warum schriftlicher Mietvertrag ?

30. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
danson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
warum schriftlicher Mietvertrag ?

Guten Tag,

Ich und 3 weitere Personen teilen uns seit 2 Monaten eine Halle in einem Gewerbegebiet zum Zwecke der privaten Autoschrauberei.
Der Vermieter fragte uns, "ob wir eine Rechnung über unsere Miete bräuchten". Wenn ja, dann kämen zum vereinbarten Preis noch Mehrwertsteuer dazu.
Damit alles seine Ordnung hat, wollten wir einen schriftlichen Mietvertrag. In dem Vertrag, den uns der Vermieter darauf zum Unterschreiben vorlegte, wird unsere Werkstattfläche als Bürofläche angegeben. Kann das auf irgendeine Weise nachteilig für uns sein ? - Wir benutzen die Fläche völlig privat und schrauben darin an Oldtimern, also nix Bürofläche. Gibt es sonst irgendeinen driftigen Grund für einen schriftlichen Mietvertrag?- ansonsten würden wir uns lieber die Mehrwertsteuer sparen. Außerdem wird in dem Vertrag ziemlich viel Verantwortung auf den Mieter abgewälzt und obendrein besteht monatliche Kündbarkeit. Da macht doch ein schriftlicher Vertrag eigentlich gar keinen Sinn, oder?
Danke schonmal für die Antworten.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bodensee1210
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Abend,

ein Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner-hier der Mieter und der Vermieter.

Ein Bekannter von mir vermietete vor langer Zeit auch eine Halle aus Bürofläche.Ich lies mir sagen das dies wohl irgendwelche sdteuerlichen Vorteile haben soll.Ganz genau weiß ich es aber nicht.

Eines ist Fakt:Wenn Sie keinen Mietvertrag haben,kann der Vermieter sie auch von heute auf morgen rauswerfen und damit wäre ihnen auch nicht gedient.

Sprechen Sie am besten nochmal mit ihm,es lässt sich bestimmt in einem Gespräch eine Einigung finden.

Gruß

bodensee1210

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" Wissen ist Macht - macht nichts..."

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#2
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

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#4
 Von 
danson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Kater Freddy,
danke für Deine Antwort.
Was ist denn der Beweggrund für den Vermieter, uns die Fläche im Nachhinein als Bürofläche schriftlich vermieten zu wollen? Was hat das für ihn für einen Vorteil? Mehrwertsteuer muss er doch weitergeben, d.h. MwSt. sind auf seiner Quittung dann separat ausgewiesen- um die kommen wir wohl nicht herum.
Fazit ist also, dass wir den Vertrag (,den wir uns ja erst in Schriftform gewünscht haben) am besten dankend ablehnen und ihm vorschlagen, es bei der mündlichen Formlosigkeit zu belassen?

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#5
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
die Geschichte mit der Mehrwertsteuer kann natürlich den Grund haben, dass der VM die Mieteinnahmen ohne bestehenden Mietvertrag
nicht versteuern will.
Die Deklarierung als Bürofläche hat sicher
auch steuerliche Gründe. Dazu muss man aber weiter ausholen. (google mal mit den Begriffen Miete / Mehrwertsteuer)

An Eurer Stelle würde ich den versicherungstechnischen Aspekt im Auge haben. Passiert dort etwas, so kann der VM Schwierigkeiten bekommen,(wenn er nicht weiss, was Ihr dort macht ist er besser dran!;)) weil zum Beispiel Auflagen zum Umweltschutz, Feuerschutz etc. nicht eingehalten wurden.
Denke mal, dass es bei einer Werkstatt nicht unproblematisch sein dürfte.(Ölwannen, Grundwasserschutz usw.)


-- Editiert von Odil am 31.01.2006 00:14:12

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#7
 Von 
bodensee1210
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Kater Freddy

Er hat einen mündlichen Vertrag.Und der Volksmund sagt das es besser ist was schriftliches in der hand zu halten.

Oder stimmen Sie mir da nicht zu?

Erzählen kann man viel,mit etwas schriftlichem ist man auf der sicheren Seite.

Zudem muß man ja nicht gleich mit der Türe ins Haus fallen,dies geht aus ihrer Schilderung jedoch hervor.

Wie es in den Wald hineinruft so schallt es heraus.;)

Gruß

bodensee1210

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" Wissen ist Macht - macht nichts..."

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#8
 Von 
danson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@Odil,
danke für die Antwort.hm...solange wir nicht gewerblich sondern rein privat die Halle nutzen, muss der VM Auflagen bezügl. Ölabscheider, Brandschutz usw. doch überhaupt nicht erfüllen, oder? Er weiss auf jeden Fall was wir da drin machen !! Schneidet er sich also z.B. im Brandfall ins eigene Fleisch, weil er die Fläche als Büroräume vermietet hat, obwohl er weiss, dass wir autoschrauben ? Können wir evtl. dafür belangt werden, dass wir einen Vertrag unterschrieben haben, in dem Wissen, dass die Fläche von uns nicht so genutzt wird, wie schriftl. vereinbart?

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#9
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#10
 Von 
danson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Volker7,
Danke.
Angenommen wir schlagen dem Vermieter vor, doch lieber formlos und mündlich bleiben zu wollen, und er lässt sich darauf ein.....
dann müssen wir im Ernstfall irgendwie beweisen, dass der VM von Anfang an gewusst hat, wie wir diese Fläche nutzen. Wenn wir privat schrauben, dann muss doch der Vermieter keine Auflagen erfüllen, oder ?
Was passiert wenn die Hütte durch ausgelaufenes Benzin oder durch Schweissen öä. abbrennt ?

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#11
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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