verspätete Mietzahlungen...etc.

3. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.08.2010 12:22:38
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
verspätete Mietzahlungen...etc.

hier nur eine generelle Frage...
seit dem 01.01.2007 bis heute habe ich als Vermieter mindestens
20mal die Miete verspätet bekommen. d.h. bis zum 07.eines Monats und dadurch
sind Verpflichtungen meinerseits per Lastschrift zurückgebucht worden !
Eine Erinnerung mit Hinweis auf pünktliche Zahlung und auf Einhaltung d.Vertrages sind bisher ignoriert worden - zwischendurch ist hin und wieder mal pünktlich gezahlt worden - aber leider sind unsere Mieter immer wieder in alte Muster zurückgefallen - mal zahlen sie mal nicht - aber mit dieser Miete muss ich die Pflege meiner Mutter gewährleisten !
Was soll ich hier noch machen - wer kann mir einen guten Rat geben ??
Ich kann doch nicht jeden Monat " Angst " um mein Geld haben!!?? / da Mieter
selbstständig sind ??

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



48 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
ratsuchend54567
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Einer Kündigung sollte allerdings eine Abmahnung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung vorangegangen sein mit dem Hinweis, dass bei erneutem Verstoß die fristlose Kündigung erfolgt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Sicherheitshalber würde ich hier mehrere Abmahnungen verschicken. Hatten mal einen Fall da kam die Miete auch immer so 3 oder 4 Tage zu spät.
Aussage unseres Anwalts dazu:
"Wegen diesen paar Tagen lässt kein Richter in Deutschland eine Kündigung aufgrund ständiger verspäteter Mietzahlungen zu."
Vielleicht sieht das ja anders aus, wenn man als VM nachweisen kann, dass man tatsächlich auf die ultrapünktliche Mietzahlung angewiesen ist, aber das weiss ich nicht.
Wenn die Miete bei dir immer spätestens am 7ten des Monats auf dem Konto ist, dann verspätet der Mieter sich nicht so enorm:
Bsp. Miete ist am 3ten Werktag des Monats fällig.
Fällt der 1. des Monats auf den Montag, dann ist Mittwoch die Miete fällig. Kommt die Miete erst am Montag drauf ist der Mieter nur 3 Tage in Verzug, und der Montag wäre dann schon der 8te des Monats.
Fällt der erste auf den Samstag, dann ist die Miete auch erst am darauffolgenden Mittwoch fällig. Kommt sie dann am Freitag, dann wäre der Mieter nur 2 Tage im Verzug.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12304.08.2010 09:57:34
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Eine Erinnerung mit Hinweis auf pünktliche Zahlung und auf Einhaltung d.Vertrages sind bisher ignoriert worden -

vs. Pepper:
quote:
Er hat doch abgemahnt, und wie sich das allgemein liest, denke ich, nicht nur einmal.

Also ich les da nur was von einer Erinnerung.

Ich hab nur wiedergegeben, was uns unser Anwalt damals gesagt hat. Wir haben daraufhin erstmal weitere Schritte unterlassen. Die Mieter sind trotzdem draussen, da die Zahlungsabstände dann grösser wurden .... bis nix mehr kam. Räumungsklage haben wir gewonnen.

Soll jeder für sich entscheiden, was er für richtig hält. Da wir keine Grossvermieter sind und durchaus Bezug haben zu den Häusern und den Menschen, die dort leben, möchte ich niemals einen Rechtsstreit gegen einen Mieter verlieren. Und wenn mir ein Anwalt sagt, dass eine Kündigung wegen wiederholter verspäteter Zahlung keine Chance hat, wenn es sich nur um ein paar wenige Tage handelt, dann lass ich das.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12304.08.2010 09:57:34
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
sind bisher ignoriert worden

wäre als "wurden bisher nicht beachtet" natürlich viel aussagekräftiger.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12304.08.2010 09:57:34
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12306.08.2010 12:22:38
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hier noch mal eine Aussage wg.d.o.g.Beitrages - es sind auch 2 Abmahnungen
erfolgt in den letzten 4 Jahren - zwischendurch ist ja dann auch pünktlich gezahlt
worden - dann später wieder mal nicht ....wie schon gesagt - da mein Konto ein Mietkonto ist - sind hier dann Lastschriften zurückgebucht worden - weil die Miete
nicht pünktlich am 03.des Monats gutgeschrieben war - und ich hatte das " Nachsehen - wie gerade heute der 04.08.2010 ist und hier die Miete auch nicht erfolgt ist - das zu der " Selbstständigkeit" des Mieters - hier kommt das Geld allerwahrscheinlich erst später zusammen -d.h. bei einem Angestelltenverhältnis ist hier die Pünktlichkeit vorgegeben - ich werde niemals mehr an einen "Selbstständigen"
unser Haus vermieten - das wäre mir in der heutigen Zeit zu risikoreich -wie
gesagt - die Pflege meiner Mutter ist vorrangig - deshalb werde ich wahrscheinlich die Immobilie u.a. verkaufen !
Danke für alle Aussagen und an alle Ratgeber!


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
… und dadurch sind Verpflichtungen meinerseits per Lastschrift zurückgebucht worden !

Wenn das Zahlungsverhalten des Mieters so unzuverlässig ist wäre es doch am einfachsten, wenn der Fragesteller rechtzeitig für ausreichend Deckung auf seinem Konto sorgt. Die Miete an sich wird ja gezahlt.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Das Leben kann so einfach sein.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Wenn der M das aber nicht tut, dann ist es für den VM doch am einfachsten, selbst rechtzeitig für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen.

Morti und ich sind uns ja mal einig, dass es hier vor allem darum geht, unnötigen Stress zu vermeiden. Wenn die Miete dann halt etwas später kommt ist doch auch noch gut.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Wenn der M das aber nicht tut, dann ist es für den VM doch am einfachsten, selbst rechtzeitig für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen.

Kann ja Zeitungen austragen oder Pfandflaschen sammeln.

quote:
Morti und ich sind uns ja mal einig, dass es hier vor allem darum geht, unnötigen Stress zu vermeiden

bzw. aufkommenden Stress möglichst schnell abzubauen.
Hilfreich hat sich da oftmals erwiesen, dem einen solchen Vorschlag unterbreitenden direkten Gegenüber ansatzlos einen Strafstoß zu verpassen (aus 50 cm in die Magengrube).
Das erleichtert ungemein und macht das Leben wirklich einfach.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Soll jetzt der VM dem M etwa drohen?

Ich habe Sie sicherlich falsch verstanden, denn Gewalt ist keine Lösung!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Gewalt ist keine Lösung

aber sie bringt Leute mit untunlichen Vorschlägen schnell zum Schweigen (mit etwas Glück sogar zum Nachdenken).




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Gewalt ist keine Lösung ... aber sie bringt Leute mit untunlichen Vorschlägen schnell zum Schweigen

Zuerst beschweren sich die Vermieterlis über meine angeblich zu theoretischen Ausführungen und dann mache ich mal einen praxisgerechten Vorschlag und sie Entziehen sich jeder Diskussion mit derartigem Blödsinn.

Und alles nur, weil Ihnen ganz offensichtlich die Argumente fehlen!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
weil Ihnen ganz offensichtlich die Argumente fehlen

Nun ja, bei diesem Strafstoß kommen gleich fünf gute Argumente zum Einsatz (die einen sehr aktiven Beitrag zur Diskussion leisten).



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Wenn, wie hier zu lesen ist, der Vermieter erwägt, das Haus zu verkaufen, weil der Mieter stets sehr unpünktlich und unzuverlässig zahlt, dann gibt es hier auch für Sie nichts gerade zu biegen.

Es ist einfach traurig zu sehen, wie ein Vermieter auf diese Art in die Knie gezwungen wird.

Wenn ein VM durch verspätete Mietzahlungen (nur 2-3 Werktage) einer einzigen Partei, bereits in existentielle Bedrängnis gerät, dann sollte sich dieser VM definitiv mal einen Kopf drüber machen, ob diese Anlageform für ihn die richtige ist.
Also wenigstens ein paar 100€ "Pufferzone" sollte ein Vermieter schon haben.
Sonst ist er falsch in dem "Geschäft" und kann fast froh sein, dass ein relativ harmloser Paartagezuspätzahlmieter ihm das deutlich gemacht hat, bevor noch grössere Probleme entstehen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12305.08.2010 10:00:13
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Cora_2006
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 3x hilfreich)

"- weil die Miete
nicht pünktlich am 03.des Monats gutgeschrieben war - und ich hatte das " Nachsehen - wie gerade heute der 04.08.2010 ist und hier die Miete auch nicht erfolgt ist - "

========================

Liegt hier vielleicht ein Denkfehler vor ?
Bei meinem Mietverträgen steht immer "3. Werktag des Monats" drin - das ist nur in den seltensten Fällen auch datumsmäßig der 3. !!
Vielleicht die Zahlungsverpflichtungen den Geldeingängen anpassen ?
--> Man kann auch die eigenen Zahlungen zum bsp. 10.d.Monats leisten...

Wegen 2 Tagen (die rechnerisch wie schon erläutert nicht mal zwingend Verzug bedeuten) würde ich nicht wirklich solch einen Aufriß veranstalten...

Oder eben auf das Mietkonto wirklich ein kleines Polster legen, dann ist der ganze Ärger vorbei

Oder Abmahnen, kündigen und neu vermieten (im Mietvertrag dann aber auf die Zahlungstermine achten - Daueraufträge für Miete werden von den Banken fast immer am 2. Werktag des Monats ausgeführt)


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

(1.)
Der User Mortingale mag sein Geschreibsel für witzig halten, mich macht es einfach nur noch tief betroffen. Solches Maulheldentum ist Anstiftung zur Selbstjustiz, die dann von ebenfalls Fehlgeleiteten in die Tat umgesetzt wird.
Aktuelles Beispiel:
http://www.ksta.de/html/artikel/1280133225735.shtml
Das Ergebnis: 6 Monate wegen räuberischer Erpressung für die Handlanger der Vermieterin.

(2.)

quote:
Wegen 2 Tagen (die rechnerisch wie schon erläutert nicht mal zwingend Verzug bedeuten) würde ich nicht wirklich solch einen Aufriß veranstalten...

Leider geht es machen Vermietern nicht im die Sache sondern darum, bei möglichst jeder Gelegenheit einen Streit vom Zaun zu brechen. Wer behauptet, ein Vermieter gerate allein deswegen in solche Finanznot, dass er sein Haus verkaufen muss, der betreibt ganz offensichtlich Hetze gegen Mieter. Wo das hinführen kann: siehe oben.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Mäuschen,
wieder einmal bleibt völlig offen, in welchen Gedankengängen Du Dich wieder verirrt hast.
Es ging doch klar hervor, daß Strafstoßempfänger nicht der Mieter wäre, sondern - hier stellvertretend - Du.

quote:
der betreibt ganz offensichtlich Hetze gegen Mieter

Also, ich habe den Fall so verstanden:
Die Mutter wurde pflegebedürftig und mußte in ein Pflegeheim.
Die lfd. Kosten dieses Heimes werden aus den Mieteinnahmen bedient.
Wenn dieser Zahlungsfluß nicht mehr kalkulierbar gesichert ist, weil der Mieter nach Gusto zahlt, können sich diverse Notwendigkeiten ergeben.

Warum wird hier denn schon wieder gepredigt, daß der Mieter seine Probleme einfach so zu denen des Vermieters machen kann ?






-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Warum wird hier denn schon wieder gepredigt, daß der Mieter seine Probleme einfach so zu denen des Vermieters machen kann ?

Das "Kompliment" mit den Gedankengängen gebe ich gerne zurück. Was kann denn der M dafür, dass die Mutter des VM pflegebedürftig ist. Der Praxistipp ist doch, der VM möge für ausreichende Deckung auf seinem Konto sorgen, wegen zwei oder drei Tagen wird das ja wohl möglich sein ... und wenn nicht, dann würde mir als Mieterin angst und bange werden. Wie will der VM z.B. mal eine notwendige Reparatur finanzieren?

Mich dafür zur Strafstossempfängerin machen zu wollen, empfinde ich als ziemlich unfair. Zum Glück für Sie habe ich aber gute Laune, weil ich gleich mit meiner Freundin zum Konzert unserer Lieblingsrockmusikband gehen kann.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.912 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12