Hallo,
ich wohne seit den 01.08.04 in meiner neuen Wohnung. Mein Vermieter hat vergessen die Mietkaution von mir einzunehmen. Ich habe Ihn natürlich auch nicht erinnert.
Jetzt habe ich einen Brief bekommen und soll die Mietkaution nachzahlen. Kann Mietkaution nicht auch verjähren?
Bitte um Hilfe! Danke
verspätete Mietkaution
Selbst wenn die Mietkaution verjähren könnte (ob sie es kann, weiss ich nicht
wäre die Verjährungsfrist noch lange nicht abgelaufen.
Mein Vermieter hat vergessen die Mietkaution von mir einzunehmen.
Wie soll man das verstehen? Wird die Miete in bar gezahlt? Oder bucht der Vermieter ab?
Es ist ja nicht so, dass die Kaution weg ist - sie wird nur für den Mieter angelegt, der bei Vertragsende ja auch die Zinsen bekommt (wenn es denn keine Probleme beim Auszug gibt).
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus
"
--Ich habe Ihn natürlich auch nicht erinnert.--
Der Satz sagt schon alles.
Kein weiterer Kommentar.
det11
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Hallo Julchen,
es steht doch sicherlich in deinem Mietvertrag, wann die Kaution fällig ist, oder? Der Vermieter muss nicht noch mal extra auf dich zukommen, sondern du bist verpflichtet, von dir aus die Kaution zu den vereinbarten Bedingungen (immerhin hast du den Vertrag ja wohl unterschrieben) zu zahlen.
Dass der Vermieter so lange gewartet hat, ist wohl eher seiner Gutmütigkeit als seiner Vergesslichkeit zuzurechnen.
Eine Mietkaution ist keine Gebühr. Sinn und Zweck ist, dass von dir verursachte Schäden oder Nebenkostennachforderungen aus dieser Summe bezahlt werden können, wenn du ausziehst. Wenn bei Auszug alles ok ist, erhältst du das Geld inklusive Zinsen wieder. Genauso wie du Pfand für eine Flasche bezahlst, das du wiederbekommst, wenn du die Flasche intakt beim Getränkeverkäufer wieder abgibst.
Im übrigen solltest du wissen, dass das Nichtbezahlen der Kaution zur fristlosen Kündigung seitens des Vermieters führen kann.
Gruß karamel
Karamels Statement möchte ich nur nochmal unterstreichen, zahl die Kaution am besten gleich (denk dran, Du kannst sie in 3 Raten aufsplitten zur Not, schau ins BGB...).
Und jetzt?
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