (Schliesanlage)bestellt, was ungefähr eine Woche nach der Übergabe war. Erst weitere zwei Wochen später waren die Schlüssel auf einmal im Briefkasten der Wohnung. Frau T-M möchte die Kosten jetzt nicht übernehmen, da sie behauptet sie hätte dem Makler mitgeteilt, dass sie den Schlüssel einwirft. Dieser weiss aber nichts mehr! Was soll ich jetzt tun? Muss sie die Kosten übernehmen oder nicht?
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verlorener Schlüssel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
wie schon gesagt, Makler weiss von nicht mehr! Aber im Übergabeprotokoll steht eindeutig "Schlüssel verloren". Hat sie auch unterschrieben. Daraufhin wurde das Schloss auf meinen Wunschhin ausgewechselt. (War bei der Übergabe selbst nicht dabei!) Die Mitteilung an Makler dass sie den Schlüssel einwirft muss laut ihr ein paar Tage nach der Übergabe schriftlich erfolgt sein.
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-- Editiert am 31.03.2011 23:08
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Was im unterschriebenen Protokoll steht gilt. Die Kosten des Auswechseln des Schlosses sind somit vom Mieter zu tragen.
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quote:
sie behauptet sie hätte dem Makler mitgeteilt, dass sie den Schlüssel einwirft. Dieser weiss aber nichts mehr!
Ja aber genau DESHALB gibt es ja das PROTOKOLL.
Mit Unterschrift der Mieterin ...
Wo ist das Problem?
Das sie den Schlüssel später eventuell zufällig widergefunden hat wäre nur relevant, wenn die Mitteilung über den Fund den Vermieter noch vor der Erteilung des Auftrags zum auswechseln erreicht hätte.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Das Problem ist, dass ihr Anwalt behauptet sie muss für den Schlüssel nicht aufkommen da Sie es angeblich dem Makler mitgeteilt hat (dieser aber nichts weiss).
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Der Anwalt kann viel behaupten....
Eigentlich hat Harry van Sell alles dazu gesagt, was es zu sagen gibt.
Nochmal, nicht Erinnerungslücken zählen, sondern das unterschriebene Protokoll.
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Anwälte schreiben immer das, was ihr Mandant ihnen aufträgt...
Gibt es noch eine Kaution, mit der man die Kosten verrechnen kann, oder müßtest du die Kosten einklagen?
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quote:
Muss sie die Kosten übernehmen oder nicht?
Wer die Musik bestellt, muss auch bezahlen! Frau T-M hat doch keinen Schlüssel bestellt, sondern Sie!
quote:
Frau T-M möchte die Kosten jetzt nicht übernehmen, da sie behauptet sie hätte dem Makler mitgeteilt, dass sie den Schlüssel einwirft.
Sie hat das doch nicht nur behauptet, sondern auch getan.
quote:
Aber im Übergabeprotokoll steht eindeutig "Schlüssel verloren".
Was in dem Protokoll des Vermieters steht, ist doch uninteressant. Wäre nicht das erste mal, dass der Vermieter (oder der Makler) nachträglich Eintragungen an einem vom Vermieter unterschriebenen Protokoll vornimmt. Hier im Forum hat es doch schon die kuriosesten Fälle gegeben.
Was steht denn im Protokoll, das die Vermieterin hat?
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zu Mausi 1939:
1. ich habe den Schlüssel in Auftrag gegeben, nachdem Sie im Übergabeprotokoll angegeben hat "Schlüssel verloren, und nicht einfach aus einer Laune heraus.
2. Wenn sie dem Makler bescheid gegeben hätte, hätte dieser mich wohl informiert, was nicht geschah, noch dazu kommt dass der Makler sagt er wüsste nichts!
3. Die Mieterin hat das Original des Übergabeprotokolls bekommen, ich habe nur eine Kopie erhalten!
An alle anderen die mir sehr gehofen haben:
VIELEN DANK für eure hilfe, habe dem Anwalt gerade schriftlich mitgeteilt, dass ich Frau T-M die Kaution inkl. Zinsen und abzgl. der Kosten für den verlorenen Schlüssel überweisen werde. Mal schauen, was da noch dabei rauskommt!
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quote:
Was in dem Protokoll des Vermieters steht, ist doch uninteressant.
Tatsächlich?
Warum dann eigentlich diese Frage:
quote:
Was steht denn im Protokoll, das die Vermieterin hat?
???
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