ein vermieter bekommt seitens des mieters eine ordentliche kündigung.
im kündigungsschreiben ist ersichlich, dass der mieter sich an einem bestimmten datum
mit dem vermieter in verbindung setzen möchte zwecks schlüsselübergabe.
an dem erwähnten termin meldet sich der mieter nicht und der vermieter sucht ihn schließlich 14 tage nach
fristüberschreitung auf.
auf dem klingel und briefkastenschild ist der name des mieters noch vorhanden.
beim klopf und klingelvorgang öffnet niemand die tür.
der vermieter beschliesst das schloß aufzubrechen da er u.a. noch keine miete für november erhalten hat.
die wohnung sieht ausgeräumt aus lediglich ein paar gegenstände des mieters sind noch vorhanden.
der vermieter baut ein neues türschloss ein.
jetzt ist der mieter aufgetaucht der die letzten gegenstände aus der wohnung holen wollte.
da er die tür nicht öffnen kann sieht er sein recht auf unverletzlichkeit der wohnung verletzt.
frage: der mieter ist zwar widerrechtlich 14 tage länger in die wohnung geblieben kann dies aber mit einem ärztlichen attest nachweisen.
weiterhin war der mieter bereit sich im laufe des monats november mit dem vermieter in verbindung zu setzen.
es folgten seitens des vermieters auch keine mahn -briefe sondern er hat die tür aufgebrochen und anscheint die im briefkasten nochv vorhandene post wurde einfach ausgeräumt.
frage: ist der vermieter vielleicht doch berechtigt dies zu tun?
-- Editiert von Wald-Lichtung am 18.11.2008 10:32
vermieter bricht schloss auf
18. November 2008
Thema abonnieren
Frage vom 18. November 2008 | 10:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
vermieter bricht schloss auf
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#1
Antwort vom 18. November 2008 | 11:05
Von
Status: Praktikant (713 Beiträge, 224x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 18. November 2008 | 11:09
Von
Status: Lehrling (1332 Beiträge, 1049x hilfreich)
Respekt @ aabb so eine faire Antwort hätte ich nicht erwartet, Respekt, alle Achtung!!!
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#3
Antwort vom 18. November 2008 | 11:23
Von
Status: Student (2610 Beiträge, 431x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 18. November 2008 | 11:35
Von
Status: Schüler (278 Beiträge, 38x hilfreich)
Hatte der Mieter einen Unfall oder hat man Ihm den Mund zugenäht, weil er beim VM nicht anrufen konnte? Der VM hat in der Regel direkt im Anschluß einen neuen Vertrag. Soll der VM hier vertragsbrüchig werden, weil der alte Mieter seinen Kram nicht weggebracht hat und sogar die Miete noch schuldet. Nö da kommt dann NEU-Mieter Birne und sagt: "Ich hab nen Vertrag und geh da jetz rein".....
#5
Antwort vom 18. November 2008 | 14:20
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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