hallo zusammen,
die fakten
bekannte hat ein haus gemietet(seit1,5jahren) vetragliche warmiete 600€ ohne aufschlüsselung irgendwelcher kosten
sie bietet mir zwei ungenutzte zimmer an zur untermiete
und machen untereinander einen vertrag Der vermieter des hauses
stimmt dem zu.
anfang des jahres05 erhöhte er ihr die miete bereits weil die betriebskostenallgemein gestiegen sind,einzige begründung ohne plausiblen nachweis sie zahlte seit dem bereits 33€mehr.
ich ziehe ein
zwei tage später kommt ER erklärt den ersten vertrag für ungültig
und legt einen neuen zur unterschrift meiner bekannten vor
mit diversen nebenkosten aufgliederungen schönheitsreperaturclauseln bis zu bestimmten beträgen, so das die miete sich insgesamt
beträchtlich erhöht.
darf er das tun hat jemand ähnliche erfahrungen ?
vielen dank
gruß luise
vermieter macht mitten im jahr neuen vertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo, klar darf er das.
Sie dürfen aber auch nicht unterschreiben brauchen.
Im Klartext : Der Vermieter gibt lediglich ein Angebot ab, einen neuen Vertrag abzuschliessen.
Das darf er.
Sie kann aber niemand zwingen, einen neuen Vertrag abzuschliessen.
mfg
Det11
Guten Tag,
dazu hätte ich noch eine weitere Frage:
Falls es zum Abschluss eines neuen Mietvertrags kommen sollte, ist dann gleichzeitig die alte Fassung ungültig? Oder schreibt man auf den neuen Vetrag dann besser einen Hinweis, wie z.B. "Dieser Vertrag ersetzt den Mietvertrag vom soundsovielten?
Danke,
JoKu
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Hallo,
zwei tage später kommt ER erklärt den ersten vertrag für ungültig
Das darf er nicht, ohne das ein neuer Vertrag bereits abgeschlossen wurde.
Der Zusatz "ersetzt den Vertrag vom" ist überflüssig - da einzig der neuen Vertrag gültigkeit hätte (ansomnsten würde eine Vertragsänderung bzw. Erweiterung ausreichen).
Wenn Sie etwas im neuem Vertrag vermissen, was im alten aber noch enthalten war, sprechen Sie dies vorm unterschreiben mit dem Vermieter ab.
Allerdings wird der neue Vertrag erst rechtskräftig, wenn der alte "gekündigt" ist - also mit Frist und dem ganzen drumherum (sofern man sich nicht überrumpeln lässt und den alten Vertrag rausgibt).
Gruss
MichiM
-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
"bekannte hat ein haus gemietet(seit1,5jahren) "
"anfang des jahres05 erhöhte "
M.W. darf der V die Miete nicht erhöhen in den ersten 2 Jahre, er muss auch das mindesten zwei Monate vorher schriftlich ankündigen.
Der VM erhöht ja nicht die Miete an sich, sondern die NK, die aufgrund der wirtschaftlichen Lage angepasst werden.
Der VM will hier wahrscheinlich den neuen Vertrag mit Aufschlüsselung der NK ab schliessen. Hat Vor- und Nachteile.
Gruss
MichiM
-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
@MichiM
Ein neuer Vertrag ersetzt den alten mit sofortiger Wirkung ab Unterschrift, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden. Kündigungsfristen brauchen nicht eigehalten zu werden.
Der alte Vertrag kann aber nicht einfach durch den Vermieter für ungültig erklärt werden und der Mieter kann auch nicht gezwungen werden, den neuen Vertrag zu unterschreiben. Auf eine beträchtliche Mieterhöhung muss man sich in diesem Zusammenhang sowieso nicht einlassen.
@Audio
Eine Mieterhöhung ist nach frühestens einem Jahr möglich und auch frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung.
vielen dank für eure zahlreichen tips ihr habt mir sehr geholfen
gruß luise2
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