verschiedene positionen der Nebenkostenabrechnung

5. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
sisiba
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
verschiedene positionen der Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen.
heute kam die neue nebenkostenabrechnung.
meine Frage ist, ob der Vermieter wirklich alle unten folgenden Positionen auf uns "umlegen"kann:
-Hausmeister-Vergütung
-niederschlagswasser
-wohngebäudeversicherung
-Haftpflichtversicherung
-sonstige Betriebskosten
-Beleuchtung
-Grundsteuer

für diese Positionen sind auch keine Nachweise vorhanden.

wäre super, wenn mir wer helfen kann.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat:
meine Frage ist, ob der Vermieter wirklich alle unten folgenden Positionen auf uns "umlegen"kann:

Kommt darauf an was genau im Mietvertrag zu Nebenkosten/Betriebskosten vereinbart wurde. Umlagefähig sind die Kosten jedenfalls



Zitat:
für diese Positionen sind auch keine Nachweise vorhanden.

Das habt ihr irgendwie schriftlich?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Wenn vertraglich vereinbart, ja. Als vertraglich vereinbart gelten sie auch wenn im Vertrag lediglich auf § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen wird.

Sonstige Betriebskosten müssen allerdings genau benannt sein.

Zitat:
für diese Positionen sind auch keine Nachweise vorhanden


Bitte genauer erklären. Der Abrechnung müssen keine "Nachweise" beigefügt sein.

2x Hilfreiche Antwort

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