Mieter kündigt gem. gesetzl. Kündigungsfrist zum 31.10.2008, gibt jedoch den Wohnungsschlüssel bereits am 10.10. ab.
Hat er auch nur bis zum 10.10. Miete zu zahlen ?
vorzeitige Schlüssel-Rückgabe
12. Oktober 2008
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Frage vom 12. Oktober 2008 | 16:36
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
vorzeitige Schlüssel-Rückgabe
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#1
Antwort vom 12. Oktober 2008 | 17:21
Von
Status: Praktikant (713 Beiträge, 222x hilfreich)
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#2
Antwort vom 12. Oktober 2008 | 17:27
Von
Status: Praktikant (782 Beiträge, 139x hilfreich)
generell muss der mieter bis zum 31.10. die miete zahlen. denn so lange läuft sein mietvertrag. wenn er vorzeitig seinen schlüssel abgibt, ist das seine entscheidung, es sei denn vermieter und mieter haben vereinbart, dass der mieter ab diesem zeitpunkt keine miete mehr zahlen muss. so sehe ich das zumindest,
grüße
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#3
Antwort vom 12. Oktober 2008 | 23:52
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 33x hilfreich)
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#4
Antwort vom 13. Oktober 2008 | 09:31
Von
Status: Lehrling (1912 Beiträge, 209x hilfreich)
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