vermieter will wohnung auf unsere kosten sanieren

25. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
marietta2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
vermieter will wohnung auf unsere kosten sanieren

hallo,

ich habe ein großes problem mit dem vermieter meiner wohnung, die ich ende dieser woche verlasse.

kern des problems ist die klausel renovierung sowie ein leichter teppichschaden - beides will mein vermieter nutzen, um den gesamten boden auf unsere kosten auszutauschen und neu zu streichen.

vorab: es ist völlig durchsichtig, dass unser vermieter die wohnung zügig wieder vermieten will, da sie sehr hochpreisig ist, will er sie zusätzlich aufbrezeln auf unsere kosten.

sachverhalt: vor circa einem halben jahr hat ein bekannter von mir (ich bin hauptmieter) in meiner wohnung ein eingeschaltetes bügeleisen auf den teppich fallen lassen. es entstand eine ca 10 cm lange schwarze leiste auf dem teppich, die auch nur deshalb zu sehen ist, weil man auf diese gut beleuchtete stelle aus dem dunkeln flur heraus einsehen kann. sie ist nicht störend, aber nun mal ein mangel im ansonsten makellosen teppich (ca 4 jahre alt).

der fall wurde der haftpflicht meines bekannten übergeben, die jetzt die korrespondenz in dieser sache mit der vermieter führt (der ja wiederum die teppichrechnung hat), allerdings kräftig herumzickt. zu recht, da es ein kaum sichtbarer schaden ist.

zu unserem nahenden auszugstermin fährt der vermieter nun alle denkbaren geschütze auf, die wohnung auf unsere kosten zu verbessern.

zum einen kündigt er an, zügig zum monatswechsel einen neuen boden verlegen zu lassen für die neue mieterin, da der alte teppich ja "ruiniert" sei. was eine maßlose übertreibung ist. wir haben den schaden fotografisch dokumentiert, wobei es schon ein problem war, das überhaupt optisch festzuhalten. der schaden soll ins auszugsprotokoll und jetzt von der kaution "beglichen" werden (-> parkett rein im gesamten betroffenen zimmer!!!). es sei ja nicht sein problem, wenn wir den teppich ruinieren, und der austausch sei ja nun leider nötig, da man den makel nicht anderweitig beseitigen kann (komplett verlegt)

zum anderen will er die wohnung bei einem profi-maler nachstreichen lassen, weil er mit der qualität des streichens nicht zufrieden ist. auch hier hören wir klar läuten, dass die wohnung nach dünken der nachmieterin gestrichen werden soll. und das, obwohl wir nach einem guten jahr wohnen das ganze professionell gemacht haben, obwohl wir wahrscheinlich sogar eine unlautere zwangsklauseln schönheitsreparatur/auszugsstreichen im vertrag haben. wir wollten da fair sein. die klausel ist in unserem fall aber zumindest strittig.

zur debatte stehen derzeit rund 2500 euro kaution für den boden plus die keule, dass weitere rund 2000 euro durch den maler anfallen, obwohl die wohnung in einem tiptoppzustand ist bis auf den leichten teppichmakel.

ich habe einfach überhaupt keine lust, dieses geld zu zahlen, befürchte aber andererseits, am ende noch einen tausender extra zu zahlen für den anwalt, den ich mir nehme, vermieter stellt schon unmissverstaendlich klar, die sache werde er seinen anwaltsprofis vom wohneigentümerverein übergeben, und uns läuft jetzt die zeit davon, da am 1.2. die neue mieterin einzieht und er fakten schaffen will mit boden und wände. wir haben jetzt mal zwei zeugen durchgeschickt und alles abfotografiert.

kann ich im anbetracht dieser maßnahmen alles mal auf mich zukommen lassen, weil das alles säbelrasseln ist? oder soll ich den anwalt dringend jetzt nehmen, bevor der monat abläuft? hier werden schlicht fakten geschaffen, und ich verliere da den kopf.

das problem ist, dass für mich nicht einmal ersichtlich ist, wer hier mit wem in sache des bodens zu diskutieren hat, der vermieter mit uns? der vermieter mit dem verurssacher des schadens? der verursacher des schadens nur mit uns?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.02.2010 16:51:31
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
also 1.
normal ist es, daß euer Bekannter den Schaden bei der Verischerung meldet (er braucht natürlich die Originalrechnung vom Vermieter) und wenn ihr jetzt auszieht, verlegt den Teppich (am besten den gleichen der drinnen ist) selbst! Das ist eurer Recht! Laßt euch da auf sonst nicht smit dem Vermieter ein!
2. Hat er nicht das Recht einen Maler kommen zu lassen, wenn ihr die Wände einfach weiß streicht, was ja heute "fast" jeder selbst kann, ist die Sache damit erledigt. Laßt euch von eurem Vermieter nichts erzählen, gebt ihm "Paroli" und droht ihm mit einem Anwalt!
3. Ihr könnt natürlich Pech haben und der Vermieter hält erst einmal die Kaution zurück, das darf er aber nur für 6 Monate, dann muß er euch das Geld auszahlen.
Ich würde sagen nach dem Auszug mit Bekannten (keine Verwandten) und dem Vermieter durch die Wohnung gehen und ein Abnahmeprotokoll erstellen lassen, damit ihr später etwas in den Händen habt. Danach sofort zum Mieterbund (ist billiger als ein Anwalt und die machen das genau so gut) und mit denen alles besprechen.
Gruß Anita

-----------------
"lady"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16826x hilfreich)

zu 1.: Der Schaden am Teppich ist nicht von Euch verursacht worden, sondern von Eurem Bekannten. Das ist der Vermieterin bekannt. Ihr müsst da gar nichs machen, da Schadenersatz nur vom Verursacher gefordert werden kann.

zu 2.: Wenn der Vermieter die Wohnung streicht, obwohl sie völlig in Ordnung ist, dann ist das seine Sache. An den Kosten braucht Ihr Euch nicht zu beteiligen.

zu 3.: Da es so aussieht, als wollte der Vermieter unbedingt Ärger, solltet Ihr Euch an einen Mieterverein wenden und dort Rat holen. Möglicherweise kommt Ihr um die Einschaltung eines Anwaltes nicht herum.

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