vermieter betreten wohnung wenn niemand zuhause

9. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kampfnuckel
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
vermieter betreten wohnung wenn niemand zuhause

Nabend ihr lieben, hab grade mit einer Freundin telefoniert sie hat vor zwei wochen ihren ausbildungsplatz verloren und konnte, weil die arge ja ihre 6 wochen bearbeitungszeit hat die miete diesen monat nicht zahlen.

Nun hat sie mir erzählt, dass auf Ihrem Wohnzimmertisch das Kündigungsschreiben gelegen hätte was wohl alles darauf hindeutet, dass die Vermieter noch einen Schlüssel haben und heimlich ohne zustimmung in der wohnung waren.

Nun meine Frage, ist es rechtens dass gleich die kündigung ins haus flattert weil sie einen monat nicht zahlen konnte weil die arge noch in der bearbeitung des antrages steckt?

dass die vermieter nicht einfach in die wohnung dürfen ist klar, ist das hausfriedensbruch sprich könnte sie sie dafür anzeigen?

freu mich schon auf antworten. lg

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Kampfnuckel
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

ja?

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#3
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Kampfnuckel
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

ich wüsste nicht, dass vermieter einfach ohne zustimmung und ohne vorher bescheid zusagen in die wohnung dürfen wenn keiner zuhause ist.

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#5
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Nein, darf er auch nicht! :sad:

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#6
 Von 
Kampfnuckel
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

na sag ich doch=D und kann mir jetzt jemand einen tipp geben was sie da machen könnte? lg

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#7
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Die Wohnung ist unverletzlich. so steht es im Grundgesetz!

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#8
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
kann mir jetzt jemand einen tipp geben was sie da machen könnte? lg

1. Schloss austauschen.
2. Anzeige erstatten.

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#9
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Kampfnuckel
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

wie meinst du das mit "etwas näheres" ?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Kampfnuckel
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

nein bis vor zwei wochen hatte sie ja ihre ausbildung noch und per dauerauftrag die miete überwiesen soweit ich weiß, schloss austauschen kp obs geht weil das so komische sicherheitsschlösser sind und dafür hat sie momentan auch keine kohle

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#13
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Vielleicht sollten wir erstmal etwas Näheres über die "Wohnung" erfahren.
--------------------------------------------------------------------------------
von dem User formerly known as Morthingale
am
[color=red]Das vergiss mal schnell[/color]!

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#14
 Von 
Kampfnuckel
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

???

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#15
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Heimlich ?
--------------------------------------------------------------------------------
von dem User formerly known as Morthingale

[color=red]Und das hier genau so![/color]

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#16
 Von 
Kampfnuckel
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

jetzt versteh ich gar nichts mehr ö.ö. naja ich geh erst mal ins bett, wünsch euch allen frohe ostern . lg

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#17
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Warum verstehst du das nicht? Es sind einfach unsinnige Fragen, die braucht man nicht zu verstehen. :???: :wipp: :grins:

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#18
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

War es eine fristlose Kündigung? Bei "nur" einer rückständigen Miete wäre diese unwirksam. Trotzdem sollte die rückständige Miete schnellstmöglich ausgeglichen werden. Es sollte auch sichergestellt werden, daß die Miete in Zukunft pünktlich gezahlt wird.

Was zukünftige Mietlzahlungen angeht, hängt das natürlich davon ab, ob die Mieterin in Zukunft überhaupt noch da wohnen will. Aufgrund des Hausfriedensbruch durch den Vermieter ist sie dazu berechtigt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Auf jeden Fall sollte Strafantrag gestellt werden.

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#19
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

@Kampfnuckel

quote:
jetzt versteh ich gar nichts mehr

Schauen Sie sich die anderen Beiträge der beiden User an und dann das hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_(Netzkultur)

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#20
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Von einer möglichen strafrechtlichen Seite des Betretens der Wohnung durch den/die Vermieter mal abgesehen!

[color=red]Die Antragsbearbeitung entbindet die Dame nicht von der Pflicht der rechtzeitigen Mietzahlung![/color]

Bei 6 Wochen, und die Ämter brauchen auch mal gerne länger bei z.B. einem Erstantrag erst recht wenn vielleicht Unterlagen fehlen oder ggf. irgendetwas nachgefordert bzw. geprüft wird, wird auch schnell eine zweite Monatsmiete Rückstand erreicht und dann wäre eine fristlose Kündigung rechtens.
Diese kann zwar unter gewissen Umständen und Fristen durch vollständige Zahlung der fehlenden Mieten abgewendet werden, dann darf sich die Dame in der Folgezeit aber keinen weiteren Mietrückstand oder Terminüberschreitung mehr erlauben.
Wenn der Vermieter nach einer zweiten fehlenden Monatsmiete sofort Räumungsklage erhebt, gehen daraus resultierende Folgekosten auch voll zu Lasten des Mieters!

JJ

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#21
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Der Vermieter hat sich des Hausfriedensbruchs strafbar gemacht und zudem ist die Kündigung in der Tat unwirksam, weil hierfür ein Mietrückstand von mindestens 2 Monatsmieten bestehen muss, oder aber bereits im Vorfeld unregelmäßigkeiten vorkamen.

Schreiben Sie dem Vermieter einen Brief, der folgenden Inhalt hat.

1. Bedauern Sie den Mietrückstand und kündigen Sie an, die Mieten künftig wieder regelmäßig zu bezahlen und zahlen Sie auch tatsächlich unverzüglich.
2. Erteilen Sie dem Vermieter Hausverbot und untersagen ihm ausdrücklich den Zugang zur Wohnung.
3. Kündigen Sie an, ihm Wiederholungsfall Strafanzeige wegen hausfriedensbruch zu stellen.
4. Fordern Sie ihn unter Fristsetzung auf, alle Schlüssel unverzüglich herauszugeben. Drohen Sie gleichzeitig an, widrigenfalls die Schlösser auszutauschen und die Kosten bei ihm geltend zu machen.

Wenden Sie sich im Wiederholungsfall an einen Anwalt oder den Mieterschutzbund.


0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Was heißt denn im Zusammenhang mit dem Grundgesetz das Wort "nur" ???

Außerdem ist das Wort "nur" ohnehin falsch, weil das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung in einer Vielzahl von Gesetzen umgesetzt ist. Der § 123 StGB (hausfriedensbruch) ist nur einer davon.


quote:<hr size=1 noshade>War die WHG-Türe vielleicht nicht zu und wurde vom VM erst bemerkt? <hr size=1 noshade>


Das ist erstens völlig lebensfremd und würde zweitens auch nichts ändern. Selbst wenn die Wohnung offen gewesen wäre - was aber stark zu bezweifeln ist - dürfte der Vermieter trotzdem nicht darin herumspazieren.

Weitere Diskussionen führe ich nicht, es sei denn, es handelt sich um den eigentlichen Fragesteller.



0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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