vermieter versiegelt dachfenster

6. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
mharich
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
vermieter versiegelt dachfenster

guten morgen =)

heute morgen (gerade) weckt mich meine Freundin auf mit den Worten "Schatz, wach auf, da ist jemand auf dem Dachboden!) Wir bewohnen eine Doppelhaushälfte, wobei unsere Vermieter die andere Haushälfte nutzen. Letztes Jahr haben sie uns angerufen, wir sollen doch bitte das Dachfenster geschlossen halten um Schäden am Haus bei schlechtem Wetter zu vermeiden. Jetzt haben wir das Mietverhältnis gekündigt und wurden drauf hingewiesen häufig zu lüften. Ich habe also erstmal ein wenig das Dachfenster offen gemacht, schliesslich ist es Sommer! Und hier hat es jetzt ne Woche nicht geregnet Leider vergaß ich das Fenster über Nacht zu schliessen (es war eine Hand breit offen) und jetzt ist es zugenagelt, oder ähnliches … ich konnte noch beobachten wie ein Mitarbeiter eines Fachbetriebes vom Dach stieg und meine Vermieter vorm Haus standen und sich freuten. Wenn ich mich nicht irre ist das Zunageln des Dachfensters ohne Vorwarnung oder dergleichen unzulässig? Wie sollen wir uns jetzt verhalten?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Naja,

dann soll halt der Mieter keine Miete mehr zahlen, der Vermieter wird sich schon keinen Stress machen, weil der eh bald auszieht....

Der VM hat nun erst mal einen Mietmangel herstellen lassen, ein Fenster lässt sich nicht mehr öffnen.....



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#3
 Von 
mharich
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

uns wurde nach einreichen der kündigung mehr oder weniger befohlen ("macht die fenster auf! lüftet durch!"- die komplette nachbarschaft hatte von dieser anweisung was) und wir haben dann gestern ordentlich durchgelüftet und weil das wetter anhaltend schön war/ist und auch kein regen angekündigt oder vermutet werden konnte, haben wir das dachfenster über nacht aufgelassen. und dann heut morgen, zwischen 7:00 uhr und 7:30 uhr klettert einer auf ner leiter an der hauswand hoch und spaziert munter und fröhlich aufm dach rum un nagelt das fenster zu....

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#4
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
mharich
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

die sache is ja die...wir wohnen bios zum 1.6. noch in der wohnung..an sich ja kein thema...aber zahlen müssen wir bis zum 1.8., da das ja mit der kündigungsfrist zusammenhängt und wir kurzfristig wegen arbeitsplatzwechsel umziehen müssen.
wir haben daher versucht mit unsren vermietern, die zeitgleich auch unsre nachbarn sind, darüber zu verhandeln, ob man da nicht einvernehmlich irgendwie nur die kaltmiete zahlen könnte, weil wir ja keinen verbrauch mehr haben und nebenkosten nicht entstehen.
dazu waren sie nicht bereit, haben uns pampig erklärt, das das ja unser problem sei und wir das ja schriftlich versuchen könnten zu klären, da wir ja auch schriftlich unsre kündigung eingereicht haben und mit dem briefverkehr begonnen haben.
kaum hatten wir auch die schriftliche kündigung eingereicht, kam auch schon ein anwaltliches schreiben, in dem wir drauf hingewiesen wurden, dass wir nicht einfach so kündigen können etc. und das wir die drei-monats-frist einzuhalten haben- was uns ja von vornerein klar war.


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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
da wir ja auch schriftlich unsre kündigung eingereicht haben und mit dem briefverkehr begonnen haben.


Naja,
man muss ja schriftlich kündigen.

Und wenn der Vermieter das Geld hat und einen Anwalt bezahlen kann um für ihn Briefe zu schreiben, dann ists ja gut.


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#7
 Von 
mharich
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

trotzdem steht immer noch die frage im raum: was zur hölle hat die geritten, das fenster zuzunageln und können wir da irgendwie früher raus ohne die drei monate frist oder können wir wenigstens die miete mindern?

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#8
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
und nebenkosten nicht entstehen

Die "entstehen" auch für unbewohnte Wohnungen.



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#9
 Von 
mharich
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bezieh mich bei den nebenkosten nich auf grundstücksabgaben, sondern so sachen wie heizung und wasser

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#11
 Von 
mharich
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

sassy,
"die", also wir, haben schon gelüftet. wir wurden aber explizit darauf hingewiesen zu lüften, was wir dann auch mehr oder weniger celebriert haben...gemäß dem motto "es sind rentner, die schaun uns sowieso auf die finger".

mit dieser "lustigen" idee sind wir nur herangetreten, weil es einfach ziemlich heavy is zwei volle mieten für zwei wohnungen zu zahlen, wenn du verstehst was ich meine. keine ahnung, warum man da gleich dermaßen "konstruktiv" antworten muss.

natürlich wissen wir, dass kosten entstehen. aber da wir keine heiz- und wasserkosten verursachen, hätte man da ja auch irgendwie ne einigung finden können.

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#12
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
hätte man da ja auch irgendwie ne einigung finden können.

Wie hätte die denn aussehen sollen ?



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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mharich
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

als wir damals eingezogen sind, kamen unsre vermieter uns entgegen und meinten "wenn ihr schon früher reinwollt, könnt ihr das und zahlt uns dann einfach nur die kaltmiete, weil ihr ja keine großen kosten verursacht habt". wir konnten dann zwei wochen früher rein, war mit denen abgemacht und sie meinten damals noch "wenn ihr irgendwelche probleme habt oder wünsche, könnt ihr jederzeit mit uns darüber reden".

als wir das dann versucht haben, wurde uns mehr oder weniger die tür vor der nase zugeknallt...

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#16
 Von 
mharich
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

und von vermietern ist man ja gewohnt, dass sie immer nur mehr geld wollen. wenn wir hier schon in schubladen denken.

klar war es nett, dass wir schon früher in die wohnung ziehen konnten, aber im prinzip haben unsre vermieter dadurch gewinn gemacht.

wir dachten, dass sie uns jetzt entgegen kommen, weil sie uns gegenüber eine "großelterliche" rolle einnehmen wollten. es gab beziehungstipps, erziehungstipps, ratschläge, wie man als frau einen haushalt zu führen habe und wie man einen mann erzieht. meine freundin versteckte sich zeitweilen schon vor unsren vermietern.

wenn etwas gewollt wurde, wurde lautstark an den rollläden gerüttelt, man klingelte sturm oder stand auch schon mal urplötzlich im flur- es hätte ja was passiert sein können-. wir haben nie irgendwas gesagt, haben das hingenommen und uns nichts dabei gedacht. aber das sie uns jetzt das dachfenster vernageln, ist einfach eine frechheit.
deswegen auch das "geschrei" nach mietminderung.
vor allem war das eine frage, kein geschrei...

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0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,
zum Einen sieht es wohl so aus, dass Eure Vermieter sich persönlich angegangen fühlen wg. Eurer Kündigung, zum Anderen muss jeder nunmal gesetzliche ofer vertragliche Fristen einhalten.

Zum Thema Nebenkosten:
Wenn Ihr zuviel bezahlt, werdet Ihr diese ja nach der Abrechnung zurückbekommen. Der größte Posten sind eh die Heizkosten und wenn Ihr diese als Abschlag an den Vermieter zahlt, dann zahlt Ihr ja im Prinzip im Sommer zu viel, im Winter zu wenig und das gleicht sich (evtl.) übers Jahr aus. D.h. wenn Ihr jetzt weniger zahlt, müsstet Ihr halt nachzahlen.

Bis auf die Fenstergeschichte verhält sich Euer Vermieter korrekt. (wenn auch irgendwie in Richtung beleidigte Leberwurst)

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Wie sollen wir uns jetzt verhalten?

Fragen Sie den VM, ob er die Handwerker auch wieder ruft, wenn Sie wieder lüften sollen, oder ob Sie das dann machen müssen.

Also mal ehrlich, über ein auf dem Dachboden zugenageltes Fenster würde ich mich nicht aufregen. Dafür gibt es, wen überhaupt, minimalste Minderung. Oder ist der Dachboden ausgebaut und gehört der dortige Wohnraum zur Mietsache – dann gibt’s eventuell minimale Minderung. Ein Grund zur fristlosen Kündigung, um früher aus dem Vertrag zu kommen, ist das jedenfalls nicht.

Vorliegend sollte man höchstens aufpassen, dass einem die Handwerkerkosten für das Zunageln nicht auch noch bei der NK-Abrechnung oder beim Auszug untergejubelt werden. So etwas gehört nämlich zu den Späßen, die sich Vermieter manchmal erlauben.


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