vermieter will mir kosten anhängen nach auszug

13. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)
vermieter will mir kosten anhängen nach auszug

hallo,

ich wohnte 5 jahre lang in einer mietwohnung. bei einzug wurde ein Protokoll erstellt. bis auf ein paar kleine kratzer im Laminat und den Türen war alles ok. nun bin ich ausgezogen und der VM wirft mir lauter mängel vor. u.a. zuviele löcher in der wand ( die ich aber aufgefüllt und übermalt habe, soweit ich das konnte ), erhebliche kratzer in den Türen und Laminat ( die halt durch den normalen gebrauch entstehen, aber auch schon vorher vorhanden waren ) und das die farbe an den wänden nicht mehr frisch ist ( hellweiß ) und ich diese streichen soll.

habe aber bei einzug schon alles gestrichen und im Mietvertrag stand leer und besenrein übergeben. das die wände nicht mehr alle weiss sind, sondern auch mal kleine flecken vorhanden sind, ist ja klar ( dort wo bilder hangen, usw. ).

der VM möchte nun das ALLE mängel von mir behoben werden, oder ich soll auf meine Kaution ( 1600 Euro ) verzichten.

ich fühle mich verarscht. was kann ich nun tun ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
u.a. zuviele löcher in der wand

Wie viele waren es denn in welchen Wänden?



Zitat (von Jasmin1976):
die ich aber aufgefüllt und übermalt habe, soweit ich das konnte

Das könnte dann als "Beschädigung der Mietsache" gelten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)

Wohnzimmerwände, Küchenwände. Hatte viele Bilder und Regale an den Wänden. Teilweise sieht man sie halt noch. Aber das gehört ja eigentlich zum Mietgebrauch dazu. Wüsste nicht was das mit Beschädigung zu tun hat

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Bei Einzug war die Wohnung bis auf kleine Kratzer in Laminat und Türen OK. Würden Sie diese Wohnung nun bei Auszug auch als OK bezeichnen und in diesem Zustand anmieten?
.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
die ich aber aufgefüllt und übermalt habe, soweit ich das konnte

Wenn sich das "Aufgefüllte und Übermalte" von der restlichen Wand farblich oder durch Beulen oa zu stark unterscheidet - also gut sichtbar ist - gilt das ggf als Beschädigung und Sie müssen zusehen, daß die ganze Wand wieder in Ordnung kommt. Am besten wäre gewesen, die Finger davon zu lassen :sad:

Dübellöcher und Nagellöcher können durchaus zum normalen Gebrauch gehören, aber Beulen und weiße Flecken auf einer eher nicht mehr blütenweißen Wand nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
nun bin ich ausgezogen und der VM wirft mir lauter mängel vor. u.a. zuviele löcher in der wand ( die ich aber aufgefüllt und übermalt habe, soweit ich das konnte ),


Das war wohl ein Fehler, die Löcher hätte der Vermieter wohl hinnehmen müssen, eine durch Ausbesserung fleckige Wand nicht.

Zitat (von Jasmin1976):
erhebliche kratzer in den Türen und Laminat ( die halt durch den normalen gebrauch entstehen, aber auch schon vorher vorhanden waren )


Wenn das wirklich noch als normale Abnutzung gesehen werden kann, dann ist das nicht Dein Problem.

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