vorzeitiger Auszug nur kaltmiete? Nebenkosten pauschal,ohne Abrechnung

25. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
annette1965
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
vorzeitiger Auszug nur kaltmiete? Nebenkosten pauschal,ohne Abrechnung

Hallo.

habe mal eine Frage,ich habe meine Wohnung zum 1.5 gekündigt,ziehe aber zum 1.4 schon um. Mir ist klar,dass ich den April noch zahlen muss. Ich habe überall gelesen,man muss die Warmiete zahlen und bekommt dann aber wieder bei der Endabrechnung wieder anteilmäßig etwas zurück.

Bei mir ist es aber so,ich habe einen Pauschalbetrag von 200 Euro und habe in über 11 Jahren auch noch nie eine Abrechnung bekommen,deshalb bin ich der Meinung,ich verbrauche dann ja nichts mehr und zahle nur die Kaltmiete-Abrechnung bekomme ich ja sowieso nicht. Sehe ich das richtig?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Falsch.

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#2
 Von 
annette1965
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

wieso? ich bekomme doch dann nichts wieder zurück,da keine Abrechnung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Wir wissen ja nicht, ob eine Abrechnung überhaupt vereinbart wurde. Des Weiteren könnte es ja durchaus sein, dass sie für 2019 eine Abrechnung erhalten, man weiß es nicht. Sie haben einen Vertrag, und den haben sie einzuhalten. Sie können parallel, wenn dies vereinbart wurde, ihren Vermieter auffordern die Abrechnungen nachzureichen. Alle bis zum Abrechnungsjahr 2018 ist, was Nachzahlung betreffen würde, verwirkt, das heißt das müssen Sie nicht mehr bezahlen eventuelle Guthaben müssten wohl ausgezahlt werden. Ob sie ein Guthaben erwirtschaftet haben, keine Ahnung. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass sie den Vertrag einzuhalten haben denn auch wenn sie nicht mehr dort leben, die Kosten laufen ja weiter wir hätten da zB Grundsteuer, Müllabfuhr Versicherung Kanalgebühren etc.pp

Nicht dass wir uns missverstehen, die Guthaben für die noch nicht verjährten Forderungen müssten ausgezahlt werden, nicht für die ganzen 11 Jahre Wohnzeit.

-- Editiert von AltesHaus am 25.01.2020 16:01

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von annette1965):
ich habe einen Pauschalbetrag von 200 Euro
Dann zahlst du 200,- pauschal für den April---und fertig.
So wie jeden Monat bisher auch.

Was du gelesen hast, trifft eben für Pauschalmieten nicht zu.

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#5
 Von 
annette1965
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

aber ich verbrauche doch im april weniger ,bekomme ich dann nichts zurück?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von annette1965):
aber ich verbrauche doch im april weniger ,bekomme ich dann nichts zurück?


Nein, denn es ist eine Pauschale vereinbart.

Da gibt es keine Abrechnung.
Also auch keine Rück- oder Nachzahlung.

Bitte mal die Bedeutung des Begriffs Pauschale googeln.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#7
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)


Zitat (von annette1965):
Bei mir ist es aber so,ich habe einen Pauschalbetrag von 200 Euro und habe in über 11 Jahren auch noch nie eine Abrechnung bekommen


Bei pauschal bedarf es auch keiner Abrechnung, d.h. wenn du mehr verbrauchst
musst Du trotzdem nicht mehr bezahlen, umgekehrt bei weniger Verbrauch bekommst Du auch nichts zurück. Dies, sofern es im Mietvertrag nicht doch eine anderslautende Vereinbarung gibt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von annette1965):
aber ich verbrauche doch im april weniger ,bekomme ich dann nichts zurück?


Nein, denn es ist eine Pauschale vereinbart.

Da gibt es keine Abrechnung.
Also auch keine Rück- oder Nachzahlung.

Bitte mal die Bedeutung des Begriffs Pauschale googeln.


Unerheblich ob eine Pauwchale vereinbart wurde oder mtl. Vorauszahlungen, die vereinbarte Gesamtmiete ist bis zum Ende der Mietzeit zu zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Unerheblich ob eine Pauwchale vereinbart wurde oder mtl. Vorauszahlungen, die vereinbarte Gesamtmiete ist bis zum Ende der Mietzeit zu zahlen.


Wo Du recht hast, hast Du recht. :cheers:

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„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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