vorzeitig raus aus dem Mietvertrag/frist.Kündig.?!

10. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
DevilsShadow
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
vorzeitig raus aus dem Mietvertrag/frist.Kündig.?!

Hallo, es handelt sich um folgenden Fall:

Ein Pärchen wohnt seit 1.3.09 in einer kleinen Wohnung. Diese war unrenoviert.
Mit dem Vermieter wurde bei Unterzeichnung des Mietvertrages mündlich besprochen, dass das Pärchen eine Monatsmiete erlassen bekommt, wenn es selbst renoviert(streichen etc).
Das Pärchen ist dem auch nachgekommen und hat sämtliche Räume gestrichen.
Den Teppich im Schlafzimmer hat das Pärchen belassen, weil es findet, das er in Ordnung ist und nicht erneuert werden muss.
Der VM jedoch meint, dem Pärchen mit einer Kündigung drohen zu müssen, falls der Teppich nicht binnen einer Frist von 3Wochen ausgewechselt wird gegen einen neuen.
Desweiteren ist es so, dass dem Pärchen die Reperatur des Briefkastens(neues Schloss und Schlüssel) zugesagt wurde seitens des VM und der dieses nicht eingehalten hat.
Der Kellerraum der zu der Wohnung gehört, ist immer noch mit den Möbeln(Schrankteile,Herd, Müll etc) der Vormieter vollgestellt, sodass das Pärchen diesen Kellerraum nicht nutzen kann.
Dadurch entstehen dem Pärchen Nachteile,denn es hnat noch Sachen im Keller der alten Wohnung und muss hierfür 40€ monatlich berappen und sich vom Ex-Vermieter die Drohung gefallen lassen das dieser die Sachen einlagern lässt.
Nun ist es aber so, dass das Pärchen schon 2x den kostenlosen Sperrmüll bestellt hat aber der Keller immer noch voll ist mit Schrott......
Dazu kommt das der jetzige Vermieter quasi alle 10Minuten das Pärchen anruft oder einfach unangemeldet vor der Tür steht und in die Wohnung will(was wohl nciht zulässig ist).
Und jemand(weibliche Part des Pärchens) ist arbeitslos geworden, könnte aber eine unbefristete Stelel antreten die ca 450km entfernt liegt(der männliche Part könnte auch eine neue Stelle haben).

Die Fragen wären nun:
1.Käme eineV Mietminderung in Betracht wegen nciht nutzbarer Räume und wenn ja, in welcher Höhe?
2.Was könnte das Pärchen wegen dem defekten briefkasten tun(jeder Depp könnte da die Post rausholen ohne große Anstrengung)?
3.Was kann man gegen die Belästigungen seitens des Vermieters machen?
4.Gibt es irgendeine Möglichkeit vorzeitig aus dem Mietvertrag rauszukommen(Mietvertrag ist unbefristet) ohne Kündigungsfrist(wenn man z.B. neue Nachmieter sucht und findet)??????
5.Wäre ein Ortswechsel mit Begründung durch den Arbeitsplatzwechsel ein Grund für eien fristlose Kündigung?
Antworten und Hilfe wären echt super.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Noraia
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo!

1. ist der Keller nicht nutzbar, können 5-10% der Miete gemindert werden
http://www.rechtstipps.net/pub/315/maengel-mietminderung.html (hier 10%)

2. den VM mit einer angemessenen Frist (2 Wochen) auffordern, den Briefkasten zu reparieren, sonst mit einer (weiteren) Mietminderung "antworten":
Briefkasten defekt: 2% - AG Potsdam (Az: 26 C 406/94 ).
Briefkasten defekt: 1% - OLG Dresden (AZ: I U 696/96).

3. den VM auffordern, nicht mehr anzurufen, bzw. einfach die Tür nicht öffnen oder einfach wieder vor der Nase zumachen.

4. das mit dem neuen NM geht, wenn der VM damit einverstanden ist, euch im Gegenzug vorzeitig aus der Wohnung zu lassen.
Er muss allerdings nicht damit einverstanden sein, damit hättet ihr die A-Karte

5. nein, das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung

Mien Tipp: wenn möglich, neue Stelle(n) antreten, die Wohnung kündigen und versuchen, mit dem VM einer NM-Regelung zu finden.
Ansonsten wohl in den sauren Apfel beißen und doppelte Miete zahlen.

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#2
 Von 
DevilsShadow
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die tips;)Sehrhilfreich!Die Links schaue ich mri gleich mal an

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DevilsShadow
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Mein Tipp: mit Rücksichtnahme, Freundlichkeit und Entgegenkommen erreicht man bei vielen VM viel mehr.



wir ham schon so oft versucht mit dem zu sprechen udn das vernünftig aber da geht der in die luft ohne ende....


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DevilsShadow
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

wie mans nimmt ne

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Nun ist es aber so, dass das Pärchen schon 2x den kostenlosen Sperrmüll bestellt hat aber der Keller immer noch voll ist mit Schrott......


Sicherlich dumme Nachfrage: Ihr, also das Pärchen, habt bereits zweimal Sperrmüll bestellt und der Müll ist immer noch da?

Naja, so lange Sperrmüll kostenlos ist, scheint diese Marnier ja gut zu funktionieren.
Hier ist er nämlich gebührenpflichtig, und siehe da, der Sperrmüll ist nach Bestellung dann auch weg:-)

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#8
 Von 
DevilsShadow
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ja aber du hast nru ne begrenzte menge die du abgeben kannst zum sperrmüll....
von daher...


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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Klar, und notfalls bestellt man dann eben zweimal Sperrmüll, wenn es mit einer einzigen Abfuhr nicht getan ist. Bei dir las sich das aber so, zweimal bestellt und immer noch alles da...



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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DevilsShadow
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

aber seklbst die weimal haben nich gereicht

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