wOHNUNG OHNE hEIZUNG

1. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
mrose
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
wOHNUNG OHNE hEIZUNG

Hallo

ich habe folgendes problem wie sind vor einem Monat in ein Altbau haus eingezogen das noch mit öl und Holzöfen geheizt wird nun ist es so das 2 ölöfen da sind beide sind kaputt vermieter hat versucht sie zu repariern. Hat aber nich funktionier so nun sitzen wir in einem Kalten haus mit 1 kleinem holzofen im obergeschoss.

Vermieter sagt wir müssen uns selbst öfen besorgen da diese nicht im Mietvertrag stehn.
Ist das rechtens oder ist der vermieter nicht verplichtet die wohnung mit heizmöglichkeiten auszustatten?

Danke

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57 Antworten
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#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ist er.

Also Frist setzen, nach fruchtlosem Ablauf selber Öfen kaufen (in der Fristsetzung bereits darauf hinweisen) und Kosten von der nächsten Miete abziehen.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Morti, bist Du krank ?? Ich mußte diesen Beitrag von dir zweimal lesen, um ihn zu glauben... :grins:


@mrose: Der Vermieter ist m.E. nur dann verpflichtet, einen neuen Ofen zu kaufen, wenn die alten Öfen Vertragsbestandteil sind. Dann ist der kaputte Ofen nämlich ein Mangel, der von Vermieter instandgesetzt werden muß.

Im Zweifelsfall muß durch Zeugen geklärt werden, dass der Ofen Bestandteil der Mietsache war...

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Justice

Wodurch unterscheiden sich denn Ölöfen z.B. von einer EBK ?

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#4
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Mooooooooortiiiiiiiiiiii????

Du? Wirklich?

Ja was ist denn jetzt passiert?

Bist du gesund? Hast du Fieber? Hast du Alkohol oder Drogen konsumiert?

:grins:

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#5
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Ist das jetzt verkehre Welt hier ?

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Wodurch unterscheiden sich denn Ölöfen z.B. von einer EBK ?


Im Prinzip gar nicht ! Wieso auch ?



-- Editiert von justice005 am 01.10.2007 12:02:54

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#7
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Bisher dachte ich schon, justice hätte das Mietrecht so etwa verstanden. :(

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Es ist mir schon klar, dass Heizung etwas anderes ist, als EBK !!! (Grundversorgung usw.)

Es ist aber nicht von vorneherein ausgeschlossen, eine Wohnung ohne Heizung zu vermieten. Es muß dann halt ausdrücklich gesagt werden. Wenn nämlich dann der Mieter mit verweis auf seine Grundversorgung die fehlende Heizung moniert, dann ist das rechtsmißbräuchlich.

Im übrigen halte ich es für geboten, dass Sie Ihre Rechtsansichten kundtun, anstatt irgendwelche vagen Andeutungen zu machen.

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hm,

muss mal in meinen Mietvertrag sehen, ob da die Heizung mit genannt ist.......

Denke mal, wenn die Wohnung so bezogen wurde, dann wurden die Öfen mitvermietet, waren bei Einzug ja wohl vorhanden, oder ?

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Im Möbeleinzelhandel stehen in den Schränken Buchattrappen. Reine Dekoration, um ein Wohnfeeling zu demonstrieren.

Wenn in einer Wohnung z.B. bei der Besichtigung wie auch der Übergabe Ölöfen als Heizungsmöglichkeit stehen, haben die auch zu funktionieren.
Etwas anderes wäre, wenn man ausdrücklich vereinbart hätte, daß die Öfen Mietersache seien und der Mieter eben die vom Vormieter dagelassenen Öfen so lange nutzen könnte, wie sie halten, sich bei Ausfall aber selbst versorgen müßte.

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#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

so siehts aus!

Ich schließe mich an !

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#12
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

@justice

Morti hat hier aber völlig Recht! Der VM hat für die Instandsetzung der Öfen zu sorgen. Einen besonderen Hinweis im MV benötigt dies nicht!
Der Mieter kann im Zuge der Ersatzvornahme eine Firma beauftragen (niemals selbst machen!) die defekten Öfen zu reparieren oder ggf. auszutauschen und dann die Kosten mit der Miete zu verechnen.

Realmodus on: Würden die Kosten für eine solche Instandhaltung ca. 8000€ betragen und die Kaltmiete monatlich 660€, dann müsste der Mieter 1 Jahr lang die Kosten von der Miete abfeiern. Ich glaube aber kaum, dass das Verhältnis zwischen Mieter und VM besonders gut sein würde aufgrund einer solchen Maßnahme des Mieters!
Mein Vorschlag: Anmahnen, Frist setzen, fristlos Kündigen, ausziehen und auf Schadensersatz verklagen!

Das wäre dann in diesem Fall ein Heimspiel. :devil:

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#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ja, ich schließe mich dir und Morti auch an !!

Trotzdem muß der Ofen vertragsbetandteil sein. Aber ich sehe da kein größeres Problem, das einem Gericht notfalls überzeugend darzulegen...

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#14
 Von 
mrose
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

muss es dann im mietvertrag stehn das die Wohnung ohne heizung vermietet wird? Ich möchte mich ja nicht mit ihm streiten aber es geht schon ganz schön auf die nerven zumal ich kleine kinder habe die frieren jeden morgen:(

Wie soll ich nun am besten vorgehn mit fristsetzung wie lange ihm Zeitlassen?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Da aber Ölöfen einerseits ab etwa 180 € erhältlich sind, (von einer Instandhaltung andererseits keine Rede sein kann), gibt es für das Szenario keinen Anlass.

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#16
 Von 
mrose
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

soll das heisen ich soll einfach neue kaufen und ruhe geben. wir haben jetzt schon so viel geld ausgegeben das es einfach nicht mehr möglich wäre 2 neue öfen zu kaufen

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#17
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

So etwa: Also Frist setzen, nach fruchtlosem Ablauf selber Öfen kaufen (in der Fristsetzung bereits darauf hinweisen) und Kosten von der nächsten Miete abziehen.

von Mortinghale

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#18
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Scheint schon länger her zu sein, daß Dreisst einen Ölofen gekauft hat. :grins:

@Mrose

Ich würde eine Frist von einer Woche setzen.
Entweder die sind in Eurer Gegend Mitnahmeartikel oder sie müssen bestellt werden. Aber diese Bestellung kann dann schon mal erfolgen, selbst wenn der Vermieter für die Erledigung die Woche nicht einhalten kann.

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#19
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Trotzdem muß der Ofen vertragsbetandteil sein...

Falls das Haus nicht auf einer Südseeinsel steht, dürfte für den vertragsgemäßen Gebrauch eine Heizmöglichkeit vorhanden sein müssen, ohne dass dies ausdrücklich vereinbart werden muss. Türen und Fenster werden regelmäßig auch nicht ausdrücklich erwähnt.

-- Editiert von cuno am 01.10.2007 12:49:04

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#20
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

... und auf Schadensersatz verzichten, einen miesen VM im Nacken haben und natürlich klein beigeben... Was kommt dann als nächstes? Du bist als Mieter KEIN Bittsteller!!!!

Am besten das von mir geschriebene Szenario dem VM androhen, evtl. besinnt er sich dann wieder auf seine Pflichten!

Wie schrieb SueCologne in einem anderem Threat? Wenn der Klügere immer nachgibt, haben wir nur noch Idioten an der Macht! Ruhe findet man nur auf dem Friedhof, das andere nennt sich Leben!

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#21
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

... und auf Schadensersatz verzichten, einen miesen VM im Nacken haben und natürlich klein beigeben...

Davon lese ich bisher nichts. Ggf. ist der VM nur etwas klamm oder war vorher bei justice oder einer anderen juristischen Person zur Beratung ;) und muss jetzt einfach nochmals dort hin und der Fall ist erledigt.


-- Editiert von cuno am 01.10.2007 13:03:17

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ach, Dreisst,

die Sache läßt sich doch, wie beschrieben, ganz einfach erledigen.

Man muß doch nicht immer aus allem gleich einen Wahnsinnsaufstand machen.
Glaubst Du wirklich, @Mrose bekommt Deine Methode letztendlich besser ?

(Alles 'Gewerkschaftsgerede').

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Was kommt dann als nächstes?

Der Weltuntergang :???:

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

@Morti

Mir geht es eher hierbei darum, dass @Mrose wohl nicht über unbegrenzte finanzielle Möglichkeiten verfügt. Die Anschaffung der Öfen mit Einbau durch eine Fachfirma, würde das Budget von @Mrose sprengen! Es ist in diesem Fall kaum zumutbar, dass @Mrose die Rechnung vorstrecken soll, ohne einen Versuch den VM durch Androhung von Konsequenzen, an seine Pflichten zu erinnern!
Desweiteren leben wir nicht im Märchenwald, d.h. wenn der VM in so einer eindeutigen Sache mit einem dummdreissten Versuch , den Mieter abzukochen und die Notlage auszunutzen, ist der nächste Geizanfall schon vorprogrammiert!
Ich denke, dass hier nach Ablauf der Frist ein nettes Schreiben von einem freundlichen Anwalt, mit einem netten Hinweis auf die Konsequenzen hilfreicher sein könnte, als sofort die Flagge zu streichen und die nächste Zeit Knäckebrot und Wasser in Kauf zu nehmen!

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#25
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Die Anschaffung der Öfen mit Einbau durch eine Fachfirma, würde das Budget von @Mrose sprengen! ...

Im Gegensatz zu einem Umzug oder den Anwaltskosten :???:


Wenn der TE die nächste Miete zahlen kann, wird er sich ggf. statt dessen auch einen Ölofen kaufen können und auf diese Weise heisse Luft erzeugen können, davon hat er dann wenigstens eine warme Stube. :)

-- Editiert von cuno am 01.10.2007 13:19:39

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Natürlich ist ein Umzug zunächst teurer und sollte daher vermieden werden! Einen Versuch aber durch eine Abmahnung (die man durchaus selbst schreiben kann!) kostet zunächst nichts.
Bei Deinen Ausführungen, die Öfen selbst zu kaufen, vergiß bitte nicht, dass die Arbeitskosten des Einbaus durch eine Fachfirma wahrscheinlich den Kaufpreis der Öfen übersteigen wird! Ich glaube kaum, dass die monatliche Miete so hoch sein wird, dass sie die Kosten decken würde! Es ist auch unklar, ob die Öfen einfach ersetzt werden können oder ob hierbei noch weitere Arbeiten anfallen, wie z.B. Malerarbeiten etc...
Nicht zu vergessen, es können auch nicht irgendwelche Öfen verbaut werden! Es müssen hierbei auch eine Menge Vorschriften berücksichtigt werden!
Sollte der Mieter in diesem Fall einen Fehler machen, könnte der VM Schadensersatz gelten machen... und das wird er erfahrungsgemäß auf jeden Fall durchziehen!

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#27
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Zur Sofortmaßnahme könnte man mit mobilen Alternativen (el. Heizlüfter) die Zeit überbrücken. Die Betriebskosten und Anschaffung der Heizlüfter würden dann auf den VM zurückfallen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Sag mal, Dreisst,

hast Du überhaupt schon mal einen Ölofen gesehen ?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Of(f)ensichtlich nicht :(

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oder einfach mal mit einem Ölofen gurgeln. :)

-- Editiert von cuno am 01.10.2007 14:10:40

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Natürlich weiss ich was ein Ölofen ist, aber kennst Du auch alle Bestimmungen, die Umschutz und die Energieverordnung betreffen?
Natürlich kann man darüber hinweg sehen und hoffen, dass der Kaminkehrer nichts moniert. Der VM wird aber bei Problemen immer auf den Mieter verweisen, da ja der Mieter den Auftrag für den Ersatz gegeben hat.
Freiwillig würde ich das nicht machen, zumal der VM hier in der Pflicht steht!

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