vorzeitige Kündigung aus beruflichen Gründen

17. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
stepo1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
vorzeitige Kündigung aus beruflichen Gründen

Guten Tag,

ich habe ein Mitvertrag in Hamburg für 4 Jahre unterschrieben, nun ist es so dass ich zwingend den Wohnsitz auf grund einer beruflichen versetzung nach Köln verlegen musste. Mien Vermieter nimmt meine Kündigung mit 3 monatige Kündigungsfrist nicht an und verweist auf den Mietvertrag über 4 Jahre.
Mietende wäre laut Vertrag Februar 2011.

Solvente Nachmieter können gestellt werden.

Kann es wirklich sein, das ich nun bis 2011 die monatliche Doppelbelastung tragen muss?

Vielen Dank im Voraus

Stepo

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
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Bachelor
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#2
 Von 
stepo1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Mietvertrag steht der Satz:

"Die Kündigung ist für beide Parteien jedoch frühestens zum Febraur 2011 zulässig"

Handelt sich hier um einen Hamburger Mietvertrag.



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#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#4
 Von 
stepo1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Mietverhältnis beginnt am 15.02.2007

1. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kündigung unter Einhaltung eine Frist von 3 Monaten ausspricht.

Für den Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist.
Auf 6 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums mehr als 5 jahre verstrichen sind,
auf 9 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums mehr als 8 Jahre verstrichen sind.

Die Kündigung ist jedoch für beie Parteien frühestens zum 15.02.2011 zulässig.

(Die ordentliche Kündigung kann höchstens für den Zeitraum von 4 Jahren ausgeschlossen werden.)

Für die rechtzeitige Kündigung kommt es auf den Zugang des Kündigungsschreibens an. Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.

Hinsichtlich des Kündigungsrechts des Vermieters gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.


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#5
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
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#6
 Von 
stepo1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

potenzielle Nachmieter sind reichlich vorhanden.
Die Wohnung ist sehr zentral gelegen und damit stellt es keine Problem dar sofort einen Nachmieter zufinden. Sind schon dutzende Interessenten vorhanden, die die Wohnung sofort beziehen würden, jedoch fehlt mir die Zusage vom Vermieter.

Untermiete genehmigt der Vermieter nicht. Er lehnt Nachmieter ab und lässt mir auch nicht die Option, dass ich die Wohnung untervermieten darf, wobei mir hier das Risiko auch zu hoch ist.

Vielen Dank und Gruss
Steffen

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#7
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#8
 Von 
stepo1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

d.h.?

Alos ich habe nun schon sehr viele Interessenetn und die wären auch schon lange in der Wohnung. Die Wohnung steht zurzeit leer und ich kann nichts machen. Der Vermieter lehnt meine Kündigung ab...

Wie gehe ich nun weiter damit um? Bitte ich den Vermieter schriftlich mir eine Genehmigung der Untervermietung zu erteilen? Und ab wann wäre ich vom Vertrag befreit.

Wie gesagt ich habe momentan eine Doppelbelastung und das kann ich nicht weiterhin stämmen...

Vielen Dank und Gruss
Steffen

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#9
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#10
 Von 
stepo1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist das so okay? Oder sollte ich das noch abändern?
________________________________________________________

Sehr geehrter Herr ....,

hiermit nehme ich Bezug auf unser heutiges Telefonat.

Da ich aus beruflichen Gründen zwingend den Wohnort nach Köln verlegen musste,
war ich gezwungen, die Wohnung im ....., .... Hamburg, vorzeitig zu kündigen.

Da Sie auf die Erfüllung des Vertrages bestehen, eine weitere monatliche Doppelbelastung aber unzumutbar ist, bitte ich Sie, mir die Genehmigung zur erteilen, dass ich die Wohnung untervermieten darf.

Ich habe bereits dutzende solvente Interessenten, die sofort einziehen könnten.
Schriftliche Bestätigungen der Mietinteressenten mit Selbstauskünften liegen mir vor.

Daher lassen Sie mir bitte schnellstmöglich eine Genehmigung zukommen, da die Wohnung bereits am 01.09.2009 befristet zum 15.02.2012 untervermietet werden soll.

Es sollte auch in ihrem Interesse liegen eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Die ausgesprochen Kündigung der Wohnung bleibt bis zur Zustimmung der Untervermietung unberührt.


In der Hoffnung auf eine friedliche Einigung,

Höflichst

____________________________________________________________

Vielen Dank und Gruss
Steffen


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#11
 Von 
stepo1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

habe etwas im Netz gefunden...

Ist das so richtig?
_______________________________________

Zu den dringenden, berechtigten Interessen zählen berufliche Veränderungen in eine andere Stadt (wobei hier die Rechtssprechung auch Fahrten von bis zu 50 Kilometer, in Einzelfällen bis zu 70 und 100 km als zumutbar annimmt) (LG Berlin GE 89, 145; LG Bielefeld WM 93, 118).

_______________________________________

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#12
 Von 
stepo1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann keiner helfen?

Würde mich interessieren, ob ich nicht sogar vor die dreimonatige Kündigungsfrist einen Nachmieter stellen darf...

Danke und Gruss

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