Hallo zusammen.
heute kam die neue nebenkostenabrechnung.
meine Frage ist, ob der Vermieter wirklich alle unten folgenden Positionen auf uns "umlegen"kann:
-Hausmeister-Vergütung
-niederschlagswasser
-wohngebäudeversicherung
-Haftpflichtversicherung
-sonstige Betriebskosten
-Beleuchtung
-Grundsteuer
für diese Positionen sind auch keine Nachweise vorhanden.
wäre super, wenn mir wer helfen kann.
verschiedene positionen der Nebenkostenabrechnung
5. Juni 2015
Thema abonnieren
Frage vom 5. Juni 2015 | 14:59
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
verschiedene positionen der Nebenkostenabrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Juni 2015 | 15:40
Von
Status: Unbeschreiblich (119304 Beiträge, 39709x hilfreich)
Zitat:meine Frage ist, ob der Vermieter wirklich alle unten folgenden Positionen auf uns "umlegen"kann:
Kommt darauf an was genau im Mietvertrag zu Nebenkosten/Betriebskosten vereinbart wurde. Umlagefähig sind die Kosten jedenfalls
Zitat:für diese Positionen sind auch keine Nachweise vorhanden.
Das habt ihr irgendwie schriftlich?
#2
Antwort vom 6. Juni 2015 | 07:39
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Wenn vertraglich vereinbart, ja. Als vertraglich vereinbart gelten sie auch wenn im Vertrag lediglich auf § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen wird.
Sonstige Betriebskosten müssen allerdings genau benannt sein.
Zitat:für diese Positionen sind auch keine Nachweise vorhanden
Bitte genauer erklären. Der Abrechnung müssen keine "Nachweise" beigefügt sein.
Und jetzt?
Schon
266.432
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
20 Antworten
-
17 Antworten
-
2 Antworten
-
25 Antworten
-
4 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten