hallo
der vermieter meiner freundin möchte seine wohnung verkaufen
nun gibt es einen kaufinteressenten
- darf der vermieter dem kaufinteressenten die privatnummer und emailadresse ungefragt weitergeben?
- darf der interessent sich per email oder telefon einfach für den nächsten tag anmelden?
muss das nicht schriftlich -per post-passieren?
- darf der vermieter - wenn eine zwangsvollstreckung auf der wohnung liegt- die wohnung überhaupt trotz feststehenden versteigerungstermin noch vorab durch einen immobilienmakler verkaufen?
für hilfreiche antworten wäre ich dankbar
lg
yvonne
vermieter gibt daten weiter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
zu 3. nein
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--- editiert vom Admin
zu 3. Geht den Mieter eigentlich mal gar nichts an, und es kommt drauf an was der Eigentümer aushandeln konnte.
herzlichen dank für die schnellen antworten
weiß evtl jemand entsprechende gesetztestexte oder urteile - in bezug darauf das die datenweitergabe nicht erlaubt ist?
lg
yvonne und danke für die mühe
zu 3. - glaube ich schon das es den mieter etwas angeht - vorkaufsrecht oder wie das heißt - sie wollte an der versteigerung nach möglichkeit teilnehmen - aber wichtiger ist hier trotzdem die frage, wegen den weiter gegebenen daten - kann sie dagegen bzw gegen den vermieter irgendwie vorgehen?
lg
yvonne
--- editiert vom Admin
Ein Bekannter von mir hatte so ein Problem.. Seine Wohnung war kurz vor der Zwangsversteigerung, und er konnte noch einen Käufer finden, bevor das über die Bühne gehen konnte. Mit der Bank hatte er sich vorab geeinigt, etc. Deswegen meine ich, dass der Eigentümer/VM vielleicht auch so handeln darf.
Sie kann dem Vermieter schriftlich untersagen, künftig ihre persönlichen Daten an Dritte/Fremde ohne ihre Zustimmung weiter zu leiten. Datenschutz. Tut er das dann trotzdem kann sie auf Unterlassung klagen, nehme ich an.
keine ahnung, irgendwas war da - von wegen zur versteigerung hin und sich als mieter anmelden....- war für mich jetzt auch nicht so wichtig - einfach mal gefragt
trotzdem danke :-)
wie gesagt, wäre schön, wenn mir noch jemand mitteilen könnte, ob es eine möglichkeit gibt gegen ihren vermieter vorzugehen, weil er ungefragt die daten weitergegeben hat
fragt mich bitte nicht, warum das nun so ein weltuntergang ist - aber für sie halt wichtig zu wissen :-)
--- editiert vom Admin
Naja... Man könnte ihn, wie gesagt, auffordern, dies künftig zu unterlassen. Am besten mit Anwalt, damit er es auch wirklich kapiert.
--- editiert vom Admin
Ist schon klar, aber trotzdem darf man ja wohl auf die eigentliche Frage eingehen, ohne Mutmaßung was damit bezweckt werden möchte, oder?
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