vorzeitiger auszug mgl? gefährlicher hund im haus

3. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
inesM.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
vorzeitiger auszug mgl? gefährlicher hund im haus

hallo,

ich habe da mal eine frage bezüglich mieterseite mietkündigung.

Mein freund und ich haben eine neue wohnung gefunden. wir wollen aus der alten so schnell wie möglich ausziehen, wenns gehen würde sofort. Aus folgendem grund: Nachbarschaftsstress und wirklich gefährlicher hund eines mitmieters. Da mein lebenspartner und ich selber zwei kleinere hunde haben, und wir auch stress mit dem besitzer des anderen hundes haben, fürchten wir uns schon aus dem haus mit unseren hunden zu gehen, denn wir sind uns sicher, wenn diese dogge auf unsre zwei kleinen trifft, wird er sie zerfetzen. (der besitzer ist bei der polizei bekannt, ebensowie sein hund, der schon mehrere leute ins gesicht gesprungen ist. es handelt sich hierbei um eine aggressive dogge, auch wenn doggen normalerweise so nicht sind. aber dieser hund is es zu 100 %. der besitzer hat diverse auflagen, an die sich nicht hält. z.B. leinenzwang auch im haus, maulkorb usw.

die vermietung weiss diesbezüglich sehr wohl bescheid, räumt uns allerdings einen vorzeitigen auszug aus der wohnung nicht ein.

mich interessiert, was wir tun können, damit wir schon nächsten monat ausziehen können und nicht etwa erst zum 1.6.

ich bedanke mich für eine hilfreiche antwort und wünsche ein schönes frühlingswochenende ;-)))

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#2
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Ich würde Ihnen zwei Sachen raten:

1. Kürzen Sie zunächst die Miete.
Das AG Münster hat seinerzeit in einem Fall (Hund verunreinigte Treppenhaus) entschieden, dass eine Minderung um 20% absolut korrekt. In Ihrem Fall stellt sich der Sachverhalt noch etwas krasser dar. Ich würde mich mit einem Anwalt für Mietrecht absprechen, wie weit man die Miete kürzen kann/soll.

Dieser Verweis bringt mich auch gleich auf Punkt 2:

2. Schalten Sie einen Anwalt ein, der Sie aus dem Mietverhältnis rausholt.
Das sollte kein Problem sein, wenn Sie sich den § 543 BGB anschauen.
Dort steht, dass jede Vertragspartei aus wichtigem Grund fristlos kündigen kann, wenn Umstände dazu führen, dass ein weiteres Fortsetzen des Mietverhältnisses unzumutbar ist.

Noch als kleiner Tipp:
Kündigen Sie SOFORT! Heute noch! Sonst müssen Sie sich evtl. später vorhalten lassen, dass Sie, da Sie die Umstände bisher ertragen haben, sich nicht in einer unzumutbaren Situation befunden haben.

MfG

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#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#4
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Gut, ich denke, da kann man drüber streiten.
Wenn es so ist, dass die TE tatsächlich panische Angst hat, noch vor die Tür zu gehen, dann liegt für mich eine eindeutige Unzumutbarkeit auf der Hand.

Die wiederum würde eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Aber Näheres wird der TE nur ein Anwalt sagen können.

MfG

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#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#6
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Wie die TE schon oben geschrieben hat, ist der Hund bei den Behörden bekannt. (Halter im Übrigen auch)
Die Beweisbarkeit sollte nicht das Problem sein.

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#7
 Von 
inesM.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

okay. vielen dank für die schnelle antwort. ich werde nur bei vermietung nochmal auf die hupe drücken, vll. geht es ja doch irgendwie. kündigung ist am 2.3. eingereicht mit dem zusatz, dass es gut wäre, wenn wir aus benanntem grund, das mietverhältnis vorzeitiger beenden könnten.

da die vermietung von diesem problem kennt, und sie wissen, dass wir ausziehen werden, fragte ich mich nur, wieso sie uns die möglichkeit nicht selber einräumen,eher auszuziehen. das einfach die gefahr so schnell wie möglich aus dem weg geräumt wird und nicht etwa noch darauf "gewartet" wird, bis etwas passiert. das ist ja das krasse. übrigens ist das mit "die fusshupen hochnehmen" nicht so einfach, wenn die dogge so hoch kommt, das sie praktisch einem ausgewachsen mann auf den kopf spucken könnte. ich muss noch dazu sagen, mein freund und ich waren wegen eines vorfalls im haus bei der polizei und haben gegen diesen und zwei weitere leute ausgesagt. letztendlich werden wir aber keinen strafanzeige stellen, welchen uns die polizei anmerkte, damit sie "endlich" etwas gegen diesen herrn machen könnten. solange er aber in unserer nähe wohnt, werden wir nen ******dreck tun. man sieht ja, wie einem geholfen wird. gar nicht. immer muss erst was passieren, bevor jmd einem zuhört.

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#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#9
 Von 
inesM.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ich sage es noch einmal, der hund ist mitsamt des besitzers bei den behörden bekannt. und sie warten nur darauf, das etwas passiert oder jmd gegen diesen herrn aussagt. nur wird das keiner tun, weilse alle angst haben.

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#10
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#11
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#12
 Von 
inesM.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

so. weder habe ich eine doppelmiete zu zahlen noch habe ich PANISCHE angst. das wurde etwas verundeutlicht hier geschrieben. ich habe nicht gesagt, das ic panische angst habe, wobei die allerdings begründet ist, bei leuten, die tatsächlich angst vor hunden und erst recht vor solchen tatsächlich gefährlichen haben.

mir ging es darum, das ich gern eher hier ausziehen möchte mit meinem freund und unseren zwei hunden. Da es in kürzester vergangenheit zwei solche vorfälle gab hier im haus, das dieser hund zwei leute angesprungen ist und sie tw verletzt hat dabei. ein freund hat eine platzwunde am kopf nach dem öffnen meiner! wohnungstür, weil er da davor stand, das andere mal war es die jacke meines nachbarn. so.

und nun muss ich hier lesen, das alles auf panische angst umgelegt wurde. dazu kann ich sagen, die hättet ihr auch (bzw höflichkeitshalber Sie) auch. das ist ziemlich schade, das dies hier missverstanden wird!

wenn es mgl ist, eher zu gehen, dann werden wir das auch tun. damit wir die gefahr, die jeden tag in betracht gezogen werden muss, das etwas passiert, aus dem weg zu gehen. und mit einem vorzeitigen auszug würden wir nicht der gefahr aus dem weg gehen, notdürftigerweise, weil wir erst am 1.6. gehen dürfen. wir würden sie ausschlissen. so.

des weiteren ist es ja nun so, das der frühling da ist. wir werden den garten nicht nutzen (gleich gar nich für unsere hunde zum spielen!!!) !!!!!

so. vielen dank für harte kritik, wenn tatsächlich noch was passieren sollte, werde ich euch darüber informieren.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Eine fristlose Kündigung wäre allenfalls dann denkbar, wenn es

1. in der Vergangeheit wiederholt (!) erhebliche Vorfälle mit dem Hund gegeben hätte (Angefallen, angesprungen, ohne Leine begegnet etc... )
2. Diese Vorfälle auch Euch konkret betroffen hätten (was anderen Mietern passiert, ist egal)
3. Der Vermieter trotz Mahnung und Beschwerden nicht reagiert hätte.
4. All dies auch nachweisbar wäre.

Ansonsten würde ich eher auf eine fristgerechte Kündigung abstellen.

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