ich wohne zur miete. aus dem wasserzulauf rohr für den wc tropft es....in meinem mietvertrag steht drin das man kleine reparaturen selber bezahlen muß-
zählt diese reparatur dazu
oder muß es der vermieter alleine bezahlen
wc defekt!!!
5. Oktober 2008
Thema abonnieren
Frage vom 5. Oktober 2008 | 21:47
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 0x hilfreich)
wc defekt!!!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Oktober 2008 | 21:54
Von
Status: Student (2610 Beiträge, 428x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 6. Oktober 2008 | 10:12
Von
Status: Lehrling (1893 Beiträge, 176x hilfreich)
Wichtig ist, dass der Vermieter die Reparatur in Auftrag geben muss/sollte. Das Geld kann er sich ggf. dann abhängig von der Wirksamkeit der Kleinreparaturklausel (Maximalbetrag, ...) von dir wiederholen.
Nimmst du die Reparatur selber ohne Absprache mit dem Vermieter vor, haftest du ggf. für Folgeschäden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. Oktober 2008 | 14:55
Von
Status: Lehrling (1620 Beiträge, 301x hilfreich)
Und es sollte zügig repariert werden, damit der Schaden nicht größer wird.
Du hast eine Pflicht gegenüber dem VM ihm Schäden unverzüglich anzuzeigen.
Und jetzt?
Schon
267.713
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
14 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten