hallo,
ich wohnte 5 jahre lang in einer mietwohnung. bei einzug wurde ein Protokoll erstellt. bis auf ein paar kleine kratzer im Laminat und den Türen war alles ok. nun bin ich ausgezogen und der VM wirft mir lauter mängel vor. u.a. zuviele löcher in der wand ( die ich aber aufgefüllt und übermalt habe, soweit ich das konnte ), erhebliche kratzer in den Türen und Laminat ( die halt durch den normalen gebrauch entstehen, aber auch schon vorher vorhanden waren ) und das die farbe an den wänden nicht mehr frisch ist ( hellweiß ) und ich diese streichen soll.
habe aber bei einzug schon alles gestrichen und im Mietvertrag stand leer und besenrein übergeben. das die wände nicht mehr alle weiss sind, sondern auch mal kleine flecken vorhanden sind, ist ja klar ( dort wo bilder hangen, usw. ).
der VM möchte nun das ALLE mängel von mir behoben werden, oder ich soll auf meine Kaution ( 1600 Euro ) verzichten.
ich fühle mich verarscht. was kann ich nun tun ?
vermieter will mir kosten anhängen nach auszug
13. November 2019
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Frage vom 13. November 2019 | 17:27
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 0x hilfreich)
vermieter will mir kosten anhängen nach auszug
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#1
Antwort vom 13. November 2019 | 17:35
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
Zitatu.a. zuviele löcher in der wand :
Wie viele waren es denn in welchen Wänden?
Zitatdie ich aber aufgefüllt und übermalt habe, soweit ich das konnte :
Das könnte dann als "Beschädigung der Mietsache" gelten.
#2
Antwort vom 13. November 2019 | 18:35
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnzimmerwände, Küchenwände. Hatte viele Bilder und Regale an den Wänden. Teilweise sieht man sie halt noch. Aber das gehört ja eigentlich zum Mietgebrauch dazu. Wüsste nicht was das mit Beschädigung zu tun hat
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. November 2019 | 18:54
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
Bei Einzug war die Wohnung bis auf kleine Kratzer in Laminat und Türen OK. Würden Sie diese Wohnung nun bei Auszug auch als OK bezeichnen und in diesem Zustand anmieten?
.
#4
Antwort vom 13. November 2019 | 19:26
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3092x hilfreich)
Zitatdie ich aber aufgefüllt und übermalt habe, soweit ich das konnte :
Wenn sich das "Aufgefüllte und Übermalte" von der restlichen Wand farblich oder durch Beulen oa zu stark unterscheidet - also gut sichtbar ist - gilt das ggf als Beschädigung und Sie müssen zusehen, daß die ganze Wand wieder in Ordnung kommt. Am besten wäre gewesen, die Finger davon zu lassen
Dübellöcher und Nagellöcher können durchaus zum normalen Gebrauch gehören, aber Beulen und weiße Flecken auf einer eher nicht mehr blütenweißen Wand nicht.
#5
Antwort vom 14. November 2019 | 08:47
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Zitatnun bin ich ausgezogen und der VM wirft mir lauter mängel vor. u.a. zuviele löcher in der wand ( die ich aber aufgefüllt und übermalt habe, soweit ich das konnte ), :
Das war wohl ein Fehler, die Löcher hätte der Vermieter wohl hinnehmen müssen, eine durch Ausbesserung fleckige Wand nicht.
Zitaterhebliche kratzer in den Türen und Laminat ( die halt durch den normalen gebrauch entstehen, aber auch schon vorher vorhanden waren ) :
Wenn das wirklich noch als normale Abnutzung gesehen werden kann, dann ist das nicht Dein Problem.
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