vom vermieterin gekündigt ob es der vermieter machen sollte

14. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
andy007123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
vom vermieterin gekündigt ob es der vermieter machen sollte

naja ich weiss nicht wie anfangen soll aber sage mal wir sind leben in der neuen wohnung seid juni 2015 drin. wir haben nachweisslich 2 mal 185€ zuviel bezahlt und kommt es zu einer überbezahlung und die vermieterrin hatte wir im oktober 2015 drauf hingewiesen das es zu einer über bezahlung kam. zwar wir fühen inpolsive beziehung waren auch mal laut so wir uns beschritten haben weg der überzahlung ich war vorher hartz4. und plötzlich hatten wir in jan.2016 eine künding im haus und wir sollten bis zum 30.04. 16 ausziehen und ist so wir immer noch drin sind zahlen unsere miete weiter. wir haben jetzt bis ende juni zeit auszuziehen ansonsten kommt räumungsklage.ob wohl bei schon seid 01.16 (4 doppelstekdosen defekt ist wir haben kein mitkürzung gemacht).

so jetzt kommt meine frage#

kann die vermieterin und rausklagen obwohl ich arbeite seid 15.04.16 und meien frau herzkrank ist

wäre schöne gute antworten danke vorab

-- Editiert von Moderator am 16.06.2016 01:22

-- Thema wurde verschoben am 16.06.2016 01:22

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120293 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
kann die vermieterin und rausklagen obwohl ich arbeite seid 15.04.16 und meien frau herzkrank ist

Ja.
Es besteht immer die Möglichkeit, das der Vermieter die Räumungsklage gewinnt.



Zitat:
und plötzlich hatten wir in jan.2016 eine künding im haus

Und da stand was genau drin?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
andy007123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:kann die vermieterin und rausklagen obwohl ich arbeite seid 15.04.16 und meien frau herzkrank ist
Ja.
Es besteht immer die Möglichkeit, das der Vermieter die Räumungsklage gewinnt.


Zitat:und plötzlich hatten wir in jan.2016 eine künding im haus
Und da stand was genau drin?
wegen ruhestörung

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#3
 Von 
andy007123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von andy007123mitglied):
Zitat (von Harry van Sell):Zitat:kann die vermieterin und rausklagen obwohl ich arbeite seid 15.04.16 und meien frau herzkrank ist
Ja.
Es besteht immer die Möglichkeit, das der Vermieter die Räumungsklage gewinnt.

Zitat:und plötzlich hatten wir in jan.2016 eine künding im haus
Und da stand was genau drin? wegen ruhestörung
weil wir 3 mal gestritten haben wegen überzahlung weil mit hartz4 ist es immer so so sachen wenn 185€ fehlen und jetzt arbeite ich zwar aber bekomme meine 370€ die zuviel bezahlt habe nicht nich wieder

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#4
 Von 
andy007123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:und plötzlich hatten wir in jan.2016 eine künding im haus
Und da stand was genau drin? wegen ruhestörung

weil wir 3 mal gestritten haben wegen überzahlung weil mit hartz4 ist es immer so so sachen wenn 185€ fehlen und jetzt arbeite ich zwar aber bekomme meine 370€ die zuviel bezahlt habe nicht nich wieder

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Du musst die Sachverhalte trennen:

Die Kündigung ist das eine, eine "Überzahlung" der Nebenkosten (?) steht euch trotzdem zu. Wenn die tatsächlich nachweisbar ist, wie du schreibst, dann fordere die Zahlung von der VM schriftlich oder gleich per Mahnbescheid.

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#6
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Und da stand was genau drin? wegen ruhestörung


Das dürfte kaum ausreichen; wurde denn zuvor beweisbar abgemahnt?

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#7
 Von 
andy007123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

man muss so sehen wir haben mischregelsatz sie zahlt 185€ und ich zahle 185€ wir haben nicht gewusst die stadt hildesheim schon die miete gezahlt hat und ich habe aber 370€ mal 2 bezahlt so eine manatsmiete bezahlt wurde ich ich gerne wieder hätte und deshalt haben wir uns geschritten die kündigung erhalten also man muss es nicht trennen weil ein fall ist und unser anwalt tut nichts wenn es dazu kommt das wir per gericht ein termin bekommen sollten werde ich ein anwalt nehmen der füür mietrecht ist ich gehe arbeiten mein frau kann wegen ihrer krankheit . und jetzt soll ich auf der straße leben . ich gehe davon aus meine vermieterin nichts mit mir tun hat sondern vervemieter

im mietvertrag steht nur der vermieter drin und nicht die vermieterin

also meine vermieterin gehe von aus sie hier ein angbot bekommen asylbewerber hier teuer rein zusetzen
und ich finde bis ende juni keine neue wohnung endewerder zu teuer so es rund 100€ was unangemessen ist

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#8
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
man muss so sehen wir haben mischregelsatz sie zahlt 185€ und ich zahle 185€ wir haben nicht gewusst die stadt hildesheim schon die miete gezahlt hat und ich habe aber 370€ mal 2 bezahlt so eine manatsmiete bezahlt wurde ich ich gerne wieder hätte und deshalt haben wir uns geschritten die kündigung erhalten also man muss es nicht trennen weil ein fall ist und unser anwalt tut nichts wenn es dazu kommt das wir per gericht ein termin bekommen sollten werde ich ein anwalt nehmen der füür mietrecht ist ich gehe arbeiten mein frau kann wegen ihrer krankheit


Bitte gib dir doch mal Mühe mit Zeichensetzung und Groß/Kleinschreibung, so einen stream of consciousness mag kein Mensch lesen. Und du willst hier doch was von uns.

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#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)


Zitat:
Bitte gib dir doch mal Mühe mit Zeichensetzung und Groß/Kleinschreibung, so einen stream of consciousness mag kein Mensch lesen. Und du willst hier doch was von uns.


@TheSilence: Was soll das??

@andy007:
Habt ihr keine Bekannten, die euch dabei helfen können, die Forderung an den Vermieter schriftlich zu formulieren? Wenn ihr doppelt gezahlt habt, dann habt ihr Anspruch auf Rückzahlung!

Kann euch die Stadt Hildesheim bei der Suche nach einer neuen Wohnung unterstützen? Nachfragen!

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#10
 Von 
andy007123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Unterschützung von der Stadt Hildesheim gibt es nicht und unser Anwalt macht nichts. Sondern versucht das auf einer Räummungsklage ankommen zulassen, das ja wohl nicht damit der Anwalt gut daran verdient oder wie ?????

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#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von andy007123mitglied):
unser Anwalt macht nichts.


Mit welcher Begründung?

Zitat (von andy007123mitglied):
Sondern versucht das auf einer Räummungsklage ankommen zulassen, das ja wohl nicht damit der Anwalt gut daran verdient oder wie ?????


Räumungsklage bringt dem Anwalt 1.033,40 Euro ein. Das zahlt entweder die Staatskasse, der Mandant oder der Vermieter. Je nachdem, ob es PKH gibt oder ob der Vermieter verliert.

Zitat (von andy007123mitglied):
das wir per gericht ein termin bekommen sollten werde ich ein anwalt nehmen der füür mietrecht ist


Der ist auch nicht billiger.

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#12
 Von 
andy007123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Und gestern war der Hammer. Wir hatten eine kleine Meinungverschiedenheit so gegen 21:30 uhr und holen gegen 23 uhr die Polizei wegen Häusslichegewalt, was nicht wahr ist und dann weil das noch nicht genug ist klapt mir meine Frau noch zusammen und musste Krakenhaus und das gegen 0 Uhr Und jetzt ich arbeiten sehe mein im Krankenhaus dort wo ich arbeite TOLL nicht wa Was man dort machen

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#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von andy007123mitglied):
Wir hatten eine kleine Meinungverschiedenheit so gegen 21:30 uhr und holen gegen 23 uhr die Polizei wegen Häusslichegewalt


Dem Vermieter spielt das doch nur in die Hände, warum macht ihr das?

Zitat (von andy007123mitglied):
dann weil das noch nicht genug ist klapt mir meine Frau noch zusammen und musste Krakenhaus und das gegen 0 Uhr


Was hat das mit der Räumungsklage zu tun?

Zitat (von andy007123mitglied):
Und jetzt ich arbeiten sehe mein im Krankenhaus dort wo ich arbeite TOLL nicht wa Was man dort machen


Verstehe ich nicht :???:

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
@TheSilence: Was soll das??


Liest du gerne einen ganzen Absatz ohne Punkt und Komma? Und gibst dir die Mühe einer möglichst rechtlich korrekten Antwort, wenn der TE sich nicht mal die Mühe macht, verständlich zu schreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Entschuldige bitte, wenn ihr euch zuhause anbrüllt und deine Frau klappt zusammen, dann ist es nicht die Schuld von irgendwem anderen, dass sie jetzt im Krankenhaus ist. Und die Vermieterin kann auch nichts dafür, dass ihr euch gerne zuhause anbrüllt. Der Grund, warum ihr euch lautstark streitet, ist völlig unwichtig. Auch wenn es dabei um irgendwelche Mietzahlungen geht - das spielt keine Rolle.
Bei der Kündigung wegen Ruhestörung geht es nicht um den Grund für die Ruhestörung, sondern nur darum, dass ihr offenbar regelmäßig die Wände wackeln lasst.

Also: Gab es vor der Kündigung Abmahnungen?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Andersen123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Das Ganze bringt für Sie hier nichts.

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