vorzeitige Schlüssel-Rückgabe

12. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
vorzeitige Schlüssel-Rückgabe

Mieter kündigt gem. gesetzl. Kündigungsfrist zum 31.10.2008, gibt jedoch den Wohnungsschlüssel bereits am 10.10. ab.

Hat er auch nur bis zum 10.10. Miete zu zahlen ?

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

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#2
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

generell muss der mieter bis zum 31.10. die miete zahlen. denn so lange läuft sein mietvertrag. wenn er vorzeitig seinen schlüssel abgibt, ist das seine entscheidung, es sei denn vermieter und mieter haben vereinbart, dass der mieter ab diesem zeitpunkt keine miete mehr zahlen muss. so sehe ich das zumindest,

grüße

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#3
 Von 
guest123-2094
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 33x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
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