verschiedene Fliesen im Bad

18. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Flav911
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
verschiedene Fliesen im Bad

Hallo zusammen!

Folgende Situation. Wir hatten vor einiger Zeit einen Wasserschaden durch ein undichtes Dach.
Nun hat der Vermieter im Bad ca. 30% der Fliesen (eine Wand) abschlagen lassen weil die Wand total durchnässt ist. Sobald die Wand trocken ist will er die abgeschlagenen Fliesen durch eine
andere Farbe ersetzen weil es die alten nicht mehr gibt. Muss ich dies akzeptieren? Ich glaube mal gehört zu haben das zwar einzelene Fliesen durchaus durch eine ähnliche Farbe ersetzt werden dürfen, aber bei einer ganzen Wand?

Vielen Dank im Voraus!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 166x hilfreich)

Muss ich dies akzeptieren?

M.E. ja. Eine ganze Wand in anderer Farbe kann i.ü. sinnvoller sein und besser aussehen, als einzelne Fliesen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 249x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 463x hilfreich)

weil es die alten nicht mehr gibt. Muss ich dies akzeptieren?

Wie sähe denn Dein Alternativvorschlag aus ?

12x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 249x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9542 Beiträge, 2342x hilfreich)

Werden im Zuge von Reparaturarbeiten die Badezimmerfliesen teilweise durch andersfarbige Fliesen ersetzt, so dass kein einheitliches Bild der Verfliesung verbleibt, kann der optische Mangel die Mietminderung rechtfertigen. Es wurden 5 % anerkannt,da die Funktion des Badezimmers nicht gelitten hat.Aus handwerklicher Sicht war die Verfliesung nicht zu beanstanden, obwohl sich ein zerstückeltes und den Raumeindruck störendes Bild darbot, weil nur die notwendigen Fliesen ersetzt wurden.

LG Kleve, Urteil vom 5.2.1991, 6 S 285/90 , WuM 1991, 261


Ich habe aber auch noch eine persönliche Anmerkung. Jenachdem, wieviel der Wand neu gemacht werden muß., übernimmt ggf die entsprechende Versicherung des Vermieters die Kosten. Diesbezüglich sollte beim Vermieter nachgefragt werden.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 463x hilfreich)

Tja, aber die Kosten wofür ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 249x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 197x hilfreich)

Für die Zeit der Reparatur wo das Bad nicht benutzbar ist wegen arbeiten, dreck etc kann die meite gemindert werden...aber nru wegen unterschiedlicher fliesen? das kann doch sogar je nachdem sehr gut aussehen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9542 Beiträge, 2342x hilfreich)

@ morti: Die Kosten für eine Komplett-Neuverfliesung des Badezimmers. Ich habe irgendwas in Erinnerung, dass eine Versicherung das zahlt, wenn mehr als 1 Quadratmeter ausgebessert werden muß. Falls die Versicherung das mitmacht, kann der Vermieter ja das ganze bad einheitlich neu machen.

@Blockwart: Wohngebäudeversicherung? Kommt natürlich drauf an, wie das undichte dach entstanden ist... klar...





-- Editiert von justice005 am 18.09.2007 17:02:23

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4099 Beiträge, 624x hilfreich)

das ist ja lustig, ein Urteil vom LG Kleve. Hallo Schwanenburg.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Flav911
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die alten Fliesen sind grau, die neuen sollen weiß sein (finde das ist schon ein unterschied). Ich denke natürlich an eine komplette Neuverfliesung des Bad's. Dazu muss ich sagen das auf der gegenüberligenden Seite eigentlich auch ein Teil der Fliesen ab muss, der Mauerer konnte dies aber nicht machen weil ein Heizkörper davor liegt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 249x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 186x hilfreich)

Es soll tatsächlich Menschen geben die voller Absicht einzelne Wände in einer anderen Farbe streichen/fliesen.

Als Vermieter würde ich alles fliesen lassen, zartrosa Fliesen, mit roter Verfugung oder diese adretten grünen Fliesen aus den 70er Jahren. :devil:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 255.800 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.708 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen