vorzeitig raus aus dem Mietvertrag/frist.Kündig.?!

10. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
DevilsShadow
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
vorzeitig raus aus dem Mietvertrag/frist.Kündig.?!

Hallo, es handelt sich um folgenden Fall:

Ein Pärchen wohnt seit 1.3.09 in einer kleinen Wohnung. Diese war unrenoviert.
Mit dem Vermieter wurde bei Unterzeichnung des Mietvertrages mündlich besprochen, dass das Pärchen eine Monatsmiete erlassen bekommt, wenn es selbst renoviert(streichen etc).
Das Pärchen ist dem auch nachgekommen und hat sämtliche Räume gestrichen.
Den Teppich im Schlafzimmer hat das Pärchen belassen, weil es findet, das er in Ordnung ist und nicht erneuert werden muss.
Der VM jedoch meint, dem Pärchen mit einer Kündigung drohen zu müssen, falls der Teppich nicht binnen einer Frist von 3Wochen ausgewechselt wird gegen einen neuen.
Desweiteren ist es so, dass dem Pärchen die Reperatur des Briefkastens(neues Schloss und Schlüssel) zugesagt wurde seitens des VM und der dieses nicht eingehalten hat.
Der Kellerraum der zu der Wohnung gehört, ist immer noch mit den Möbeln(Schrankteile,Herd, Müll etc) der Vormieter vollgestellt, sodass das Pärchen diesen Kellerraum nicht nutzen kann.
Dadurch entstehen dem Pärchen Nachteile,denn es hnat noch Sachen im Keller der alten Wohnung und muss hierfür 40€ monatlich berappen und sich vom Ex-Vermieter die Drohung gefallen lassen das dieser die Sachen einlagern lässt.
Nun ist es aber so, dass das Pärchen schon 2x den kostenlosen Sperrmüll bestellt hat aber der Keller immer noch voll ist mit Schrott......
Dazu kommt das der jetzige Vermieter quasi alle 10Minuten das Pärchen anruft oder einfach unangemeldet vor der Tür steht und in die Wohnung will(was wohl nciht zulässig ist).
Und jemand(weibliche Part des Pärchens) ist arbeitslos geworden, könnte aber eine unbefristete Stelel antreten die ca 450km entfernt liegt(der männliche Part könnte auch eine neue Stelle haben).

Die Fragen wären nun:
1.Käme eineV Mietminderung in Betracht wegen nciht nutzbarer Räume und wenn ja, in welcher Höhe?
2.Was könnte das Pärchen wegen dem defekten briefkasten tun(jeder Depp könnte da die Post rausholen ohne große Anstrengung)?
3.Was kann man gegen die Belästigungen seitens des Vermieters machen?
4.Gibt es irgendeine Möglichkeit vorzeitig aus dem Mietvertrag rauszukommen(Mietvertrag ist unbefristet) ohne Kündigungsfrist(wenn man z.B. neue Nachmieter sucht und findet)??????
5.Wäre ein Ortswechsel mit Begründung durch den Arbeitsplatzwechsel ein Grund für eien fristlose Kündigung?
Antworten und Hilfe wären echt super.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DevilsShadow
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi8nzu kommt ja auch noch das das Wohnungstürschloss so marode waer ,dass mehrfach der Schlüssel abgebrochen ist und der Schlüsseldienst gerufen werden musste ums Schloss zu wechseln damit man wieder in die Wohnugn konnte....
Kann man diese Kosten dem VM auferlegen?

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#2
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
DevilsShadow
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

sicher der vermieter wusse aj selbst das das schloss marode war....hat er uns ja selbst gesagt deswegen ist es ja die frage.wior haben es zwar bezaht aber ich würd gern wissen ob ich diese kosten zurückverlangen kann

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#4
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Lisa2205
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)

450km Entfernung zur neuen Arbeit müssten definitiv ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Ich bin aber nicht sicher, ob dass dann für beide Mieter gilt. Ihr könntet jedoch auch einen Nachmieter stellen, z.B. durch Zeitungsanzeige jemanden finden der dort einziehen würde...

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#6
 Von 
guest-12315.08.2009 08:57:45
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
450km Entfernung zur neuen Arbeit müssten definitiv ein Grund für eine fristlose Kündigung sein


Tatsächlich?

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#7
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

quote:
450km Entfernung zur neuen Arbeit müssten definitiv ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Ich bin aber nicht sicher, ob dass dann für beide Mieter gilt. Ihr könntet jedoch auch einen Nachmieter stellen, z.B. durch Zeitungsanzeige jemanden finden der dort einziehen würde...


Definitiv ist das kein Grund für eine fristlose Kündigung und einen Nachmieter kann man zwar stellen, der Vermieter muss diesen aber auch nicht akzeptieren (nein, auch nicht spätestens den 3., 4. oder 10. Nachmieter).
Wenn es sich mit dem Vermieter nicht anderst regeln lässt, sind die 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten.

mfg
Thomas

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